Gericht kippt Prostitutionsverbot Bordelle in Niedersachsen öffnen wieder – unter Hygieneauflagen
Wie Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen soll in Niedersachsen auch Lovemobile und Bordelle unter Vorlage eines Hygienekonzepts wieder öffnen können.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die von der Landesregierung wegen der Corona-Pandemie angeordnete Schließung von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen außer Vollzug gesetzt. Das teilte eine Sprecherin am Freitag mit. Das gelte auch für die Straßenprostitution. Ein vollständiges Verbot sei unverhältnismäßig, weil mildere Maßnahmen für den Infektionsschutz bereitstünden, erklärte sie zu einem der Beschlüsse vom 28. August.
Körpernahe Dienstleistungen: Friseure und Bordelle
In einem der beiden Verfahren hatte ein Vermieter von sogenannten Lovemobilen gegen die Schließung geklagt. Die am Straßenrand stehenden Fahrzeuge fielen begrifflich nicht unter den betreffenden Passus der Corona-Verordnung, entschied der 13. Senat. Im zweiten Verfahren ging der Betreiber eines Bordells gegen die Verordnung vor. Er verwies dabei auch auf die seit längerem unter Auflagen zugelassenen körpernahen Dienstleistungen etwa von Friseuren.
Der Senat setzte die entsprechende Regelung der Verordnung vorläufig und mit allgemeinverbindlicher Wirkung außer Vollzug. Bis zu einer möglichen Neuauslegung gelten damit die allgemeinen Regelungen für körpernahe Dienstleistungen auch im Bereich der Prostitution. Dazu gehören etwa ein Hygienekonzept und die Dokumentation der Kontaktdaten. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
- Nachrichtenagentur dpa