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Drittes Geschlecht: Kabinett beschließt dritte Option "divers"


Rechte von Intersexuellen
Kabinett beschließt dritte Geschlechtsoption "divers"

Aktualisiert am 15.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Eingangstür mit dem Piktogrammen "Mann", "Frau", Wer auch immer": "Wichtiger Schritt zur rechtlichen Anerkennung".Vergrößern des Bildes
Eingangstür mit dem Piktogrammen "Mann", "Frau", Wer auch immer": "Wichtiger Schritt zur rechtlichen Anerkennung". (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)
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Wer sich weder als Frau noch als Mann fühlt, soll künftig "divers" ins Geburtenregister eintragen lassen können. Der Auftrag für die Gesetzesänderung kommt aus Karlsruhe.

Die Bundesregierung hat eine Neuregelung auf den Weg gebracht, die es intersexuellen Menschen ermöglichen soll, ihre Identität anstatt "männlich" und "weiblich" als "divers" ins Geburtenregister eintragen zu lassen. Den Gesetzentwurf für eine dritte Geschlechtsoption billigte das Bundeskabinett am Mittwoch, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.

Die bisherige Regelung wird als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine entsprechende Neuregelung bis Ende dieses Jahres verlangt. Menschen die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, weil sie beispielsweise mit den Geschlechtsmerkmalen beider Geschlechter geboren werden (Zwitter), soll so ein Stück Würde und eine positive Identität gegeben werden.

"Kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden", erklärte Justizministerin Katarina Barley (SPD). "Es ist überfällig, dass wir das Personenstandsgesetz jetzt endlich modernisieren." Mit dem zusätzlichen Eintrag "divers" werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlen, ein Stück Würde und eine positive Identität gegeben.

"Selbstbestimmt und frei leben"

Auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) begrüßte die Neuregelung. "Alle Menschen sollen ihre geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung selbstbestimmt und frei leben können", erklärte sie nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin. Mit der Einführung der dritten Geschlechtsoption sei "ein wichtiger Schritt zur rechtlichen Anerkennung von Menschen, deren Geschlechtsidentität weder männlich noch weiblich ist, vollzogen worden".

Giffey forderte darüber hinaus die Aufhebung des derzeit geltenden Transsexuellengesetzes. Dieses müsse "durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden", verlangte die SPD-Politikerin. Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen, wie sie bisher vorgesehen sind, seien "einfach nicht mehr zeitgemäß".

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 10. Oktober 2017 entschieden, dass das Personenstandsrecht ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das im Grundgesetz geregelte Diskriminierungsverbot darstellt. Die Entscheidung war im November 2017 veröffentlicht worden.

Verwendete Quellen
  • AFP
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