Neues Energiegesetz Strom kostet künftig deutlich mehr
Aktuelle Anpassungen der Energiegesetzgebung führen zu deutlichen Gebührenerhöhungen bei Smart Metern. Verbraucherschützer kritisieren den Schritt der Politiker.
Politiker von SPD, Grünen und CDU/CSU planen Änderungen im Bereich Energie. Neben der Anpassung der Einspeisevergütung für Solarstrom soll es auch Neuerungen im Bereich Smart Meter geben, berichtet "Ippen.Media". Deren Nutzung soll demnach deutlich teurer werden.
So sehen die Politiker der rot-grünen Minderheitsregierung zusammen mit der Union vor, dass für die intelligenten Stromzähler künftig folgende Kosten anfallen sollen:
- Haushalte, deren Stromverbrauch über 6.000 kWh im Jahr liegt, zahlen künftig mindestens 40 Euro pro Jahr statt 20 Euro pro Jahr.
- Haushalte, deren Stromverbrauch über 10.000 kWh im Jahr liegt, zahlen weiterhin mindestens 50 Euro pro Jahr.
- Haushalte, deren Stromverbrauch über 20.000 kWh im Jahr liegt, zahlen künftig mindestens 110 Euro pro Jahr statt 90 Euro pro Jahr.
- Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, wie sie beispielsweise für die Nutzung und den Handel mit negativen Strompreisen gebraucht wird, zahlen weiterhin 50 Euro pro Jahr.
- Haushalte, die sich schon jetzt freiwillig einen Smart Meter einbauen lassen möchten, zahlen hierfür 100 Euro einmalige Kosten anstatt 30 Euro.
Verbraucherschützer kritisieren Preiserhöhungen
Bereits im November wurde bekannt, dass die Kosten für Smart Meter deutlich steigen werden. Das kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv). "Das Wirtschaftsministerium erschwert mit der geplanten Preiserhöhung die Nutzung gerade für Verbraucher:innen, die keine Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder E-Ladestation haben. Es verspielt damit wichtiges Vertrauen in eine bezahlbare Energiewende", sagt Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv.
Darüber hinaus mindern die höheren Kosten die Zustimmung. Künftig werden sich wohl nur noch wenige Haushalte freiwillig einen Smart Meter installieren. Aus Sicht des vzbv müsse der Einbau auf Kundenwunsch attraktiv bleiben. Dafür dürfe das derzeit geltende Entgelt nicht erhöht werden, so die Verbraucherschützer.