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Energiekrise: Dieser Vertrag könnte Deutschland Milliarden kosten


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Klagen gegen die Energiewende
Der Vertrag, der Deutschland noch Milliarden kosten könnte


Aktualisiert am 24.06.2022Lesedauer: 7 Min.
Julia klagt gegen den Energiecharta-Vertrag: Sie und ihre Mitstreiter wollen, dass unter anderem Deutschland aus dem Vertrag aussteigt.Vergrößern des Bildes
Julia klagt gegen den Energiecharta-Vertrag: Sie und ihre Mitstreiter wollen, dass unter anderem Deutschland aus dem Vertrag aussteigt. (Quelle: Simon Fuhrmann, Jochen Tack/imago-images-bilder)

Konzerne nutzen ihn für Milliardenklagen gegen Regierungen, die Verhandlungen sind oft geheim: Der Widerstand gegen den Energiecharta-Vertrag wächst.

Eigentlich sind sich alle einig: So kann es nicht weitergehen. Denn ein internationaler Vertrag könnte dafür sorgen, dass die Energiewende Deutschland noch teuer zu stehen kommt. Der Energiecharta-Vertrag ermöglicht es Investoren, Regierungen zu verklagen, wenn deren politische Entscheidungen ihre Gewinnmöglichkeiten einschränken. Dass das mit der Klimakrise kaum vereinbar ist, haben längst nicht nur Aktivisten erkannt. Seit Jahren ist eine Reform geplant – doch die Sache ist kompliziert.

Die Energiecharta und ihr Vertrag (auch Energy Charter Treaty, kurz ECT) ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Die Idee bestand darin, die Staaten der ehemaligen Sowjetunion und Osteuropas nach dem Fall des Eisernen Vorhangs besser in europäische Energiemärkte einzubinden und dort eine moderne Energieinfrastruktur zu etablieren – auch, um die dort vorhandenen fossilen Rohstoffe effizienter abbauen zu können. 1994 wurde der Vertrag unterzeichnet, 1998 trat er in Kraft.

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Kohleausstieg als möglicher Klagegrund

Kernstück ist der Investorenschutz, erklärt Politikwissenschaftlerin Franziska Müller im Gespräch mit t-online: "Investoren können Staaten vor privaten Schiedsgerichtsstellen verklagen, wenn sie der Meinung sind, dass sie diskriminiert worden sind oder sie ihre Investments nicht so umsetzen können, wie sie ursprünglich geplant hatten." Das betrifft sowohl Investitionen in fossile als auch in erneuerbare Energien.

Das Problem: Auch Entscheidungen wie der Kohle- oder Atomausstieg können als Diskriminierung eines Investments aufgefasst werden. Zwar habe man die Klimakrise in den 90er Jahren bereits absehen können, aber die Charta und der Vertrag hätten im Zeichen der Globalisierung gestanden, so Müller. "Umweltschutz spielte da keine Rolle. Den Vertragsverhandlern war das vollkommen egal."

(Quelle: Franziska Müller)


Prof. Dr. Franziska Müller ist Juniorprofessorin für Politikwissenschaft an der Universität Hamburg. Einer ihrer Schwerpunkte ist die globale Klima- und Energiepolitik. Sie beschäftigt sich seit Jahren mit dem Energiecharta-Vertrag und hat sich einem offenen Brief von Klimaforschern angeschlossen, welche die EU zum Ausstieg aus dem Vertrag auffordern.

Deutschland musste bereits Milliarden zahlen

Deutschland bekam die Tücken des Vertrags bereits zu spüren: 2012 verklagte der schwedische Energiekonzern Vattenfall die Bundesregierung wegen des Atomausstiegs und der damit verbundenen früheren Stilllegung der Krenkraftwerke in Krümmel, Brokdorf und Brunsbüttel. Das Unternehmen forderte 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz – 2021 einigte man sich mit der Bundesregierung auf eine Summe von 1,425 Milliarden Euro.

Solche Prozesse sind kein Einzelfall: Nach Angaben der EU-Kommission ist der Energiecharta-Vertrag das am häufigsten für Klagen genutzte Investitionsabkommen der Welt. Mehr als 120 Verfahren sind demnach bekannt. Da diese nicht an staatlichen Gerichten verhandelt werden, können sie jedoch auch ohne Kenntnis der Öffentlichkeit stattfinden – die tatsächliche Zahl dürfte demensprechend höher liegen.

Und sie wird wohl weiter steigen: Auch der Kohleausstieg wirft bereits seine Schatten voraus. So laufen derzeit Klagen von RWE und Uniper gegen die Niederlande. Angeblich soll es auch dabei um Milliardensummen gehen – genaue Zahlen sind jedoch nicht bekannt.

"Viele Regierungen kuschen aus Angst vor den Konzernen"

Dass die Vertragsstaaten sich von derartigen Klagen durchaus beeindrucken lassen, sei mittlerweile erwiesen, sagt Politikwissenschaftlerin Müller. "Viele Regierungen kuschen aus Angst vor den Konzernen und trauen sich nicht, die Klimapolitik zu machen, die angesichts der Klimakrise notwendig wäre." Dass es Reformen braucht, hat 2017 auch die Energiecharta-Konferenz erkannt, die die Dachorganisation des Abkommens bildet.

Die Gespräche liefen jahrelang, für die EU-Länder und damit auch für Deutschland saß die EU-Kommission am Verhandlungstisch. Eines der Ziele: Den Vertrag mit dem Pariser Klimaabkommen und dessen Ziel, die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu beschränken, kompatibel zu gestalten.

Am Freitag einigte sich die Konferenz, im November soll die Reform verabschiedet werden. Kernstück der Novelle ist der sogenannte Flexibilitätsmechanismus, ein Vorschlag der EU-Kommission. Mitgliedsstaaten können demnach bestimmte Investitionsbereiche von dem Vertragsschutz ausnehmen. So hätten die EU und das Vereinigte Königreich bereits angekündigt, dies auf Investitionen in fossile Energien anwenden zu wollen.

Im Wirtschaftsministerium ist man über die geplante Novellierung erleichtert, will aber dem Abschluss des Reformprozesses nicht vorgreifen. Eine Sprecherin sagte auf t-online-Anfrage: "So, wie der Vertrag jetzt ist, ist er mit seinen Regeln zum Investitionsschutz für fossile Energieträger einer der schädlichsten." Wichtig sei es, "unsere nationale Energie- und Klimagesetze nicht Missbrauch aussetzen durch einen zu breit ausgelegten Investitionsschutz."

Klimaschützer klagen für einen Vertragsausstieg

Klimaaktivisten waren jedoch schon im Vorfeld nicht zufrieden: Der Vorschlag der EU-Kommission sei nicht hinnehmbar – denn längst nicht alle Staaten wollen Gebrauch von der geplanten Ausnahmeregelung machen. Deswegen könnte jetzt nicht nur von politischer Seite Bewegung in die Sache kommen. Fünf junge Klimaschützer sind am Dienstag vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen.

Die Klage richtet sich gegen zwölf europäische Länder, auch Deutschland ist dabei. In diesen Staaten säßen Konzerne, die bereits Gebrauch von Klagen aufgrund von Klimaschutzanstrengungen gemacht hätten. Der Vorwurf: Der Energiecharta-Vertrag treibe durch seinen Schutz für Investitionen in fossile Rohstoffe die Erderhitzung voran, Unwetterkatastrophen würden dadurch häufiger. Die Aktivisten sehen ihre Menschenrechte gefährdet.

"Ich weiß, was Nicht-Handeln bedeuten wird"

Denn alle fünf Kläger und Klägerinnen aus Europa und dem französischen Überseegebiet Saint-Martin sind selbst Betroffene von Naturkatastrophen, die durch die Klimakrise erwiesenermaßen häufiger und heftiger auftreten. Aus Deutschland mit dabei: die 17-jährige Julia aus dem Ahrtal.

Im Gespräch mit t-online erzählt sie: "Ich habe die sogenannte Jahrhundertflut miterlebt, das Wasser stand in meinem Haus. Ich weiß also, was Nicht-Handeln im Zusammenhang mit der Klimakrise bedeuten wird." Nach einem halben Jahr sei sie mit ihrer Familie wieder in das Haus eingezogen – der Wiederaufbau werde jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, berichtet sie.

(Quelle: Simon Fuhrmann/Julia)


Julia ist 17 Jahre alt. Sie ist Schülerin und Aktivistin bei Fridays for Future. Im vergangenen Jahr hat die Flutkatastrophe das Wohnhaus ihrer Familie im Ahrtal teilweise zerstört. Als Mitklägerin ist sie gemeinsam mit vier anderen jungen Menschen aus Europa und der Karibik gegen den Energiecharta-Vertrag vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen.

"Das Grundprinzip ist schon falsch"

Die Novellierung des Vertrags macht ihr wenig Hoffnung – es gebe wenig Aussicht auf Veränderungen, trotz der geplanten Möglichkeit für Ausnahmen: "Das Grundprinzip des Vertrages ist schon falsch: Dass Konzerne Staaten auf Millionen Euro verklagen können, weil diese Klimaschutz betreiben." Deswegen sei jetzt der richtige Zeitpunkt für die Klage gewesen.

Ziel von Julia und ihren Mitstreitern ist eine Erklärung des Gerichtshofs, dass die Staaten sich aus dem Vertrag zurückzuziehen hätten. Haben Konzerne keine Niederlassung in einem Vertragsstaat, sollen sie von dem Vertrag keinen Gebrauch machen können. So sollen die Menschenrechte der Kläger und Klägerinnen geschützt werden. "Menschenrechte werden gegenüber der fossilen Industrie hintangestellt", sagt Julia über den aktuellen Zustand.

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Doch es geht den Klimaschützern nicht nur um den gerichtlichen Erfolg: "Wir wollen auch ein Zeichen setzen: Wir lassen das nicht mehr mit uns machen", so die Schülerin.

Staaten fordern den Ausstieg

Auch bei den Staaten wächst die Unzufriedenheit – schon während die Reformgespräche liefen, forderte Spanien, dass die EU-Länder gemeinsam aus dem Vertrag aussteigen. "In einer Zeit, in der die Beschleunigung einer sauberen Energiewende dringender denn je ist, ist es an der Zeit, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten einen koordinierten Ausstieg aus dem ECT einleiten", sagte die spanische Ministerin für ökologischen Wandel, Teresa Ribera, der US-Zeitung "Politico". Auch Frankreich forderte zumindest eine Debatte über diesen möglichen Schritt.

Auch in der EU, die selbst Vertragspartner ist, wächst der Widerstand. Schon 2020 verlangten die EU-Parlamentarier von der Kommission, auf einem Ende des Schutzes von Investitionen in fossile Energieträger zu bestehen. Mehr als 100 Abgeordnete wandten sich in einem Brief an die Verhandler der EU-Kommission. "Die EU-Bürger fordern auf demokratische Weise ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen, finanzieren aber unwissentlich die Lebensversicherung, die der ECT den Investoren fossiler Brennstoffe bietet", heißt es darin. Zudem habe das Abkommen seine Daseinsberechtigung verloren – schließlich ist Russland 2009 ausgetreten.

Der Ausstieg hat einen Haken

Dabei haben die Kritiker die Wissenschaft hinter sich. Im jüngsten Bericht des Weltklimarats wird der Energiecharta-Vertrag offen angeprangert. Das nahmen 78 Klimaforscher aus unterschiedlichen Fachgebieten und Ländern zum Anlass, in einem Brief an die EU-Staaten den Ausstieg aus dem Vertrag zu fordern. Auch Politikwissenschaftlerin Franziska Müller unterzeichnete. Sie sagt: "Die Staaten kommen problemlos raus aus dem Vertrag." Italien sei beispielsweise schon 2016 ausgestiegen.

Einen Haken gibt es jedoch: Der Vertrag enthält eine Klausel, nach der die Vertragsbedingungen für bereits getätigte Investitionen noch weitere 20 Jahre gelten. Bei einem Ausstieg noch in diesem Jahr könnten Klagen demnach noch bis 2042 erfolgen. "Da viele Staaten den Kohleausstieg bis 2030 planen, bringt ein Ausstieg dafür überhaupt nichts", stellt Müller fest – daran ändert auch der Reformverschlag der Konferenz wenig, der sieht nun unter dem Flexibilitätsmechanismus nur noch zehn Jahre Frist vorsieht. Auch die deutsche Regierungskoalition plant den Ausstieg "idealerweise", wie es im Koalitionsvertrag heißt, bis 2030.

Klagen auch gegen den deutschen Kohleausstieg?

Dennoch gibt die Wissenschaftlerin vorerst Entwarnung: Durch den Kohlekompromiss gebe es eine Einigung, auch weil damit große Summen in die betroffenen Regionen fließen. Bei neuen Beschlüssen zum Kohleausstieg oder einseitigen Aufkündigungen durch die Konzerne könnte es aber trotzdem in Zukunft noch zu Klagen gegen die Bundesregierung kommen – selbst wenn Deutschland sofort aus dem Vertrag aussteigen würde.

Denn dass beispielsweise Vattenfall auch bei seinen Kohlekraftwerken hierzulande davor nicht zurückschreckt, hat der Konzern bereits 2009 gezeigt. Damals ging es um den Bau des Kraftwerks Hamburg-Moorburg. Der schwarz-grüne Senat machte härtere Umweltauflagen bei dem Projekt geltend, womit der Bau Mehrkosten für Vattenfall verursachte und nach Konzernangaben das gesamte Projekt unwirtschaftlicher machte. Zu einem Urteil kam es jedoch nicht, die Stadt Hamburg und Vattenfall einigten sich auf einen Kompromiss.

Auch Aktivistin Julia hofft darauf, dass möglichst viele Länder den Vertrag aufkündigen. "Je mehr Länder den Vertrag verlassen, desto mehr verliert die fossile Industrie an Macht und Möglichkeiten, gegen Klimaschutzpläne vorzugehen", so die 17-Jährige. "Wir können uns den Vertrag nicht mehr leisten – und konnten ihn uns eigentlich auch noch nie leisten."

Wissenschaftlerin: Vertrag bedroht Staaten des globalen Südens

Politikwissenschaftlerin Müller ergänzt zudem, dass Deutschland Klagen im internationalen Vergleich noch gut wegstecken könnte. Das Sekretariat der Energiecharta-Konferenz sei allerdings dabei, Verhandlungen über einen Vertragsbeitritt mit vielen Staaten des globalen Südens zu führen. "Mit den Staaten wird jedoch nicht mit offenen Karten verhandelt", sagt sie. Es werde nur über das Anlocken von Investoren und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit gesprochen.

Dabei würden die betreffenden Länder von Klagen auf Grundlage des Vertrags deutlich empfindlicher getroffen: "Wenn schon Dänemark und Neuseeland Angst haben vor den Klagen, dann ist das für Länder in Afrika noch eine viel größere Bedrohung."

Verwendete Quellen
  • Telefongespräch mit Julia am 22.06.2022
  • Telefongespräch mit Franziska Müller am 23.06.2022
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