Niederlage für Merz Gesetzentwurf zur Migration scheitert im Bundestag
Nach einer hitzigen Debatte hat der Bundestag über das Zustrombegrenzungsgesetz abgestimmt. Eine knappe Mehrheit hat sich dagegen ausgesprochen.
Der Bundestag hat den heftig diskutierten Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration abgelehnt. Das teilte Sitzungsleiterin Petra Pau nach der Abstimmung in zweiter Lesung über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz mit.
Laut Pau haben insgesamt 693 Abgeordnete abgestimmt. Anhand des endgültigen Ergebnisses waren es jedoch nur 692 Abgeordnete. Davon waren:
- Ja-Stimmen: 338
- Nein-Stimmen: 349
- Enthaltungen: 5
Damit wird sich das Parlament nicht weiter mit dem Entwurf befassen. Zuvor hatten Abgeordnete aller Parteien heftig über das Gesetz diskutiert. SPD und Grüne warnten die Union davor, erstmals ein Gesetz mit Stimmen der AfD zu beschließen. Union, FDP und AfD wiesen dagegen auf die Notwendigkeit hin, Migration stärker zu kontrollieren. Die Debatte können Sie hier nachlesen.
Nach der Verkündung des Ergebnisses fielen die Reaktionen scharf aus. Die AfD sprach von einer Demontage des Kanzlerkandidaten. Lesen Sie hier mehr.
Die Hintergründe der Schlappe
Die Debatte über das Gesetz hatte erst mit dreistündiger Verspätung begonnen. Grund dafür war eine Initiative der FDP, den Entwurf zunächst in den Innenausschuss zurückzuverweisen, um bis zur letzten Plenarsitzung vor der Bundestagswahl im Februar über Verhandlungen einen Kompromiss zu erzielen. Dies scheiterte aber – ebenso wie ein Antrag von SPD und Grünen kurz vor Beginn der Abstimmung, der gleichfalls darauf zielte, den Gesetzentwurf in den Ausschuss zurückzuverweisen.
Das nun abgelehnte Zustrombegrenzungsgesetz beinhaltete drei wesentliche Punkte: Erstens sollte im Aufenthaltsgesetz die Begrenzung der Migration als Ziel festgeschrieben werden. Zweitens sollte der Familiennachzug für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte eingestellt werden. Das sind Personen, denen kein Flüchtlingsschutz oder Asyl gewährt werden kann, denen jedoch in ihrem Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Drittens sollte die Bundespolizei die Befugnis bekommen, selbst Haft oder Gewahrsam für Ausreisepflichtige zu beantragen.
- Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und afp