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Krankenkassen sollen wohl Gen-Analyse PID bezahlen


Präimplantationsdiagnostik
Gesetzliche Krankenkassen sollen wohl Gen-Analyse PID bezahlen

Von dpa-afx
15.01.2019Lesedauer: 2 Min.
Reproduktionsklinik: Untersuchungen der Präimplantationsdiagnostik müssen Paare bisher selber bezahlen.Vergrößern des Bildes
Reproduktionsklinik: Untersuchungen der Präimplantationsdiagnostik müssen Paare bisher selber bezahlen. (Quelle: OKrasyuk/getty-images-bilder)
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Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft die Kosten für die Präimplantationsdiagnostik übernehmen. Das fordert einem Bericht zufolge Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen laut einem Medienbericht künftig die umstrittene Präimplantationsdiagnostik für solche Paare bezahlen, die eine Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben. Das sei der Wille von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

PID soll schwere Erbkrankheiten vorab erkennen

Es berief sich auf einen Änderungsantrag zum Terminservice-Gesetz, das derzeit im Bundestag beraten wird. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) hilft, schwere Erbkrankheiten in den Genen künstlich erzeugter Embryonen noch vor Beginn der Schwangerschaft zu erkennen.

Dazu werden dem Embryo nach einer künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibs Zellen entnommen, um das Erbgut auf veränderte Gene zu untersuchen. Damit sollen Totgeburten ebenso vermieden werden wie die Geburt eines schwer kranken Kindes. Der Bundestag hatte die PID 2011 nach einem emotionalen Streit in engen Grenzen zugelassen. Kritiker sahen darin einen Dammbruch hin zu "Designer-Babys".

So viel kostet die PID

Die Tests können Paare durchführen lassen, deren Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder eine schwere Erbkrankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Bislang müssen sie die PID, die dem Bericht zufolge bis zu 20.000 Euro kostet, aber selbst bezahlen.

Mit der nun geplanten Kostenübernahme werde der damalige Bundestagsbeschluss im Leistungsrecht der Kassen nachvollzogen, zitiert das RND aus dem Antrag. Voraussetzung für eine Kostenübernahme soll demnach sein, dass die Paare verheiratet sind. Außerdem dürften nur Ei- und Samenzellen der beiden Ehegatten verwendet werden. Es sei geplant, dass insgesamt drei Versuche zur Implantation der untersuchten Embryonen in die Gebärmutter bezahlt werden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • dpa-AFX
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