Neue Verordnung Auch starke Raucher dürfen nun diese Krebsvorsorge nutzen
Die Vorsorge bei Lungenkrebs wird für Raucher einfacher: Eine neue Verordnung senkt die Hürden für eine Früherkennung, die ihnen bisher verwehrt war.
Starke Raucher sollen künftig eine Lungenkrebsvorsorge in Anspruch nehmen dürfen, die ihnen bislang nicht zugänglich war. Das geht aus einer Mitteilung des Umweltministeriums hervor. Demnach hat das Haus eine Verordnung erlassen, wonach sich künftig auch starke Raucherinnen und Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren einer Lungenkrebsfrüherkennung mittels der sogenannten Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen dürfen. Bislang seien derartige Untersuchungen an Menschen, die keine Krankheitssymptome aufweisen und bei denen kein konkreter Krankheitsverdacht besteht, wegen der strahlenbedingten Risiken verboten gewesen.
Nutzen überwiegt das Strahlenrisiko
Mittlerweile sei durch Studien belegt worden, dass der Nutzen einer systematischen Früherkennung mit dieser CT-Technik für bestimmte Gruppen "die strahlenbedingten Risiken überwiegt", heißt es dazu weiter. Zu diesem Ergebnis sei auch das Bundesamt für Strahlenschutz in einer umfassenden wissenschaftlichen Bewertung gekommen.
Die neue Verordnung ist auch Voraussetzung dafür, dass Krankenversicherungen künftig die Kosten einer solchen Untersuchung übernehmen könnten.
Lungenkrebs führt relativ schnell zum Tod
"Heute stellen wir die Weichen für eine Früherkennungsuntersuchung, die Betroffenen das Leben retten kann", erklärte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Künftig könnten sich Raucher nach ärztlicher Aufklärung dafür entscheiden, sich bereits vor einem konkreten Verdacht auf Lungenkrebs untersuchen zu lassen, sagte sie weiter. "Wird die Krankheit in einem frühen Stadium erkannt, besteht eine deutlich bessere Aussicht auf Heilung."
Lungenkrebs gehört laut Robert Koch-Institut zu den prognostisch ungünstigen Tumoren. Fünf Jahre nach der Diagnose leben bei den Frauen im Schnitt nur noch 25 Prozent der Patientinnen, bei den Männern sind es nur 19 Prozent. Je früher man den Krebs entdeckt, desto besser sind die Überlebenschancen.
Screening-Kosten werden noch nicht übernommen
Die an diesem Freitag beschlossene Verordnung legt unter anderem auch fest, bei welchen Personen die Früherkennungsuntersuchung zulässig ist und welche Qualitätsanforderungen erfüllt sein müssen. Sie tritt zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse wird den Angaben zufolge jedoch erst nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken möglich sein. Nach Inkrafttreten der Verordnung hat das Gremium maximal 18 Monate Zeit, darüber zu entscheiden. Bis dahin müssen Betroffene, die das nun zugelassene Screening in Anspruch nehmen wollen, die Untersuchung noch aus eigener Tasche bezahlen.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Nachrichtenagentur dpa