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Energie-Paket beschlossen: Das ändert sich für Verbraucher


Energiepolitik
Energie-Paket beschlossen: Das kommt auf Verbraucher zu

Von dpa, jb

Aktualisiert am 03.02.2025Lesedauer: 3 Min.
Stromstecker vor SteckdoseVergrößern des Bildes
Ein Stecker wird in eine Steckdose gesteckt. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/Symbolbild/dpa)
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Der Bundestag hat ein umfangreiches Energie-Paket beschlossen, das wichtige Änderungen für private und gewerbliche Nutzer vorsieht. Es geht dabei um Photovoltaik, Smart Meter und Biogas.

Der Bundestag hat ein Energiepaket mit mehreren Gesetzesänderungen verabschiedet. Zuvor hatten sich SPD, Grüne und Union auf die Vorhaben geeinigt. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sprach von wichtigen Beschlüssen für die Energiewende und die bessere Integration der erneuerbaren Energien ins Stromnetz. "Die Maßnahmen tragen dazu bei, eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Stromversorgung zu gewährleisten." Die Vorhaben müssen allerdings noch durch den Bundesrat.

Photovoltaik

Durch den rasanten Anstieg an Photovoltaik (PV)-Anlagen in Deutschland und die damit steigende Einspeisung an sonnigen Tagen wird das Stromnetz zunehmend belastet. Immer häufiger kommt es zu sogenannten Stromspitzen, die wiederum zu Netzengpässen führen. Aus diesem Grund wurde nun beschlossen, dass die Netzbetreiber vor allem kleinere Anlagen – wie sie in Privathaushalten zum Einsatz kommen – besser und bedarfsgerechter steuern können.

Ein Steuerelement ist beispielsweise, dass Besitzer kleiner PV-Anlagen für die Einspeisung ihrer gewonnenen Energie ins öffentliche Netz keine Vergütung mehr erhalten, wenn der Strompreis negativ ist. Negativ ist der Strompreis beispielsweise dann, wenn die Stromerzeugung den Stromverbrauch überschreitet. (Details dazu erfahren Sie hier.)

Weiterhin sollen Netzbetreiber bei Bestandsanlagen ab 7 kWp die Ist-Einspeisung abrufen und deren Leistung steuern können, berichtete "Energie Zukunft". Bei Anlagen, die eine Festvergütung haben, kann die Einspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden, heißt es weiter. Wer hingegen seine gewonnene Energie selbst und direkt vermarktet, muss mit keiner Einschränkung bei der Einspeisung rechnen. Hierfür benötigen sie jedoch einen Smart Meter.

Stefan Kapferer, Chef des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz, sprach von einem wichtigen Beitrag, um drohende Überlastungen der Stromnetze zu vermeiden. Allerdings sei es ebenso wichtig, gezielte Anreize für einen netzdienlichen Zubau sowie eine netzdienliche Fahrweise zu schaffen, so der Experte.

Auch Enpal äußerte sich auf Nachfrage von t-online: "Das Gesetz liefert für neue Anlagen die richtigen Lösungen. Bedauerlich ist, dass die vielen Bestandsanlagen nach wie vor ungesteuert in das Netz einspeisen können. Um das zu ändern, sollte die nächste Regierung möglichst schnell zwingend Maßnahmen ergreifen, um das Energiesystem dauerhaft zu stabilisieren", sagt Markus Meyer, Politikchef bei Enpal, t-online.

Der Bundesverband Solarwirtschaft erklärte, dass Betreiber neuer Photovoltaikanlagen zu Zeiten negativer Börsenstrompreise nicht mit hohen finanziellen Einbußen rechnen müssen. Es greife ein Kompensationsmechanismus. Der finanzielle Nachteil für Betreiber von Solaranlagen halte sich damit in Grenzen.

 
 
 
 
 
 
 

Smart Meter

Digitale, intelligente Stromzähler (Smart Meter) sollen bis 2032 deutschlandweit eingeführt werden. Die kleinen Geräte sollen Verbrauchern unter anderem beim Stromsparen helfen und ihnen ermöglichen, dynamische Stromtarife zu nutzen. Hierfür müssen Haushalte jedoch eine jährliche Gebühr bezahlen. Und diese wurde mit dem neuen Beschluss erhöht. So zahlen Haushalte, deren Stromverbrauch über 6.000 kWh im Jahr liegt, künftig mindestens 40 Euro pro Jahr statt 20 Euro pro Jahr. (Wie die einzelnen Kostenerhöhungen noch aussehen, lesen Sie hier.)

Tom Jannek, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kritisierte die Erhöhung von Preisobergrenzen für digitale Stromzähler. Dies bedrohe die Akzeptanz für Smart Meter.

Batteriespeicher

Heimspeicher und kleine Solaranlagen bis 30 Kilowatt erhalten mehr Flexibilität im Strommarkt. Ein neues Pauschalmodell soll es ihnen ermöglichen, die bisherige Trennung von grünem und grauem Strom zu umgehen. Dadurch können sie erstmals problemlos als Anbieter von Flexibilität auf den Strommärkten agieren.

Biogas

Für viele Biogasanlagen liefen die Förderungen in diesem und im vergangenen Jahr aus. Somit rentierte sich der Betrieb für viele nicht mehr. Zahlreiche Betreiber überlegten daher, ihre Anlage stillzulegen (Details erfahren Sie hier).

Durch die nun beschlossenen Gesetzesänderungen soll Bioenergie wieder stärker gefördert werden. Beispielsweise soll die Ausschreibungsmenge steigen. Aus Sicht des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums verbessert das Bioenergiepaket die Zukunftsperspektive für viele Betreiber von Anlagen. Biogas könne günstigen Strom aus Wind und Sonne ergänzen und zur Versorgungssicherheit bei Dunkelflauten beitragen. Das sind Zeiten, in denen der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint.

Windenergie

Dabei geht es um eine bessere Steuerbarkeit beim Bau von Windrädern an Land. Laut Wirtschafts- und Klimaschutzministerium geht es bei der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes um sogenannte Vorbescheide für Windräder. Es solle verhindert werden, dass mittels eines Vorbescheids solche Flächen gesichert werden, die langfristig für Windenergieanlagen nicht mehr zur Verfügung stehen.

CO2-Bepreisung

Ebenfalls wurde beschlossen, dass ab Januar 2027 Emissionszertifikate im Rahmen des europäischen Emissionshandelns auf dem Markt versteigert werden können. (Näheres dazu erfahren Sie hier.)

Verwendete Quellen
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