Kein eigenes Büro im Bundestag Altkanzler Schröder scheitert vor Gericht
Altkanzler Schröders juristischer Kampf um ein Bundestagsbüro ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht sah sich nicht in der Zuständigkeit für seinen Fall.
Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein eigenes Büro im Bundestag. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Gericht sei nicht zuständig, so das Urteil – stattdessen hätte Schröder das Bundesverfassungsgericht anrufen müssen. "Es handelt sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, sodass es den Verwaltungsgerichten verwehrt ist, darüber zu entscheiden", sagte der Vorsitzende Richter des 2. Senats, Markus Kenntner.
Schröder scheiterte damit auch in dritter Instanz. Schröders Anwälte ließen zunächst offen, ob sie den Streit vor dem Bundesverfassungsgericht weiter verfolgen wollen.
Der Altkanzler hatte von 2006 bis 2021 ein Büro mit Personal auf Staatskosten erhalten, wie es auch anderen früheren Kanzlern gewährt wurde. Ab 2022 entschied der Haushaltsausschuss des Bundestags jedoch, dass ihm kein Büro mehr zusteht. Dagegen klagte Schröder – ohne Erfolg.
Schröder aus gesundheitlichen Gründen nicht im Gericht
Gerhard Schröder nahm nicht persönlich an der Verhandlung in Leipzig teil. Sein Anwalt Michael Nagel sagte, der 81-Jährige habe ausdrücklich darum gebeten, ihn vor Gericht zu entschuldigen. Er wäre gerne gekommen, sei aber "aus gesundheitlichen Gründen nicht disponiert" gewesen.
Bereits in den beiden Vorinstanzen war der 81-Jährige mit seiner Klage erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Schröder keinen rechtlichen Anspruch auf das Büro hat. Die Revision gegen das Urteil wiesen die Bundesrichter zurück, weil es im Ergebnis richtig gewesen sei.
Büro mit sieben Räumen
Der Altbundeskanzler hatte zuletzt sieben Räume im Bundestag nutzen können und fünf unterschiedlich bezahlte Mitarbeiter gehabt. Auch seine Nachfolgerin Angela Merkel verfügt über ein Bundestagsbüro.
Es war jahrzehntelange Praxis, dass frühere Bundeskanzler ein Büro im Bundestag nutzen können. Im Frühjahr 2022 regelte die Ampelkoalition die Bezahlung von Büros früherer Bundeskanzler allerdings neu. Sie wurde davon abhängig gemacht, ob die Ex-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt wahrnehmen, also etwa Schirmherrschaften pflegen oder Reden halten.
Gesetzliche Regelung fehlt
Im Fall von Schröder wurde dies verneint. Sein Anwalt Ralph Heiermann kritisierte das als "völlig willkürliche Entscheidung". Schröder war zuvor wegen seiner Verbindungen zu Moskau und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin immer wieder scharf kritisiert worden – auch in der eigenen Partei.
Gesetzlich geregelt ist die Bereitstellung von Büro und Personal für Altkanzler bis heute allerdings nicht, verschiedene Vorstöße hatten im Bundestag keine Mehrheit gefunden. Bundesverwaltungsrichter Kenntner sagte, dass eine Regelung wünschenswert wäre. Es solle festgeschrieben werden, wer wie lange und in welchem Umfang Anspruch auf ein Bundestagsbüro habe.
- bverwg.de: "Klärung eines Anspruchs auf Zurverfügungstellung eines Büros für einen Bundeskanzler a.D. obliegt nicht den Verwaltungsgerichten"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa