Das soll künftig gelten Balkonkraftwerke: Bundestag entlastet Mieter
Eine zu hohe Stromrechnung? Das war einmal – zumindest wenn es nach den Vorstellungen der Fraktionen geht. Sie wollen es Verbrauchern erleichtern, ihren eigenen Strom zu erzeugen.
Ein Balkonkraftwerk? Vor einigen Jahren noch unvorstellbar. Schließlich waren die Geräte zu teuer in der Anschaffung und die bürokratischen Hürden für die Inbetriebnahme zu hoch. Das hat sich in den vergangenen Monaten geändert – nicht zuletzt seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I (mehr dazu in diesem Artikel hier).
Heute hat der Bundestag weitere Erleichterungen für den Betrieb von Mini-Photovoltaikanlagen (Mini-PV-Anlagen), auch Steckersolargeräte genannt, beschlossen. Besonders Mieter und Wohnungseigentümer dürften diese Nachrichten freuen. Das Gesetz muss allerdings noch den Bundesrat passieren.
Das soll künftig gelten
Die Nutzung von Steckersolargeräten zur Stromerzeugung wird im Wohnungseigentumsrecht sowie im Mietrecht künftig als privilegierte Maßnahme eingestuft. Diese Neuerung erleichtert es Mietern und Eigentümern, auf erneuerbare Energien umzusteigen und damit aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Mit der Aufnahme in den Katalog der bevorzugten Maßnahmen wird die Installation solcher Geräte vereinfacht, womit der Einsatz von nachhaltiger Energiegewinnung direkt am Wohnort gefördert werde, erklärt der Deutsche Bundestag.
Überdies gewährt das Gesetz Mietern und Wohnungseigentümern einen Anspruch auf die Montage und Nutzung von Mini-PV-Anlagen. Das heißt, dass diese die Anlagen künftig eigenständig installieren dürfen – und zwar ohne vorherige Genehmigung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft. Welche Rechtslage vorher galt, erfahren Sie hier.
Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.
Solarpaket I – das steht drin
Bereits im Mai 2024 gab es mit dem Inkrafttreten des Solarpakets I Erleichterungen für die Nutzung von Balkonkraftwerken. Dazu zählen unter anderem:
- Anmeldungen beim Netzbetreiber entfallen.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist vereinfacht. - Übergangsweise dürfen alte Stromzähler genutzt werden.
Allgemein ist jedoch ein Zweirichtungszähler (digitaler Stromzähler) notwendig. - Das Einspeiselimit für Steckersolaranlagen steigt auf 800 Watt. (Anmerkung: Die entsprechenden Normen hierfür müssen jedoch noch vom VDE ausgearbeitet werden. Bis dahin sollten die Leistung der Balkonkraftwerke auf 600 Watt gedrosselt bleiben.)
- Volleinspeisung kann ohne separaten Vertrag abgerechnet werden.
- Eine PV-Anlage kann nun ein gesamtes Gebäude versorgen – das betrifft insbesondere Mehrparteienhäuser.
- Mini-Photovoltaikanlagen beziehungsweise Steckersolargeräte sind als eigene Kategorie definiert.
Zudem ist ein Solarpaket II geplant. Dieses soll vor allem die Rahmenbedingungen zur gemeinschaftlichen Stromerzeugung und des Energieverbrauchs regeln und erleichtern. Wann die Pläne im Bundestag erarbeitet und diskutiert werden, ist noch nicht bekannt.
- bundestag.de "Donnerstag, 4. Juli, 21.25 Uhr"
- bundestag.de "Experten begrüßen Solarpaket I und hoffen auf Solarpaket II"
- vku.de "Solarpaket I und II"