Wegen Fotomontage mit Nancy Faeser Ricarda Lang kritisiert Urteil gegen rechten Journalisten

Wegen eines verfälschten Fotos von Innenministerin Faeser ist ein rechter Journalist verurteilt worden. Jetzt bekommt er Unterstützung von unerwarteter Seite.
Es ist ein Urteil, das nicht nur in politisch rechten Kreisen Unverständnis und Kritik auslöst: Wegen eines verfälschten Fotos von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist der Chefredakteur des rechtslastigen "Deutschland-Kurier" zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Das Amtsgericht Bamberg sah es als erwiesen an, dass sich der Journalist David Bendels mit dem verfälschten Faeser-Foto der Verleumdung gegen eine Person des politischen Lebens schuldig gemacht hat. Das am Dienstag verhängte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt
Bendels hat das bearbeitete Foto nach Überzeugung des Gerichts vor gut einem Jahr auf dem X-Kanal des "Deutschland-Kurier" gepostet. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz "Ich hasse die Meinungsfreiheit!" steht. Dieser Satz wurde nach Ansicht des Gerichts von Bendels auf das Foto montiert. Dazu postete Bendels den Satz "Faeser hasst Meinungsfreiheit!".
Für den unbefangenen Leser sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, hieß es zur Urteilsbegründung. Die Fotomontage stellt aus Sicht des Gerichts eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung dar.
Grünenpolitikerin Lang kritisiert Urteil
Das Originalbild stammt von einem früheren X-Post des Bundesinnenministeriums. Dort war Faeser mit einem Schild anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen, auf dem der Satz "We remember" ("Wir gedenken") steht. Nancy Faeser war dem Gericht zufolge von der Polizei auf den Post aufmerksam gemacht worden und habe daraufhin Strafantrag gestellt.
Wegen des Posts hatte Bendels den Angaben nach zunächst einen Strafbefehl erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess. Auf seinem Portal bezeichnete Bendels den Beitrag als satirisches Meme und kündigte mit Blick auf das Urteil an, sich mit "allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen" zu wollen.
Bundestagsabgeordnete der AfD sowie die rechtspopulistische Influencerin Naomi Seibt äußerten in sozialen Medien ihre Unterstützung für Bendels. Doch auch die Grünen-Politikerin Ricarda Lang kritisierte das Urteil des Amtsgerichts. "Sorry, aber so ein Urteil hat nichts mehr mit Verhältnismäßigkeit zu tun", schrieb Lang am Tag der Urteilsverkündung auf X.
Rentner beleidigt Habeck als "Schwachkopf"
Bislang ist unklar, wie es in dem Rechtsstreit weitergeht. Da die Meinungsfreiheit vom Grundgesetz geschützt ist, könnte das Urteil in höherer Instanz noch anders ausfallen. Im Zusammenhang mit Politikern gibt es immer wieder Prozesse, die das Verhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten betreffen.
Große Aufmerksamkeit erhielt im November eine Hausdurchsuchung gegen einen 64-Jährigen, der Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis90/Grüne) online als "Schwachkopf" beleidigt hatte. Auch in diesem Fall hatten Ermittler Habeck auf die Äußerung hingewiesen und gefragt, ob er Strafanzeige erstellen wolle. Das tat Habeck.
Die Hausdurchsuchung war aber schon zuvor durch die zuständige Staatsanwaltschaft angeordnet worden. Gegen den 64-Jährigen standen zudem weitere Vorwürfe im Raum. Ein Urteil ist in dem Fall noch nicht ergangen.
Linder klagt gegen Satiremagazin "Titanic"
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.
Das Cover der Januar-Ausgabe des Satiremagazins zeigte Lindner und Lehfeldt, die ein Kind erwarten, neben einer nach einem Ultraschallbild aussehenden Grafik, in die ein fallendes Liniendiagramm integriert wurde. Die Schlagzeile dazu lautete: "Baby-Glück im Eimer. Es wird ein Low Performer! Lindner stellt Eilantrag zur Abschaffung von § 218."
Damit spielt das Cover unter anderem auf die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche an. Das Cover ist weiterhin auf der Webseite von "Titanic" zu sehen. Einen Antrag auf Unterlassung der Veröffentlichung hatte das Magazin abgelehnt. Ein Urteil in dem Fall steht noch aus.
- x.com: Post von Ricarda Lang
- Material der Nachrichtenagentur dpa