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Supermarkt-Hygiene: Diese Vorschriften gelten für Lebensmittelhändler


Nach Kaufland-Skandal
So finden Sie heraus, ob Ihr Supermarkt sauber ist


04.04.2025 - 14:25 UhrLesedauer: 3 Min.
Hygienekontrolle im Supermarkt: Die Überprüfung findet meist unangemeldet statt (Symbolbild).Vergrößern des Bildes
Hygienekontrolle im Supermarkt: Die Überprüfung findet meist unangemeldet statt (Symbolbild). (Quelle: Drazen_/getty-images-bilder)
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Bei der Handhabung von Lebensmitteln gelten strenge Vorschriften – nicht alle Supermärkte halten sich immer daran. Was Kunden wissen sollten.

Immer mal wieder kommt es vor, dass investigative Recherchen gravierende Verstöße gegen Hygieneregeln in Supermärkten, Restaurants oder Fast-Food-Ketten aufdecken. Kürzlich hat ein verdeckt arbeitendes Reporterteam besorgniserregende Zustände in mehreren Kaufland-Filialen bekannt gemacht: Sie fanden dort Mäusekot, Schimmel und verdorbene Lebensmittel. Das wirft Fragen bei Verbrauchern auf: Wie wird die Hygiene in Supermärkten kontrolliert? Ist mein Supermarkt sauber?

Diese Hygienevorschriften gelten für Supermärkte

In der EU gibt es verschiedene Verordnungen, um die Sicherheit von Lebensmitteln und den Schutz von Verbrauchern vor gesundheitlichen Gefahren zu gewährleisten. Wer Lebensmittel produziert, verpackt, verarbeitet oder verkauft, muss sich dementsprechend an bestimmte Regeln halten. Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) hält diese Regeln gesetzlich fest.

Sie sieht vor, dass Lebensmittel nur dann verkauft werden dürfen, wenn sie keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind. Das bedeutet, die Ware ist nicht beeinträchtigt, sei es durch Verunreinigungen, Temperaturen, Chemikalien oder tierische Schädlinge. Dies muss sowohl bei der Warenannahme als auch während der Lagerung sichergestellt werden.

Außerdem müssen Lebensmittelhändler den Supermarkt sauber halten und eine angemessene Temperatur einhalten. Dazu zählt die regelmäßige Reinigung und Instandhaltung der Böden, aller Oberflächen und Geräte. Alle Angestellten, die mit Lebensmitteln hantieren, müssen an speziellen Schulungen teilnehmen und sollten angemessene Kleidung tragen. Regelmäßige Eigenkontrollen sollen die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten.

So werden Supermärkte überprüft

In Deutschland sind die jeweiligen Behörden der einzelnen Bundesländer für die Kontrolle von Lebensmittelhändlern zuständig. Wie oft ein Supermarkt kontrolliert wird, hängt von der Risikobewertung des einzelnen Betriebs ab und ob es Hinweise auf einen Verstoß gab. Wenn eine Supermarktfiliale also in der Vergangenheit häufiger negativ aufgefallen ist, muss der Betrieb häufiger mit einer Kontrolle rechnen. Entscheidend ist außerdem, wie groß das Risiko einer Gesundheitsgefährdung ist. Märkte, die viele leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch und Fisch verkaufen, werden von den Behörden häufiger geprüft.

In der Regel kommen die Lebensmittelkontrolleure unangemeldet vorbei und überprüfen Lebensmittel, Personal, Arbeitsgeräte und Räumlichkeiten auf die Hygiene. Dafür entnehmen sie Proben, die später im Labor untersucht werden. Die Kontrolleure prüfen außerdem, ob Lebensmittel richtig gekennzeichnet sind, sodass Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können.

Was passiert bei Hygieneverstößen?

Gibt es Beweise dafür, dass von einem oder mehreren Lebensmitteln eine Gesundheitsgefahr ausgeht, müssen die Produkte umgehend aus dem Handel entfernt und von den Verbrauchern zurückgerufen werden. In besonders schweren Fällen – etwa bei mehreren Hygieneverstößen – kann die Behörde auch die Schließung einer Supermarktfiliale veranlassen. In anderen Fällen müssen die Lebensmittelhändler Bußgelder zahlen oder erhalten Belehrungen.

Informationen über zurückgerufene Lebensmittel finden Sie hier oder unter lebensmittelwarnung.de.

Hält sich mein Supermarkt an die Vorschriften?

Die meisten Menschen gehen häufig im selben Supermarkt in ihrem Wohngebiet einkaufen. Wer Bedenken hinsichtlich der Hygiene in seiner Stammfiliale hat, kann laut dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) die Ergebnisse von Hygienekontrollen für bestimmte Betriebe anfordern. Die zuständige Behörde ist – mit Ausnahmen – dazu verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen.

Dafür können Sie ganz einfach eine Anfrage bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde stellen. Meist reicht schon eine formlose E-Mail oder ein Onlineformular, in dem Sie den Namen und die Adresse des Betriebs angeben. Sie können auch anrufen oder einen Brief senden. Wenn Sie Ihre Anfrage nicht an die richtige Behörde gestellt haben, leitet diese Ihre Anfrage in der Regel weiter. Wichtig: Sie müssen dabei nicht begründen, warum Sie die Informationen haben möchten.

Beachten Sie, dass die Behörde Ihnen nur Auskunft über bereits bestehende Kontrollergebnisse geben kann. Ist die betreffende Information Teil eines aktuellen Strafverfahrens, kann die Behörde die Auskunft außerdem zum Schutz der Ermittlung verweigern.

Kosten für Verwaltungsaufwand

Zwar sind die Anfragen in der Regel kostenlos, allerdings gilt dies nur bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro, bei gesetzlichen Verstößen bis 1.000 Euro. Die Behörde teilt Ihnen die kalkulierten Kosten aber vorab mit, sodass Sie dann gegebenenfalls Ihre Anfrage zurückziehen können. Weitere Informationen zur Antragstellung und Vorlagen finden Sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

Wenn Sie Hinweise darauf haben, dass von einem Supermarkt oder bestimmten Lebensmitteln eine Gesundheitsgefahr ausgeht, können Sie dies Ihrem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- oder Veterinäramt melden.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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