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Corona-Pläne der Ampel: Ungeimpfte dürfen nur mit Test Bahn fahren


Dramatische Pandemielage
Diese verschärften Maßnahmen planen die Ampelparteien

Von dpa, afp
Aktualisiert am 15.11.2021Lesedauer: 4 Min.
Fahrgäste in einem Bus: Im Öffentlichen Nahverkehr soll künftig auch die 3G-Regelung gelten.Vergrößern des Bildes
Fahrgäste in einem Bus: Im Öffentlichen Nahverkehr soll künftig auch die 3G-Regelung gelten. (Quelle: 7aktuell/imago-images-bilder)
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Fast täglich erreichen die deutschen Corona-Fallzahlen einen neuen Höchstwert. Deshalb wollen die Ampelparteien versuchen, die Pandemie mit härteren Regeln einzudämmen. Ein Überblick.

Die Corona-Zahlen steigen dramatisch – und je mehr sie zunahmen, desto lauter wurde die Kritik an den Gesetzesvorhaben von SPD, Grünen und FDP für den künftigen Kampf gegen die Pandemie. Doch jetzt haben die möglichen Koalitionspartner ihre Pläne nachgeschärft.

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Diese Regeln sollen künftig gelten:

  • Öffentliche Verkehrsmittel: In Bussen und Bahnen soll künftig bundesweit die 3G-Regel gelten. Die Fahrgäste müssen sich also testen lassen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Kontrolliert werden soll aber nicht an den Eingängen von Bus und Bahnen, sondern im Rahmen der üblichen Ticketkontrollen. Bei Verstoß gegen die 3G-Regel soll es dann ein Bußgeld geben. Auch in Taxen und Schulbussen soll 3G gelten – allerdings soll darauf geachtet werden, dass Schulkinder nicht zuhause bleiben müssen.
  • Arbeitsplatz: Bundesweit sollen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Sind sie weder geimpft noch genesen, müssen sie täglich vor Betreten ihres Arbeitsplatzes einen aktuellen Coronatest vorlegen. Akzeptiert wird ein höchstens 24 Stunden alter Antigen-Test oder ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test. Arbeitgebern droht ein Bußgeld, wenn sie den Status nicht kontrollieren.
  • Homeoffice: Die zum 1. Juli aufgehobene Homeoffice-Pflicht soll wieder aktiviert werden. Wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen, müssen Arbeitgeber im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten ihren Beschäftigten Arbeit im Homeoffice anbieten. Die Beschäftigten wiederum müssen das Angebot annehmen, wenn keine Gründe entgegenstehen.
  • Kontaktbeschränkungen: Die Möglichkeit, Kontaktbeschränkungen im privaten und im öffentlichen Raum anordnen zu können, soll doch nicht abgeschafft werden. Die Ampelparteien wollen sie zusätzlich in den Maßnahmenkatalog aufnehmen. Grünen-Chef Robert Habeck erläuterte in der ARD: "Kontaktuntersagung oder 2G-Regelung heißt in weiten Teilen: Lockdown für Ungeimpfte. Das ist die Vulgärübersetzung."
  • Einkaufen: Geschäfte sollen offen bleiben, Schließungen sind nicht geplant. Allerdings gilt hier weiter die Maskenpflicht.
  • Bars und Restaurants: Restaurants und Bars können offen bleiben, wenn sie ihre Sitzplätze unter Einhaltung der jeweiligen Hygieneregeln anbieten. Es könnte es aber zu Schließungen kommen, wenn es zu eng wird, um die Regeln einhalten zu können.
  • Freizeit: Beim Besuch von Theatern, Kinos, Fitnessstudios oder Fußballstadien kann die 2G-Regel vorgeschrieben werden. Das heißt, dass Ungeimpfte auch mit einem negativen Coronatest nicht mehr an diesen Freizeitaktivitäten teilhaben können. Für Veranstaltungen kommt zudem "2G Plus" infrage: Dann müssten Geimpfte und Genesene auch noch einen negativen Coronatest vorlegen. Auch Kapazitätsbegrenzungen soll es geben können.
  • Alten- und Pflegeheime: Einigkeit besteht darüber, dass es für die Mitarbeiter in den Heimen eine Pflicht zu regelmäßigen Tests geben soll – bei Ungeimpften täglich. Noch nicht verständigt haben sich die Ampelparteien über die vor allem von den Grünen erhobene Forderung nach einer Impfpflicht für die dortigen Beschäftigten. Dies ist aber ohnehin nicht Bestandteil des jetzt beratenen Infektionsschutzgesetzes und soll in einer Extra-Bestimmung festgelegt werden.

Welche Beschränkungen sollen nicht mehr möglich sein?

  • Ausgangs- oder Reisebeschränkungen
  • Untersagung oder Beschränkung von Gastronomie und Hotellerie sowie von Handel und Gewerbe
  • Untersagung oder Beschränkung von Sport

Grundregeln bleiben erhalten

Im neuen Gesetz bleibt es bei den bisherigen Grundregeln der Pandemie-Bekämpfung. Dazu zählen die Maskenpflicht und Mindestabstand. Weil manche Regionen stärker von der Pandemie betroffen sind als andere, soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, dass einzelne Bundesländer bei einer angespannten Lage in Eigenregie schärfere Maßnahmen beschließen können.

Die Bundesländer sollen etwa Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Versammlungen untersagen oder beschränken können, das Betreten von Gesundheitseinrichtungen verbieten können, Verkauf und öffentlichen Konsum von Alkohol verbieten und Hochschulen schließen können. "So lässt sich einerseits regional unterschiedliches Infektionsgeschehen sehr gezielt bekämpfen, andererseits verlagern wir die Verantwortung auch dort von der Exekutive zurück in die Parlamente", hieß es zur Begründung.

Beschluss am Donnerstag erwartet

Wenn alles glattgeht, beschließt der Bundestag das neue Gesetz am Donnerstag, dann könnte es der Bundesrat am Freitag billigen. In Kraft treten sollen die verschärften Regelungen dann Anfang kommender Woche. Gelten sollen sie bis zum 19. März 2022. Der Bundestag kann diese aber vorher um bis zu drei weitere Monate verlängern.

Ohne diese Verschärfungen der bisherigen Pläne wären bestimmte Maßnahmen nach dem Auslaufen des Rechtsstatus der Epidemischen Lage nationaler Tragweite zum 25. November nicht mehr möglich. Am Vorhaben, den Epidemie-Sonderstatus zu beenden, halten die drei koalitionsbildenden Parteien aber fest.

Wie ist bisher der Stand?

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in den Bundestag bereits eingebracht. Die vereinbarten Verschärfungen müssen also nachträglich eingefügt werden. "Das Gesetz kriegt jetzt eine neue Rechtsgrundlage, eine sicherere Rechtsgrundlage", sagte Habeck. "Wir nehmen nur die Möglichkeit weg: flächendeckenden Lockdown ohne Unterscheidung für Geimpfte und Ungeimpfte."

Zahlreiche Kritiker besonders aus der Wissenschaft, aber auch Ländergesundheitsminister der Grünen hatten in den letzten Tagen das Vorhaben gerügt, auf Instrumente wie Kontaktbeschränkungen gänzlich zu verzichten. Die Unionsfraktion hatte angekündigt, im Bundestag eine Verlängerung des Epidemie-Status zu beantragen, um ein Ende der Kontaktbeschränkungen zu verhindern.

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Der Bonner Virologe Hendrik Streeck sagte der dpa: "Wir werden nicht darum herumkommen, dass wir in gewisser Weise wieder Kontaktbeschränkungen haben werden und dass man Großveranstaltungen in dieser Form vielleicht nicht mehr durchführen kann – oder wenn, dann nur unter strengen Auflagen." Eine Möglichkeit seien Veranstaltungen mit einem PCR-Test für Ungeimpfte und einem Antigen-Schnelltest für Geimpfte und Genesene, erläuterte der Direktor des Virologie-Instituts der Universität Bonn.

Lauterbach fordert mindestens 2G-Regel

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach ist persönlich aber der Überzeugung, dass "eine sehr strenge 2G-Plus-Regelung bei Veranstaltungen und 2G überall" wirkungsvoller sei als Kontaktbeschränkungen, wie er in der "Bild"-Sendung "Die richtigen Fragen" sagte.

Der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun zeigte sich in der "Bild"-Sendung einverstanden mit einem Verzicht auf Ausgangssperren, da man sie mit Sicherheit nicht mehr brauchen werde.

Vor allem die FDP hat sich bisher gegen ihrer Ansicht nach zu weitgehende Beschränkungen gestemmt. Parteichef Christian Lindner sagte den Sendern RTL und ntv: "Für Geimpfte muss es weiterhin die Möglichkeit für das gesellschaftliche Leben geben – alles andere wäre unverhältnismäßig."

Wie ist die Corona-Lage?

Die Pandemie ist in den vergangenen Wochen außer Kontrolle geraten. Nach RKI-Angaben hat die Zahl der Infektionen inzwischen die Marke von fünf Millionen überschritten. Die Sieben-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner stieg am Montag auf den Rekordwert von 303,0. An der Spitze stand Sachsen mit 754,3.

"Bei den Fallzahlen, die wir jetzt haben, werden die Kliniken in den ersten beiden Dezemberwochen bundesweit die Kapazitätsgrenze überschreiten", sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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