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Solaranlagen: Geringere Einspeisevergütung für Solarenergie ab August


Jetzt noch schnell handeln
Das ändert sich bei Photovoltaik-Anlagen ab dem 1. August


16.07.2024Lesedauer: 2 Min.
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Sonnenenergie optimal nutzen: Für Eigenheimbesitzer ist eine Solaranlage auf dem Dach eine Option.Vergrößern des Bildes
Sonnenenergie optimal nutzen: Für Eigenheimbesitzer ist eine Solaranlage auf dem Dach eine Option. (Quelle: Nestor Bachmann/dpa-tmn)

Anfang August tritt für Balkonkraftwerke und Solaranlage eine wichtige Änderung in Kraft, die Besitzer kennen sollten.

Besitzer einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder eines Steckersolargeräts auf dem Balkon müssen ab August 2024 mit geringeren Vergütungen rechnen. Zumindest dann, wenn sie bis dato ihre Anlage nicht angemeldet haben beziehungsweise sie den Solarstrom nicht ins öffentliche Netz gespeist haben. Der Grund: Ab dem 1. August 2024 fällt die Einspeisevergütung bei Photovoltaik geringer aus. Wer seine Solaranlage bis zum 31. Juli 2024 angemeldet hat, erhält bei

Volleinspeisung

  • 12,87 Cent/Kilowattstunde (kWh) bei einer Anlage mit bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) und
  • 10,79 Cent/kWh bei einer Anlage mit bis zu 100 kWp.

Bei einer Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) wird jede Kilowattstunde bislang wie folgt vergütet:

  • 8,11 Cent für Anlagen mit bis zu 10 kWp
  • 7,03 Cent für Anlagen mit bis zu 40 kWp
  • 5,74 Cent für Anlagen mit bis zu 100 kWp

Wird die (Mini-)Photovoltaik-Anlage hingegen erst am 1. August 2024 oder später angemeldet, sinkt die Einspeisevergütung. Allerdings in einem sehr geringen Maße.

Bei einer Volleinspeisung erhalten die Betreiber folgende Vergütung:

  • 12,73 Cent/Kilowattstunde (kWh) bei einer Anlage mit bis zu 10 kWp und
  • 10,68 Cent/kWh bei einer Anlage mit bis zu 100 kWp

Bei einer Teileinspeisung fällt die Vergütung pro Kilowattstunde wie folgt aus:

  • 8,03 Cent für Anlagen mit bis zu 10 kWp
  • 6,95 Cent für Anlagen mit bis zu 40 kWp
  • 5,68 Cent für Anlagen mit bis zu 100 kWp

Tipp

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, wenn möglich, zwei Anlagen zu betreiben. Eine, die den Eigenverbrauch abdeckt, und eine, die für die Volleinspeisung gedacht ist.

Die nächste Absenkung der Einspeisevergütung könnte zum 1. Februar 2025 erfolgen.

Auswirkungen auf Betreiber

Besitzer von Photovoltaik-Anlagen sollten sich frühzeitig über die neuen und künftig geltenden Regelungen informieren. Wenn Sie eine neue PV-Anlage planen, sollten Sie die sinkenden Vergütungssätze in Ihrer Berechnung berücksichtigen. Die geringeren Einnahmen können Sie beispielsweise durch eine Anlage mit mehr Kilowatt-Peak ausgleichen.

Verwendete Quellen
  • verbraucherzentrale.de "EEG 2023/24: Was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt"
  • finanztip.de "Mit Deiner Solaranlage jahrzehntelang Geld verdienen "
  • myhomebook.de
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