Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rückgeld ablehnen Darum sollten Sie "Stimmt so!" an der Kasse nicht sagen
Zu viel Kleingeld nervt viele Kunden. Kleinere Beträge "spenden" sie daher gerne an der Kasse. Doch wo kommt das Geld wirklich an?
Wenn der Rechnungsbetrag beim Einkauf auf 99 oder 98 Cent endet, sagen viele Kunden "Stimmt so!". Einige runden sogar um bis zu 50 Cent auf. Dabei gehen sie alle davon aus, dass das zu viel gezahlte Geld, den Kassierern zugutekommt oder in der Kaffeekasse der Mitarbeiter landet. Das ist jedoch nicht der Fall!
Wer erhält den Überbetrag?
Arbeitnehmer, die an einer Kasse arbeiten und diese bedienen und beaufsichtigen, müssen darauf achten, dass die Kassenführung korrekt ist. Dazu sind sie gemäß Arbeitsvertrag verpflichtet.
Kommt es zu einer kleinen Differenz, so wird der Fehlbetrag in der Regel teilweise von ihrem zusätzlich zum Lohn gezahlten Mankoentgelt abgezogen. (Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.) Die entsprechenden Regelungen dazu sind in der sogenannten Mankovereinbarung festgelegt, die dem Arbeitsvertrag beiliegt.
Und genau in diesem Übereinkommen ist auch geregelt, dass ein positiver Fehlbetrag – also zu viel Geld in der Kasse – dem Arbeitgeber ausgehändigt werden muss. Dieser führt das Plus in seiner Buchhaltung dann unter "Sonstige Erträge, unregelmäßig" auf. Das Trinkgeld bekommen also nicht die Mitarbeiter, sondern das Unternehmen.
Ausnahmen beachten
Im Gegensatz dazu dürfen Servicekräfte wie Kellner, Friseure, Handwerker und sogar Postboten Trinkgeld bis zu einem gewissen Maße annehmen. Auch in privaten Bäckereien oder Fleischereien ist Trinkgeld oftmals kein Problem.
Auf Nachfrage von t-online teilten Mitarbeiter in Drogeriemärkten mit, dass sie ebenfalls kein Trinkgeld annehmen dürfen und bei einem Überbetrag in ihrer Kasse die Differenz an das Unternehmen aushändigen müssen.
Warum ist das so?
In der Rechtssprechung heißt es, dass Angestellte bei ihrer Kassiertätigkeit kein (eigenes) Geld bei sich tragen dürfen, oder es in irgendeiner Form neben der Kasse oder allgemein offen liegenlassen dürfen. Aus diesem Grund legen die meisten Mitarbeiter zu viel Gezahltes oder Trinkgeld direkt in die Kasse.
Trägt der Kassierer dennoch Geld bei sich, können ihm gleich zwei Sachen unterstellt werden: Bestechlichkeit – also die Bevorzugung von Kunden, indem beispielsweise ein Sonderrabatt gewährt wird, woraufhin die Kassierer als Dank Trinkgeld erhalten.
Oder falsches Führen der Kasse – indem sie beispielsweise die Menge an Geld aus der Kasse nehmen, die ihnen noch nicht vom Mankoentgelt abgezogen wird, oder auch zu viel Geld in die Kasse legen, um vorsorglich mögliche Differenzbeträge auszugleichen und arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Weihnachtsgeschenke für den Kassierer?
Übrigens: Auch Weihnachtsgeschenke oder allgemein kleine Aufmerksamkeiten – wie die Schokolade als kleines Dankeschön zwischendurch – dürfen Kassierer nicht annehmen. Denn auch hier kann ihnen sonst Bestechlichkeit vorgeworfen werden.
Teilweise ist auch nicht nachvollziehbar, ob sie den Artikel wirklich geschenkt bekommen oder womöglich selbst aus dem Regal genommen haben – und sich zum Beweis des Kaufs den Kundenbon erneut ausgedruckt haben.
Wer Mitarbeitern von Supermärkten und Discountern eine Freude machen möchte, sollte ihnen gegenüber freundlich und geduldig sein. Geschenke, wie beispielsweise zu Weihnachten, können gut verpackt an der Information abgegeben werden.
- haufe.de "Kassenfehlbeträge und -mehrbeträge: So gehen Sie richtig vor"
- Persönliche Gespräche mit Mitarbeitern von Rewe, Edeka, Netto