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Solarenergie: Gesetzesänderung soll Balkonkraftwerke antreiben


Rekordzahlen
Boom bei Balkonkraftwerken: Neuer Antrieb durch Gesetzesänderung

dpa, dpa

Aktualisiert am 04.07.2024Lesedauer: 3 Min.
BalkonkraftwerkVergrößern des Bildes
Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zeigt: Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland wächst immer schneller. (Quelle: Stefan Sauer/dpa/dpa-bilder)

Der Bestand der kleinen Solaranlagen wächst immer schneller. Und der nächste Schub durch Erleichterungen für Mieter steht bevor. Was geplant ist.

Die Zahl der Balkonkraftwerke in Deutschland wächst immer schneller. Im zweiten Quartal gingen dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zufolge so viele der kleinen Solaranlagen in Betrieb wie nie zuvor. Stand Mittwoch zeigte es mehr als 152.000 Balkonkraftwerke, die von April bis Juni in Betrieb gingen. Das ist ein gewaltiges Plus von 52 Prozent zum bisherigen Rekordhalter, dem zweiten Quartal 2023.

Insgesamt verzeichnet das Marktstammdatenregister derzeit gut 563.000 Anlagen in Betrieb. Die wirklichen Zahlen dürften sogar noch höher sein, da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt und manche Anlagen schlicht nicht angemeldet werden.

"Booster für Solarisierung" geplant

Jetzt sollen die kleinen Solaranlagen noch einen weiteren Schub bekommen. Der Bundestag will am Donnerstagabend beschließen, dass es für Mieter und Wohnungseigentümer einfacher wird, ein Balkonkraftwerk anzubringen.

Nach dem gerade abgelaufenen Rekordquartal sieht Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, das als "Booster für die Solarisierung von Balkonen". Er rechnet mit einem weiteren Nachfrageschub bei den sogenannten Steckersolargeräten.

Erleichterungen für Mieter und Wohnungseigentümer

Im Bundestag geht es um Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Um ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen, brauchen Mieterinnen und Mieter bislang die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters – beziehungsweise als Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Diese Zustimmung kann bisher ohne sachlichen Grund verweigert werden.

Nun soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können – beispielsweise Umbauten für Barrierefreiheit oder Einbruchschutz.

Vermieter und die WEG sollen zwar immer noch ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie genau ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob so eine Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig.

BSW lobt "Recht zur Ernte von Sonnenstrom"

Körnig sagte, es werde quasi ein "Recht zur Ernte von Sonnenstrom" gesetzlich verankert. Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte, bei Balkonkraftwerken würden Hürden abgebaut. Dies sei ein wichtiger Schritt, der große Energieeinsparungen in den Haushalten ermögliche.

Die Grünen-Energiepolitikerin Katrin Uhlig lobte, die Änderungen machten das Installieren einer Steckersolaranlage nochmals leichter. "So können noch mehr Menschen einfacher an der Energiewende teilhaben und sie aktiv mitgestalten."

Der SPD-Abgeordnete Daniel Rinkert sieht mit den Änderungen die Energiewende in den eigenen vier Wänden gestärkt. Damit würden Mieter und Eigentümer in die Lage versetzt, selbst zu entscheiden, ob sie solche Geräte bei sich zu Hause installieren wollten. "Damit ermöglichen wir einen einfachen, unbürokratischen Weg, die Energiekosten zu senken." Er wies außerdem darauf hin, dass Wohnungseigentümerversammlungen digitaler werden könnten.

Bereits Vereinfachungen beschlossen

Schon im abgelaufenen Quartal hatten die Balkonkraftwerke Rückenwind aus Berlin bekommen. So war zum 1. April die Registrierung der Geräte vereinfacht worden. Inzwischen reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Auch das Solarpaket I ist in Kraft getreten – es erlaubt unter anderem die Nutzung einer "normalen" Steckdose für die Anlagen, den vorübergehenden Einsatz alter, nicht digitaler Zähler und eine höhere Leistung von jetzt 800 Watt am Wechselrichter statt der bisher gültigen 600 Watt. Allerdings: Der Anschluss über die "normale" Haushaltssteckdose sowie die höhere Leistung von 800 Watt ist aktuell noch vom Gesetz her gestattet. In der Praxis gibt es jedoch noch Hürden, damit Verbraucher in den Genuss dieser beiden Vorteile kommt. Welche Hürden das sind, erfahren Sie in diesem Artikel hier. Hat der VDE die Normen ausgearbeitet, kann die Drosselung aufgehoben werden.

Übrigens: Viele Balkonkraftwerke sind auf 600 Watt gedrosselt, da Experten von einer Überlastung des Stromnetzes ausgingen, wenn alle Balkonkraftwerke mit 800-Watt-Leistung ausgestattet sind, berichtet Stiftung Warentest (Ausgabe 05/2024).

Der aktuelle Boom dürfte auch von günstigeren Preisen gespeist worden sein. Der BSW führe dazu zwar keine Statistik, sagt Körnig. Er gehe aber davon aus, "dass – wie bei den Modulpreisen auch – hier in den letzten Monaten Preissenkungen stattgefunden haben". In Baumärkten waren die Balkonkraftwerke zuletzt teils für wenige Hundert Euro zu haben.

Laut RWTH Aachen in drei bis sechs Jahren rentabel

Balkonkraftwerke sind verhältnismäßig kleine Solaranlagen, die per Steckdose mit dem Haushaltsnetz verbunden werden. Sie müssen dabei nicht am namensgebenden Balkon hängen. Der von ihnen produzierte Strom senkt den Verbrauch und damit die Stromrechnung ihrer Betreiber. Überschüssiger Strom fließt dabei unentgeltlich ins öffentliche Netz.

Ob sie sich lohnen, hängt neben dem Anschaffungspreis und dem Standort auch davon ab, ob die Betreiber während der Zeit, in der sie Strom erzeugen, diesen auch verbrauchen. Einer kürzlich veröffentlichten Studie der RWTH Aachen im Auftrag von Eon zufolge lohnen sie sich im Schnitt ab einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren.

Verwendete Quellen
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