Umstrittene Asylpolitik Schnellere Abschiebungen gebilligt – das ändert sich
Die Ampel will den Abschiebungsprozess vereinfachen. Was soll sich künftig ändern? Ein Überblick.
Mit längerem Ausreisegewahrsam, mehr Befugnissen für Behörden und einem härteren Vorgehen gegen Schleuser will die Bundesregierung mehr Abschiebungen ermöglichen.
"Nur wenn sichergestellt werden kann, dass vollziehbar Ausreisepflichtige unser Land tatsächlich verlassen, hat Deutschland die Möglichkeit, diejenigen Menschen, die unseren Schutz benötigen, auch weiterhin aufzunehmen", heißt es in dem Gesetzentwurf, den das Kabinett am Mittwochvormittag in Berlin verabschiedet hat. Weiter verändern und endgültig beschließen wird die Pläne der Bundestag.
Das Vorhaben zielt darauf ab, Hindernisse für Abschiebungen in Deutschland abzubauen – ohne die Kooperationsbereitschaft der Zielländer wird es allerdings auch weiterhin nicht gehen. Worum geht es genau? Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Was will die Bundesregierung ändern?
Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von derzeit 10 auf 28 Tage verlängert werden, was den Behörden mehr Zeit zur Vorbereitung geben soll. Auf der Suche nach Abzuschiebenden in Gemeinschaftsunterkünften sollen Behördenmitarbeiter künftig auch die Räumlichkeiten Dritter betreten können. Zumindest, wenn sie Gründe haben, die Gesuchten dort zu vermuten.
Mit Blick darauf sagte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU), dass der Staat mit den derzeitigen gesetzlichen Regelungen einfach "übertölpelt" werden könne. "Bisher darf ein Polizist, der zur Abschiebung jemanden abholen möchte, in das Zimmer der Gemeinschaftsunterkunft, in dem er (die ausreisepflichtige Person, Anm. d. Red.) normalerweise sich aufzuhalten hat", erklärte Schuster dem Deutschlandfunk am Mittwochmorgen. "Ist er nur im Nachbarzimmer, fährt unser Polizist unverrichteter Dinge wieder weg, weil er da nicht reindarf", fügte er hinzu.
"Nicht auf der Nase herumtanzen lassen"
Der CDU-Politiker sprach dabei von einer "Methode 'Wir halten hier zusammen und decken uns gegenseitig'". "Der deutsche Staat kann sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen", meinte Schuster. Dass Polizisten nun auch ebenjene Nachbarzimmer betreten können sollen, halte er für verhältnismäßig.
Ausreisepflichtigen in Haft soll zudem ihre Abschiebung nicht mehr angekündigt werden. Auch die aktuell geltende einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen nach einer mindestens einjährigen Duldung soll wegfallen. Ausnahmen sind für Familien mit Kindern unter 12 Jahren geplant.
Mitglieder krimineller Vereinigungen sollen künftig leichter ausgewiesen werden können. Wohnungen sollen nach Datenträgern und Unterlagen durchsucht werden dürfen, um die Identität und die Staatsangehörigkeit Betroffener zu klären. Bei Schleusern, die zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, soll die Ausweisung erleichtert werden. Auch die Schleusung von Kindern soll strafbar werden.
Um die Behörden zu entlasten, soll der Aufenthalt im Asylverfahren für jeweils sechs statt bisher nur drei Monate genehmigt werden. Auch anderen Gruppen soll der Aufenthalt für jeweils längere Zeiträume genehmigt werden.
Warum wird jemand abgeschoben?
Menschen können abgeschoben werden, wenn sie ausreisepflichtig sind. Voraussetzung ist laut Gesetz, dass ihnen im Zielland kein ernsthafter Schaden droht. Auch Gründe wie eine Krankheit können einer Abschiebung entgegenstehen.
Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung setzen die Behörden zunächst eine Frist zur freiwilligen Ausreise. Wenn diese abgelaufen ist, kann es zur Abschiebung kommen. Abgeschobene dürfen für einen befristeten Zeitraum nicht wieder einreisen. Die Kosten für die Rückführung müssen sie selbst tragen.
Jüngst erregte die Geschichte eines Mannes bei einer Sendung von Markus Lanz Aufsehen. Dabei erzählte der aus Syrien stammende Mann, Ryyan Alshebl, über seine Erlebnisse mit der Deutschen Botschaft in Syrien. Die dort herrschenden Zustände könnten seiner Meinung nach die unerlaubte Migration zusätzlich verstärken. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wie viele Abschiebungen gab es zuletzt aus Deutschland?
Zwischen Januar und Juni dieses Jahres gab es nach einer Auskunft der Bundesregierung insgesamt 7.861 Abschiebungen aus Deutschland. Im Vorjahreszeitraum waren es nach einer Angabe aus dem vergangenen Jahr 6.198 Abschiebungen.
Die meisten Menschen wurden zuletzt nach Österreich abgeschoben, gefolgt von Georgien und Nordmazedonien. Bei den Abschiebungen nach Österreich dürfte es um Menschen gehen, die wegen eines vorherigen Aufenthalts dort ihr Asylverfahren durchlaufen müssen.
Die meisten Abgeschobenen waren im ersten Halbjahr Staatsangehörige Georgiens, gefolgt von Nordmazedonien und Afghanistan. Der Großteil der Abschiebungen findet mit dem Flugzeug statt.
Wie viele Menschen in Deutschland sind ausreisepflichtig?
Am 30. Juni waren insgesamt 279.098 Menschen in Deutschland ausreisepflichtig – nur einem Bruchteil von ihnen droht aber potenziell eine Abschiebung. Denn 224.768 dieser Menschen haben eine sogenannte Duldung, wie aus der Auskunft der Regierung hervorgeht.
Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden. Das kann etwa daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Nicht alle Ausreisepflichtigen sind abgelehnte Asylbewerber. Jemand kann zum Beispiel auch ausreisepflichtig werden, weil sein Visum abläuft. Zum Stichtag Ende Juni gab es in Deutschland 13.784 abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung.
Woran scheitern Abschiebungen?
Dafür gibt es viele Gründe, und nicht auf alle davon haben Politik und Behörden in Deutschland unmittelbaren Einfluss. So können Reise- oder Ausweisdokumente fehlen. Häufig hapert es auch an der Kooperationsbereitschaft in den Zielländern, wo eine allzu bereitwillige Zusammenarbeit in diesem Bereich nicht unbedingt populär wäre.
Um das zu verbessern, bemüht sich die Bundesregierung um Migrationsabkommen mit Herkunftsländern, die dabei auch Möglichkeiten zur legalen Einwanderung ihrer Bürger erhalten sollen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will mit ihren Vorschlägen, bei denen sie sich auf eine Vereinbarung von Bund und Ländern aus dem Mai beruft, den Vollzug von Abschiebungen zumindest auf deutscher Seite erleichtern. Gesetzesverschärfungen in der Vergangenheit haben, nach Zahlen des Mediendienstes Integration allerdings nicht erkennbar zu steigenden Abschiebezahlen geführt.
Schon in ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP angekündigt: "Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern." Außerdem werde der Bund die Länder bei Abschiebungen künftig stärker unterstützen.
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Wie geht es nun weiter?
Der Bundestag wird sich mit den Plänen befassen – was selbst nach der Zustimmung des Kabinetts kein Selbstläufer werden dürfte. So bemängelte die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat "unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte auf Freiheit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung und auf Privatsphäre der Betroffenen". Sie kündigte an, ihre Fraktion wolle "die verfassungs- und europarechtlichen Bedenken thematisieren".
Der AfD hingegen geht das Vorhaben nicht weit genug: Die Bundesregierung "locke" Migranten weiterhin "zur Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme", erklärte Parteichefin Alice Weidel.
- Nachrichtenagentur dpa
- deutschlandfunk.de: "Schuster (CDU): "Papier liegt vor, Kanzler muss zugreifen""