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Opel Corsa | Rückruf: Mehr als 200.000 Kleinwagen müssen in der Werkstatt


Mehr als 200.000 Autos betroffen
Rückruf für den Opel Corsa

Von t-online, ccn

07.08.2024Lesedauer: 1 Min.
Opel Corsa: Der Kleinwagen hängte die Konkurrenz von VW ab.Vergrößern des BildesOpel Corsa: Der Kleinwagen gehört zu den beliebtesten Autos in Deutschland. (Quelle: Opel)

Opel ruft aufgrund möglicher Emissionsverstöße eine große Anzahl an Corsa-Modellen zurück. Bei ihnen ist ein Werkstattaufenthalt nötig.

Opel muss weltweit rund 216.000 Exemplare des Opel Corsa in die Werkstätten zurückrufen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in seinem Rückrufportal bekannt gibt, halten die betroffenen Fahrzeuge möglicherweise die Emissionsvorschriften nicht ein. Laut dem Fachmagazin "kfz-betrieb" heißt es in der Fehlermeldung: "Aufgrund fehlerhafter Verdunstungseigenschaften des Belüftungsventils und der Kraftstoffleitung überschreitet die Kohlenwasserstoffkonzentration die gesetzlichen Grenzwerte".

Diese Autos sind betroffen

In Deutschland sind rund 43.300 Fahrzeuge mit dem 1,2-Liter-Dreizylinder-Benziner betroffen, speziell die Baujahre 2019 bis 2023. Bei ihnen muss eine neue Benzinleitung oder ein Be- oder Entlüftungsventil eingebaut werden. Wie lange die Autos dafür in die Werkstätten müssen, wurde nicht kommuniziert.

Möglicherweise könnten auch Exemplare des Peugeot 208 betroffen sein, mit dem sich der Opel die technische Basis teilt (beide Marken gehören wie auch Jeep, Fiat oder Citroën zum Stellantis-Konzern): Im Ausland gibt es entsprechende Rückrufe bereits. In Deutschland ist diese Aktion bisher nicht gültig, das KBA bearbeite den Fall jedoch, heißt es.

Rückruf: Das müssen Sie jetzt tun

In der Regel schreibt der Fahrzeughersteller oder das KBA jeden betroffenen Halter an. Insgesamt erhalten Sie drei schriftliche Aufforderungen, den Mangel zu beheben. In der Regel behebt dann eine Vertragswerkstatt den Fehler, die Kosten übernimmt der Hersteller. Das KBA überwacht die Wirksamkeit und den zeitlichen Ablauf der Rückrufaktionen.

Einen Rückruf sollten Sie unbedingt ernst nehmen – Sie sind sogar verpflichtet, an Rückrufaktionen teilzunehmen, wenn es sich um sicherheitsrelevante Mängel handelt. Ansonsten setzt die Zulassungsstelle im Härtefall eine Zwangsstilllegung durch, damit nichts Schlimmeres geschieht.

Verwendete Quellen
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