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Besorgniserregende Zahlen: Die Deutschen bewaffnen sich


Besorgniserregende Zahlen
Die Deutschen bewaffnen sich

dpa, hs, t-online.de

Aktualisiert am 08.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Der Erwerb von Signal- und Schreckschusspistolen ist in Deutschland stark gestiegen.Vergrößern des Bildes
Der Erwerb von Signal- und Schreckschusspistolen ist in Deutschland stark gestiegen. (Quelle: dpa)

In Deutschland gibt es einen besorgniserregenden Zuwachs bei Kleinen Waffenscheinen. Diese berechtigen zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.

Wie aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic hervorgeht, waren im Waffenregister Ende Mai 523.923 gültige Kleine Waffenscheine gespeichert. Im Januar 2016 waren es dem Bericht der Dortmunder "Ruhr Nachrichten" zufolge noch 300.949 gewesen – das entspreche einem Plus von gut 74 Prozent innerhalb von 16 Monaten.

Offiziell im Register gespeichert waren 982.029 Personen mit mindestens einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Gestiegen ist auch die Zahl der Waffenbesitzverbote – von 17.288 Ende Januar 2016 auf 19.902 Ende Mai.

Mihalic nannte den Anstieg besorgniserregend: "Dazu haben auch die Verunsicherungs-Kampagnen beigetragen, mit denen einige Politiker auf Anschläge und Bedrohungen reagiert haben." Experten sagen, Gründe seien die vielerorts gestiegenen Einbruchszahlen, die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln und eine diffuse Angst vor Terroranschlägen.

Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein

Grundsätzlich kann jeder Volljährige in Deutschland Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen erwerben, wenn sie das entsprechende Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen. Einen Kleinen Waffenschein benötigt, wer diese Waffen unterwegs bei sich trägt.

Die Gebühr für einen Antrag variiert zwischen 30 und 150 Euro. Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein, eine solche Waffe zu führen. Die Voraussetzungen sind:

  • Keine Vorstrafen
  • Fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
  • Volljährigkeit
  • Keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
  • Allgemeine körperliche und geistige Eignung

In regelmäßigen Abständen – spätestens nach drei Jahren – muss die zuständige Behörde die Eignung erneut feststellen. Dafür wird eine Gebühr von 15 bis 60 Euro erhoben.

Wer stellt den Kleinen Waffenschein aus?

Wo Sie einen kleinen Waffenschein beantragen können, unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern: Die Polizei, das Ordnungsamt oder die Kreisverwaltung stellen die Scheine aus. Die Bearbeitsungszeit beträgt bis zu zwei Monaten.

Wo dürfen die Waffen eingesetzt werden?

Außerhalb von Schießstätten ist es verboten, die Waffen einzusetzen. Nur im Falle der Notwehr ist es erlaubt, von den Waffen Gebrauch zu machen. Bei Veranstaltungen wie Volksfesten, Sportfesten oder Messen dürfen die Waffen gar nicht mitgeführt werden. Das gilt auch, wenn Sie einen Kleinen Waffenschein besitzen.

In Notsituationen einen kühlen Kopf behalten

In einer Notsituation bieten die Waffen nicht automatisch Sicherheit. Im Gegenteil: Im Gerangel kann es schwierig sein, beispielsweise das Pfefferspray gezielt gegen einen Täter einzusetzen. Es besteht dann die Gefahr, sich selbst zu verletzen. Wenn Sie eine Waffe zücken, kann Ihnen die Waffe auch entwendet und gegen Sie selbst eingesetzt werden.

Wer aggressive Personen schon von Weitem sieht, sollte ihnen besser ausweichen. Wenn Sie sich in einer bedrohlichen Lage befinden, dann rufen Sie am besten laut um Hilfe.

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