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Fahrradstraße: Dürfen Autos hier fahren? Alle Regeln im Überblick


Achtung, Autofahrer!
Was in der Fahrradstraße alles verboten ist

Von t-online, mab

Aktualisiert am 21.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Fahrradstraße: Hier haben Radler den Vorrang.Vergrößern des Bildes
Fahrradstraße: Hier haben Radler den Vorrang. (Quelle: A. Friedrichs/imago-images-bilder)

Verwirrung um die Fahrradstraße: Darf ein Auto hier fahren? Welche besonderen Regeln gelten? Gerade Autofahrer haben in diesem Bereich einiges zu beachten.

Es nimmt wenig Platz ein, hält die Luft sauber und die Fahrer in Schwung: Für den Verkehr in engen Städten ist das Fahrrad ideal. Allzu oft denken die Verkehrsplaner aber vor allem an die Autofahrer. Fahrradstraßen sind eine – noch seltene – Ausnahme. Das könnte sich aber ändern. Denn im Verwaltungsdeutsch heißt es: Wenn der Radverkehr "die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist", dann kann eine Straße zur Fahrradstraße werden.

Dass wir mehr Rad fahren, ist übrigens sogar politischer Wille. Gut möglich also, dass künftig mehr Fahrradstraßen durch unsere Städte führen als bislang. Aber was genau gilt dort?

Fahrradstraße: Diese Regeln gelten

  • Der Name sagt es schon: Auf Fahrradstraßen ist nur Radverkehr erlaubt. Autos, Motorräder oder Lkw dürfen die Straße nur befahren, wenn ein entsprechendes Zusatzschild dies erlaubt. Oft gilt diese Erlaubnis nur für Anlieger oder nur in einer Richtung.
  • Die Radler geben das Tempo vor. Autofahrer müssen sich nach deren Geschwindigkeit richten – selbst wenn es dann nur sehr gemächlich vorangehen sollte.
  • Generell dürfen Sie hier aber nicht schneller als Tempo 30 fahren. Auch Radfahrer müssen sich daran halten.
  • Kinder unter acht Jahren müssen auch in der Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren.
  • Auf Fahrradstraßen dürfen Radler nebeneinander fahren – auch, wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann.
  • Autofahrer müssen beim Überholen mindestens 1,50 Meter seitlichen Abstand zum Radfahrer einhalten. Wenn das nicht möglich ist, müssen Sie auf eine passende Gelegenheit warten. Das gilt übrigens generell – und nicht nur auf Fahrradstraßen.

"Rechts vor Links" gilt auch für Radler

Alle übrigen Verkehrsregeln gelten auch in der Fahrradstraße, beispielsweise die Regel "Rechts vor Links": Sie regelt auch hier die Vorfahrt, wenn es keine andere Beschilderung beziehungsweise keine Ampel gibt. Wichtig: Auch wenn in der Fahrradstraße die Radler besondere Rechte genießen, hat ein von rechts kommendes Auto die Vorfahrt.

Verwendete Quellen
  • Verkehrsclub ADFC
  • Nachrichtenagentur dpa
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