Verbraucherschützer klären auf Darum fehlt manchmal das Haltbarkeitsdatum beim Käse

Frischkäse aus der Käsetheke ist beliebt, hat aber nicht immer ein Haltbarkeitsdatum. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Ob als Brotaufstrich, zum Dippen oder als Snack für zwischendurch: Frischkäse ist für viele ein alltägliches Lebensmittel. Besonders beliebt sind individuell in kleine Plastikboxen abgefüllte Portionen aus der Käsetheke. Doch beim Blick auf die Auslage fällt auf: Nicht immer ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) angegeben. Ist das zulässig? Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) klärt auf.
Die Rechtslage
Die Experten erklären auf "Lebensmittelklarheit", dass Frischkäse und Frischkäsezubereitungen aus der Käsetheke ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) tragen. Das Schild muss neben einem Schild neben der Ware stehen, sodass Kunden es wahrnehmen können. Fehlt an der Käsetheke das Schild, verstößt der Händler damit gegen die Kennzeichnungsvorschriften.
Handelt es sich bei dem Frischkäse oder der Frischkäsezubereitung um ein Produkt aus der Selbstbedienungstheke, muss ebenfalls eine entsprechende Kennzeichnung des MHD vorhanden sein. Darüber hinaus müssen diese vom Personal neu verpackten Lebensmittel dieselben Informationen wie andere verpackte Lebensmittel enthalten.
Bei dem Hinweisschild ist auch auf die Formulierung zu achten. Sie sollten lauten: "gekühlt mindestens haltbar bis …", ergänzt um Tag und Monat. Die Berechnung des MHD basiert dabei auf einer Lagerungstemperatur von zehn Grad Celsius. Ist es wärmer, so ist das Produkt kürzer haltbar.
Ausnahme
Es gibt jedoch Situationen, in denen das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht angegeben werden muss. Und zwar bei Frischkäse und Frischkäsezubereitungen, die unverpackt zum unmittelbaren Verzehr direkt vor Ort gedacht sind. In diesem Fall müssen Händler das MDH nicht angeben. Einige geben es dennoch an.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. "Lebensmittelklarheit"
- Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung (LMIDV)
- Käseverordnung (KäseV)