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Auto: Wann muss man blinken und wie lange?


Wissen Sie es?
Häufiger Fehler: Wie lange muss ich eigentlich blinken?

Von dpa-tmn, mab

Aktualisiert am 19.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Blinken beim Abbiegen: Wie lange muss man den so genannten Fahrtrichtungsanzeiger benutzen? Und wann genau?Vergrößern des Bildes
Blinken beim Abbiegen: Wie lange muss man den sogenannten Fahrtrichtungsanzeiger benutzen? Und wann genau?
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Beim Abbiegen wird natürlich geblinkt. Aber wann außerdem? Und wie lange eigentlich?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass ein Wechsel des Fahrstreifens "rechtzeitig und deutlich anzukündigen" ist. Aber was genau bedeutet das?

Blinken: Die Dauer ist nicht geregelt

Wie oft oder wie lange geblinkt werden muss, ist auch nicht genau geregelt. Meist genügt bei einem Spurwechsel aber dreimal Blinken, um andere Verkehrsteilnehmer vor dem Ausscheren zu warnen. In vielen neueren Autos leuchten die sogenannten Komfortblinker beim Antippen automatisch dreimal in Folge. Wer sich mindestens an dieses Intervall hält, wird also diesbezüglich in der Regel keine Probleme bekommen.

Besser länger blinken

Will man von der Autobahn abfahren, empfiehlt es sich aber durchaus, länger zu blinken, weil eben nicht nur die Spur gewechselt wird – sondern weil man signalisieren will, dass man die Autobahn verlässt.

Im Streitfall, etwa nach einem Unfall, entscheidet das Gericht nach Beurteilung des Unfallhergangs, ob der Fahrer den Blinker "rechtzeitig" aktiviert hat.

Wann muss man eigentlich blinken?

Wollen Autofahrer abbiegen, müssen sie stets den Blinker nutzen. Auch wenn man die Spur wechselt, vom Straßenrand anfährt, einem Hindernis ausweicht oder beim Überholvorgang aus- und wieder einschert, wird der Fahrtrichtungsanzeiger (das ist die offizielle Bezeichnung) angeschaltet. Und wer beim Abbiegen den Richtungspfeilen auf der Straße folgt, blinkt ebenfalls.

Übrigens: Selbst wenn kein anderer Verkehr zu sehen ist, muss das Blinkgebot beachtet werden. Zum blinkpflichtigen Abbiegen zählt im Übrigen auch das Verlassen eines Kreisverkehrs. Verboten ist das Blinken dagegen beim Einfahren in einen Kreisverkehr.

Ähnlich ist es an einer abknickenden Vorfahrt. Wer ihr folgt, muss blinken – er ändert ja seine Richtung. Wer allerdings geradeaus weiterfährt, darf den Blinker nicht setzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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