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Wie beantragt man eine Vorsorgekur?


Urlaub für die Gesundheit
Wie beantragt man eine Vorsorgekur?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 15.07.2019Lesedauer: 3 Min.
Frau macht Entspannungsübungen: Viele Arbeitnehmer wünschen sich eine Vorsorgekur, um Körper und Geist etwas Gutes zu tun.Vergrößern des Bildes
Frau macht Entspannungsübungen: Viele Arbeitnehmer wünschen sich eine Vorsorgekur, um Körper und Geist etwas Gutes zu tun. (Quelle: Marcin Wiklik/getty-images-bilder)
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Wer gesundheitlich angeschlagen ist, kann sich von der Krankenkasse eine Kur bezahlen lassen. Doch so ganz ohne Weiteres bewilligen die Kassen das nicht. Für den Antrag sollten sich Versicherte daher viel Zeit nehmen – und nicht übertreiben.

Einfach mal raus aus dem Alltag, in einen Kurort fahren und dort etwas für die Gesundheit tun. Das muss kein Traum bleiben, denn unter Umständen zahlt die Krankenkasse auch zur Vorsorge für ambulante Kuren – und manchmal sogar für Unterkunft und Verpflegung, zumindest teilweise. Doch der Weg dahin ist oft kompliziert und langwierig.

Vorsorgekur muss begründet werden

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Krankenkasse dem Antrag auf Kur grünes Licht gibt? "Das Risiko, dass ohne eine solche Kur der Versicherte möglicherweise erkrankt, sollte erkennbar sein", erklärt Brigitte Goertz-Meissner, Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbands.

Zudem muss der Antrag deutlich zeigen, dass der Versicherte schon an seinem Wohnort Maßnahmen gegen sich anbahnende Beschwerden ergriffen hat – und dies nicht genug war oder nur schwer mit den beruflichen und familiären Umständen vereinbar war.

Arzt und Versicherter füllen die Unterlagen gemeinsam aus. Denn der Arzt muss begründen, warum die Kur genau nötig ist. "Je ausgefeilter der Antrag begründet wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kasse 'Ja' sagt", erklärt Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen. Wichtig sei, dass in dem Antrag "nicht ein Wust an Beschwerden" aufgelistet ist. Stattdessen sollte man sich auf ein Hauptsymptom konzentrieren.

Hierhin müssen Versicherte den Antrag schicken

Der ausgefüllte Antrag wird bei dem entsprechenden Leistungsträger eingereicht. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und mitversicherte Partner oder Kinder zuständig. Andere Berufstätige, Selbstständige etwa, schicken ihren Antrag an die Deutsche Rentenversicherung.

Die Träger können für ihre Entscheidung dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen Amtsarzt zurate ziehen. "Die Erfahrungen zeigen, dass viele Anträge zunächst einmal abgelehnt werden", erklärt Hubloher. In den allermeisten Fällen lohnt es sich aber, schriftlich Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. "Wenn dann nochmals und gegebenenfalls ausführlicher Gründe für die Vorsorgekur dargelegt werden, stimmen die Kassen dem in vielen Fällen doch zu", sagt auch Goertz-Meissner.

Kassen übernehmen Behandlungskosten

Eine bewilligte ambulante Vorsorgekur findet in aller Regel in einem der 350 Heilbäder und Kurorte in Deutschland statt und dauert im Schnitt zwei bis drei Wochen. Der Versicherte kann sich den Ort selbst aussuchen – die Einrichtungen dort müssen aber natürlich Angebote für das Therapieziel vorhalten.

Doch für was genau zahlt die Kasse nun? "Das sind die vertraglichen Kosten der kurärztlichen Behandlung, die Aufwendungen für Bäder, Massagen und sonstige medizinische Leistungen sowie für Arznei- und Verbandmittel", sagt Ann Marini vom GKV-Spitzenverband in Berlin. Die Versicherten müssen lediglich die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen leisten. Hinzu kommt ein je nach Kasse gewährter Zuschuss von täglich bis zu 16 Euro für Unterkunft, Verpflegung und Anreise.

Apropos Prävention: Die meisten Krankenkassen bieten auch sogenannte Präventionsreisen an. "Sie richten sich vorwiegend an Menschen ohne ausgeprägte Beschwerden, die trotzdem etwas für ihre Gesundheit tun möchten", sagt Marini. Das können etwa Berufstätige sein, deren Arbeitszeiten eine Teilnahme an Gesundheitskursen nicht zulassen, oder Versicherte mit hoher zeitlicher Beanspruchung – pflegende Angehörige etwa oder Alleinerziehende.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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