Pläne der Bundesregierung Fahrräder dürfen bald Blinker bekommen
Blinken für mehr Sicherheit: Nach Plänen der Bundesregierung sollen sogenannte Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrrädern bald erlaubt sein.
Plänen der Bundesregierung zufolge dürfen Fahrräder bald mit Blinkern ausgestattet werden. Das berichtet die "Rheinische Post" und beruft sich auf eine Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage. "Die Bundesregierung beabsichtigt, Vorgaben für optionale Fahrtrichtungsanzeiger an allen Fahrrädern mit der geplanten Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzuführen", heißt es darin. Die Meldung hat mittlerweile auch das Bundesverkehrsministerium bestätigt.
Neben der Richtungsanzeige soll es auch eine Warnblinkfunktion im Fall eines Sturzes geben. Die Blinker sollen aber nicht zur Pflicht werden. Lediglich die aktuell geltenden Verbote werden aufgehoben.
Ab wann genau Blinker für alle Fahrräder erlaubt sind, ist derzeit noch unklar. Aufgrund der Komplexität des umfangreichen Entwurfs der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist laut Ministerium noch nicht absehbar, wann der zuständige Bundesrat sich damit befasst und wann die Neuordnung in Kraft tritt.
Blinker am Fahrrad: Was ist bislang erlaubt?
Derzeit sind Fahrtrichtungsanzeiger an zweirädrigen Fahrrädern laut aktueller Fassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht zulassungsfähig. Heißt: Serienmäßig sind Blinker in vielen Fällen verboten und von Fahrradherstellern nicht eingebaut. Ausnahme sind S-Pedelecs (Fahrräder mit Elektrounterstützung, die bis zu 45 km/h schnell fahren), mehrspurige Fahrräder wie Lastenräder sowie E-Scooter. Hier sind Blinker erlaubt, aber keine Pflicht. Vor allem sind sie dann sinnvoll, wenn der Aufbau des Fahrrads Handzeichen verdeckt und der Fahrradfahrer seine Richtungsänderung nicht ankündigen kann.
Warum die Änderung?
Die Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sagte, man sei besorgt über die steigende Anzahl von Unfällen mit Pedelecs – die Zahl der Fahrräder mit Hilfsmotor ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Um das Abbiegen anzuzeigen, sei es derzeit erforderlich, die Hand vom Lenker zu nehmen. Hierdurch könne es in schwierigen Situationen zur Beeinträchtigung der Fahrstabilität und zu einem geänderten Bremsverhalten kommen. Dies könnte durch optional zulässige Fahrtrichtungsanzeiger entschärft werden. Optionale Blinker könnten das Handzeichen ersetzen, wenn Radfahrer anzeigen, dass sie abbiegen wollen.
Helme mit Richtungsanzeige erlaubt
Während Blinker am Fahrrad selbst nur in seltenen Fällen erlaubt sind, sind Fahrradhelme und Rucksäcke auch für Fahrer von zweirädrigen Fahrrädern jedoch nicht verboten. Hersteller wie Livall oder Lumos bieten entsprechende Lösungen an. In der Regel verfügen diese über eine Fernbedienung, die am Lenker installiert wird. Auf der Rückseite des Helms sitzen LED-Leuchten, die von einem Akku gespeist und auf Knopfdruck aktiviert werden. Solche Helme verfügen teils auch über ein Bremslicht und eine SOS-Funktion, bei der die Leuchten im Notfall blinken.
Blinker am Fahrrad: Das sagen Experten
Die Änderung stößt grundsätzlich auf Zustimmung: Roland Huhn, Rechtsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), begrüßte die Planungen. Fahrtrichtungsanzeiger seien vor allem bei Dunkelheit besser erkennbar als Handzeichen, sagte er der "Rheinischen Post". Vor allem gelte dies für Linksabbieger, die häufig übersehen werden. Auch SPD-Fahrradpolitiker Mathias Stein fand keinen Grund gegen die Möglichkeit, Blinker anzubauen.
Eine Sprecherin des ADAC sagte, aus Sicht des Verkehrsclubs sei der Schritt richtig und wichtig für die Verkehrssicherheit. Die aktuelle Regelung sei unverständlich und erscheine nicht mehr zeitgemäß. "Gerade ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen wird der Zugang zum Rad mit der elektrischen Unterstützung erleichtert. Das Handzeichengeben fällt ihnen oft schwer, da eine Hand vom Lenker genommen werden muss."
Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, sagte, ein Blinker habe natürlich im Dunkeln Vorteile, vor allem wenn man abbiegen möchte und dabei in der Mitte stehen bleiben müsse, um den Gegenverkehr abzuwarten. "Auf der anderen Seite kann es aber auch zusätzliche Gefahren geben, wenn ich am Tage vergesse, den Blinker auszuschalten. Insgesamt handelt es sich so oder so ganz sicher nicht um einen Meilenstein bei der Verbesserung der Radfahrsicherheit."
Skeptisch zeigte sich auch der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stefan Gelbhaar. "Blinker an normalen Straßenrädern werden die Verkehrssicherheit nicht erhöhen", sagte er der "Rheinischen Post". Auch wenn es die bisherigen Verbote nicht brauche, seien normale Straßenräder für Blinker zu schmal, sodass die Richtungsanzeige kaum wahrgenommen werden könne. Sinnvoller für mehr Sicherheit seien stattdessen gute Radverkehrsinfrastrukturen und angemessene Geschwindigkeiten. "Gerade innerorts hilft Tempo 30, das Unfallrisiko und Unfallschäden deutlich zu reduzieren."
Handzeichen: Muss man den Arm beim Abbiegen ausstrecken?
Ja. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: "Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen." Da Radfahrer keine Blinker haben, müssen sie ihre Hände benutzen. Relevant wird diese Pflicht vor allem bei einem Unfall: Wer das Handzeichen vergisst und einen Unfall verursacht, muss mindestens mit einer Teilschuld rechnen. Im schlimmsten Fall sehen die Gerichte darin sogar ein Alleinverschulden.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche
- rp-online.de: "Bundesregierung führt Blinker für alle Fahrräder ein"