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Solarpaket 1: Das soll sich künftig beim Solarstrom ändern


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Solarpaket 1
Das soll sich künftig beim Solarstrom ändern


16.08.2023Lesedauer: 2 Min.
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Solarpaneele (Symbolbild): 2024 soll es viele Erleichterungen geben. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)
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Das Solarpaket 1 verspricht mehr Leistung und weniger Bürokratie. Was sich künftig auch noch beim Solarstrom ändern soll.

Die Bundesregierung möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Um das zu erreichen, wurde ein Entwurf eines "Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" verfasst, der nun im Bundeskabinett diskutiert wurde. Was steht in diesem sogenannten Solarpaket alles drin?

Solarsteckeranlagen und Balkonkraftwerke

Mehr Leistung

Vor allem für Interessenten von Solarsteckeranlagen oder Balkonkraftwerken soll es diverse Änderungen zum 1. Januar 2024 geben. So soll es dann möglich sein, Balkonkraftwerke mit einer höheren Wechselrichterleistung zu betreiben – anstatt maximal 600 Watt sind dann bis zu 800 Watt (beziehungsweise VA) erlaubt.

Bei steckerfertigen Solaranlagen, die beispielsweise für Fassaden oder Terrassen geeignet sind, dürfen die Solarzellen künftig eine Leistung von bis zu 2.000 Watt haben – zuvor galt auch hier die Grenze von 600 Watt. Allerdings darf bei den steckerfertigen Solaranlagen die Wechselrichterleistung 800 Watt nicht überschreiten.

Weniger Bürokratie

Darüber hinaus soll die Meldepflicht für Balkon-Photovoltaikanlagen beim Netzbetreiber entfallen – nicht jedoch die Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Für diese sollen künftig jedoch weniger Angaben nötig sein. Ist die Anlage dann registriert, erfolgt automatisch eine Meldung an den Netzbetreiber.

Darüber hinaus soll auch die Rückmeldung zum Netzanschlussbegehren schneller erfolgen. Ab 2025 muss der Netzbetreiber diese innerhalb von einem Monat anstatt aktuell acht Wochen verkünden. Dasselbe gilt für die Ergebnisse der Netzverträglichkeitsprüfung.

Stromzähler

Ebenfalls nicht mehr nötig sein soll ein zusätzlicher digitaler Stromzähler für das Balkonkraftwerk. Auch die alten Ferraris-Zähler sollen genutzt werden können – zumindest vorerst. Diese sollen ab 2024 rückwärts laufen dürfen – mehr dazu in diesem Artikel hier.

Schutzkontaktstecker

Aus Sicherheitsgründen durften für Balkon-Photovoltaikanlagen ausschließlich Wielandstecker verwendet werden. Diese Vorgabe des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) entfällt künftig. Zumindest sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die kleinen Anlagen für den Balkon auch mit Schukosteckern verwendet werden dürfen. Aber: Bei dem Vorschlag handelt es sich nicht um eine rechtliche Regelung. Stattdessen soll eine entsprechende technische Norm verfasst werden. Bis diese eingerichtet ist, bedarf es weiterer Prüfungen. Daher kann es noch etwas dauern, ehe Balkonkraftwerke mit Schukosteckern betrieben werden dürfen.

Gemeinschaftliche Stromversorgung bei Mehrfamilienhäusern

Künftig soll es möglich sein, den Strom, der durch die Aufdach-PV-Anlage des Mehrfamilienhauses produziert wird, mit einem festgelegten Schlüssel auf alle Nutzer des Solarstroms zu verteilen. Und zwar direkt.

Vorab musste ein Solarhauswart – also eine zusätzliche Betreiberinstanz – die Abrechnung übernehmen und beispielsweise die Differenz zwischen Rest-Strom und Solarstrom berechnen. Künftig soll dieser Aufwand entfallen.

Kritik am Solarpaket

Es gibt aber auch Kritik an dem Gesetzentwurf. Experten befürchten beispielsweise, dass künftig Balkonkraftwerke mit einer geringeren Qualität betrieben werden, wenn die bürokratischen Hürden sowie bestimmte Normen entfallen oder aufgeweicht werden.

Das sollten Sie sonst noch über das Solarpaket 1 wissen

Bislang handelt es sich jedoch nur um einen Gesetzentwurf. Er muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Darüber hinaus handelt es sich bei dem Gesetzentwurf um das sogenannte Solarpaket 1. Das bedeutet, dass ein Solarpaket 2 folgen soll. Hierbei stehen unter anderem Erleichterungen für Anlagenbetreibende sowie die Verklammerung von PV-Anlagen auf Gebäuden im Vordergrund.

Verwendete Quellen
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