Schutz vor Corona Krankschreibung per Telefon ab sofort wieder möglich
Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen wurde die telefonische Krankschreibung wieder in Kraft gesetzt. Die Maßnahme gilt zunächst bis Ende November.
Die telefonische Krankschreibung ist angesichts steigender Corona-Infektionszahlen ab sofort wieder möglich. Sie gilt vorerst befristet bis zum 30. November, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern (G-BA) mitteilte.
Krankschreibung kann telefonisch verlängert werden
Damit müssen Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen nicht in die Arztpraxis kommen, sondern können das Telefon nutzen. Eine telefonische Krankschreibung gilt für bis zu sieben Tage. Sie kann einmal um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden.
Die Corona-Infektionszahlen seien wieder angestiegen, erklärte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. "Gleichzeitig steht uns in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison bevor."
Ansteckungsrisiko in Arztpraxen soll verringert werden
Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung folge der G-BA dem Leitsatz "Vorsicht statt unnötiger Risiken", hieß es. So sollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermieden werden. Die Regel sei nötig, weil Videosprechstunden noch nicht überall angeboten würden.
Die telefonische Krankschreibung war wegen sinkender Infektionszahlen nach zwei Jahren zum 1. Juni ausgelaufen. Eine Wiederaufnahme behielt sich der G-BA schon damals jedoch vor. Das Instrument war erstmals im Frühjahr 2020 eingeführt und mehrfach verlängert worden.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur AFP