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ExtraEnergie: Preiserhöhung ist unzulässig


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ExtraEnergie GmbH vor Gericht
Stromanbieter: Preiserhöhungen sind unzulässig


Aktualisiert am 12.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Stromzähler mit Geld: Stromkosten steigen im Jahr 2020.Vergrößern des Bildes
Stromzähler mit Geld: Eine Strompreisgarantie muss eingehalten werden. (Symbolbild) (Quelle: Joko/imago-images-bilder)
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Nicht jede Strompreiserhöhung ist rechtens. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Fall verhandelt, in dem ein Unternehmen seine Preise trotz Strompreisgarantie erhöht hatte.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass Stromkunden nicht zur Kasse gebeten werden dürfen, wenn die Beschaffungspreise unerwartet steigen. Dabei handelt es sich um keinen Sonder- beziehungsweise Ausnahmefall, der eine Preiserhöhung rechtfertigt.

Worum ging es in dem Fall?

In dem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verhandelten Fall ging es um eine Preiserhöhung des Stromanbieters ExtraEnergie GmbH. Das Unternehmen hatte Ende Juli 2022 seine Preise trotz Strompreisgarantie erhöht. ExtraEnergie rechtfertigte das Vorgehen mit dem Anstieg der eigenen Beschaffungskosten. Schließlich seien die Strompreise auf den Großhandelsmärkten gestiegen und daher müsse man die Stromkosten auch entsprechend anheben.

Die Richter des OLG sahen das Argument nicht als ausreichend an. Dem Stromdiscounter habe unter den gegebenen Umständen kein Recht zur einseitigen Preisanpassung zugestanden, so ihr Urteil. Demnach sei der Bruch der Preisgarantie durch ExtraEnergie GmbH rechtswidrig gewesen. (Az. I-20 U 318/22).

Was bedeutet das Urteil für Stromkunden von ExtraEnergie?

Die Verbraucherschützer äußern sich positiv zu dem Urteil. So kommentiert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die Entscheidung der Richter wie folgt: "Auch in Krisenzeiten sind bestehende Verträge einzuhalten. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auf zentrale Vertragsbedingungen wie eine Preisgarantie verlassen können."

Aktuell habe die Rechtssprechung des OLG Düsseldorf zwar noch keine Auswirkung auf weitere Einzelfälle, dennoch erwägt der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Vzbv) nun, eine Musterklage einzureichen, sodass die Preiserhöhung für alle ExtraEnergie-Kunden unwirksam wäre. Betroffene sollen sich direkt an den Vzbv wenden – idealerweise unter der speziell dafür eingerichteten Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de/ExtraEnergie. Kommt es zu einer Musterklage, können sie sich dann an diese anschließen. Das spare den Betroffenen nicht nur Zeit, sondern auch Kosten, so der Vzbv.

Verwendete Quellen
  • PM der Verbraucherzentrale NRW
  • justiz.nrw
  • olg-duesseldorf.nrw.de
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