Neuer Referentenentwurf Der Anschluss von Mini-Solaranlagen soll erleichtert werden
Immer mehr Menschen wollen mit einer kleinen Photovoltaik-Anlage ihre Stromrechnung entlasten. Mieter sollen künftig Anspruch darauf haben.
Das Bundesjustizministerium will den Anschluss einer Mini-Solaranlage etwa auf dem Balkon oder an der Hausfassade für Mieter deutlich erleichtern. Sie sollen einen gesetzlichen Anspruch auf das Anbringen der Geräte bekommen.
Dies sieht ein Referentenentwurf vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Notwendigkeit, einen Antrag auf Installation beim Vermieter oder der Eigentümerversammlung zu begründen, würde damit entfallen.
Der Entwurf sieht dazu Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Er ging nach Angaben des Ministeriums am Dienstag in die Ressortabstimmung. Darüber hatte die "Welt" berichtet.
Balkon-Solaranlagen – so einfach wie möglich
Das Wirtschaftsministerium setzt sich zudem dafür ein, dass künftig ein Schuko-Stecker genügt, wie eine Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. So sollen die Solaranlagen "so einfach wie möglich" gemeldet werden können. Bisher ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur sowie beim örtlichen Stromnetzbetreiber notwendig.
Weiterhin soll die Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt angehoben werden. Das habe das Ministerium in den entsprechenden Normungsgremien angeregt.
Strom aus Sonnenlicht erzeugen
Bei solchen Steckersolargeräten erzeugt ein Solarmodul aus Sonnenlicht elektrischen Strom, den ein Wechselrichter in "Haushaltsstrom" umwandelt. Dieser wird mit dem Stromkreis in der Wohnung verbunden.
Der Strom aus dem Solargerät fließt dann zu den Elektrogeräten. Im Gegenzug wird weniger Strom aus dem Netz bezogen, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt.
Der Referentenentwurf betont den geringeren Aufwand gegenüber den geltenden Regelungen: "Die Zeitersparnis wird im Fall von Wohnungseigentum typischerweise größer sein als bei Mietwohnungen, denn in Wohnungseigentümerversammlungen lösen Verlangen nach der Installation von Steckersolargeräten derzeit in der Regel erheblichen Erörterungsbedarf aus." Die Vermieterinnen und Vermieter von Wohnungen kämen demgegenüber in der Regel schneller zu Entscheidungen.
Virtuelle Versammlungen
Im selben Gesetz will das Justizministerium auch virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erleichtern. Sie sollen laut Entwurf möglich sein, wenn mindestens drei Viertel der Eigentümer dafür stimmen. Wann über das Gesetz im Kabinett beraten wird, ist noch offen.
- Nachrichtenagentur afp
- Nachrichtenagentur dpa