Änderungen zum Jahreswechsel Solarpflicht: Hier gilt sie jetzt
Ein Balkonkraftwerk haben bereits viele Haushalte. Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach hingegen nicht. Dabei besteht teilweise eine Pflicht hierfür.
In mehreren Bundesländern ist eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) inzwischen Pflicht. Und diese Pflicht wird stetig erweitert. Wie zuletzt zum Jahreswechsel. Welche Hausbesitzer müssen nun zur Tat schreiten und ihr Dach aufrüsten? Ein Überblick.
Was bedeutet Solarpflicht?
Die sogenannte solare Baupflicht besagt, dass unter bestimmten Umständen eine PV-Anlage oder eine Solarthermie-Anlage auf dem Dach eines Wohngebäudes installiert werden muss. So besteht diese Pflicht zum Beispiel, wenn das Dach saniert oder ein Haus neu gebaut wird.
Von dieser Solarpflicht sind Bestandsgebäude, aber auch denkmalgeschützte Gebäude häufig ausgeschlossen. Da sich die Ausnahmen jedoch bundesweit oder gar von Kommune zu Kommune unterscheiden, sollten Sie sich über Details bei der Stadtverwaltung informieren.
In einigen Bundesländern besteht zudem eine Pflicht, PV-Anlagen auf gewerblichen Bauten und gewerblich genutzten Flächen zu installieren. Dazu zählen beispielsweise überdachte Parkplätze.
Wo gilt die Solarpflicht jetzt?
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In den Kommunen Amberg, Bonn, Gütersloh, Konstanz, Marburg, Neu-Ulm, Tübingen und Waiblingen gilt die Solarpflicht sowohl für Neubauten als auch für sanierten Dächern.
- Lesen Sie auch: Solarpflicht: Das passiert, wenn Sie sie ignorieren
Muss ich mein Dach jetzt nachrüsten?
Nein. Meistens sind Bestandsgebäude von der Solarpflicht ausgenommen – zumindest, solange das Dach nicht saniert wird. Dennoch kann es sinnvoll sein, eine PV-Anlage oder Solarthermie auf dem Dach zu installieren. Dadurch werden Hausbesitzer unabhängiger vom Strommarkt und können den Wert ihrer Immobilie steigern.
- finanztip.de "Solarpflicht"
- fr.de "Solarpflicht"
- schwaebischhall.de "Solarpflicht: Wo gilt sie, für wen gilt sie?"
- oekozentrum.nrw "Übersicht zur Solarpflicht von Gebäuden"
- Bundesverband Solarwirtschaft