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Balkonkraftwerk anmelden: Neues Verfahren erleichtert


Ganz einfach online
So melden Sie ihr Balkonkraftwerk an

Von dpa
Aktualisiert am 21.05.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein Balkonkraftwerk in MünchenVergrößern des Bildes
Stecker-Solaranlagen für den Balkon: Die Anmeldung klappt problemlos online. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/dpa-bilder)

Der Anmeldeprozess für Steckersolar-Geräte, sogenannte Balkonkraftwerke, wurde mit dem Solarpaket erleichtert. Doch wie genau funktioniert er eigentlich?

Mit Balkonkraftwerken kann man auch ohne eigenes Dach Strom erzeugen, etwa am Balkon der Mietwohnung. Sie haben sich soeben ein solches Steckersolar-Gerät angeschafft? Dann müssen Sie es innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Darauf weist die Branchenvereinigung Solar Cluster Baden-Württemberg hin.

Die Anmeldung ist kostenfrei. Mit dem kürzlich verabschiedeten Solarpaket wurde sie zudem vereinfacht.

Anmeldung läuft online

Zuerst geht man auf die Startseite des Marktstammdatenregisters (www.marktstammdatenregister.de/MaStR). Dort gelangt man über die Menüpunkte "Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs" und "Registrierung einer Solaranlage" zum Menüpunkt "Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)".

Anschließend muss man sich als Nutzerin oder Nutzer mit Name und Adresse registrieren, den Standort der Anlage eintragen, das Datum der Inbetriebnahme, die Gesamtleistung der Module, die Wechselrichterleistung und die Nummer des Stromzählers.

Anmeldung beim Netzbetreiber überflüssig

Die gesonderte Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber, die bislang notwendig war, entfällt hingegen komplett. Der Netzbetreiber wird nach der Anmeldung im Marktstammdatenregister automatisch über das Steckersolar-Gerät informiert.

Übrigens: Wer seine Anlage nicht selbst in das Marktstammdatenregister eintragen will, kann auch eine bevollmächtigte Person damit beauftragen, erklärt das Solar Cluster Baden-Württemberg. Wer Hilfe braucht, findet zudem ein Erklärvideo auf der Webseite des Marktstammdatenregisters – und zwar unter dem Punkt "Registrierungshilfen".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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