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Herz-OP geplant: Wann ist eine Zweitmeinung ratsam?


Besonderes Verfahren
Vor Herz-OP: Zweitmeinung einholen kann oft sinnvoll sein

Von dpa
Aktualisiert am 02.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Arztgespräch: Brustkrebs verändert das Leben auf einen Schlag. Ein Gespräch mit einem Arzt kann wichtige Fragen klären.Vergrößern des Bildes
Arztgespräch: Welches Behandlungskonzept ist das richtige? Es kann sinnvoll sein, eine zweite Instanz hinzuzuziehen. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)

Eine Operation am Herzen ist kein kleiner Eingriff. Wer bei einer planbaren OP unsicher ist, kann sich eine zweite Meinung einholen. Wann ist sie sinnvoll und an wen kann ich mich wenden?

Klar ist: Eine Zweitmeinung kommt nur dann in Betracht, wenn keine Zeitnot besteht. Darauf weist Professor Thomas Meinertz vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung hin. Bei einem Herzinfarkt etwa ist schnelles Handeln gefragt.

Aber vor allem das Wie mancher Behandlung kann durchaus abgewogen werden. Ist ein chirurgischer Eingriff nötig, ist eine OP per Herzkatheter möglich oder reichen vielleicht sogar Medikamente? Verschiedene Ärzte können das jeweils anders beurteilen.

Besonderes Verfahren für bestimmte OPs

Für bestimmte Operationen gibt es ein spezielles Zweitmeinungsverfahren, etwa beim Einsetzen eines Schrittmachers oder einer Verödung am Herzen. In so einem Fall müssen behandelnder Arzt oder Ärztin sogar mindestens zehn Tage vor der Operation darauf hinweisen, dass eine Beratung bei einem entsprechend qualifizierten Arzt möglich ist. Das erklärt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Website.

Diese Beratung kann man dann annehmen oder nicht. Die entsprechenden Zweitexperten müssen besonders qualifiziert und unabhängig sein und brauchen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Auflistung findet sich auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Selbstständig um Zweitmeinung kümmern

Aber auch bei anderen geplanten Herz-OPs kann eine Zweitmeinung sinnvoll sein, sagt Professor Meinertz. Etwa bei einem Herzklappenersatz oder einer Bypass-Operation. Jeder Patient und jede Patientin hat das Recht, sich diese einzuholen. Aber wo? Sich selbst im Internet umzusehen, hält der Herzexperte wegen zu positiver Selbstdarstellungen für problematisch. Besser erkundige man sich bei der entsprechenden Krankenkasse oder Ärztekammer.

Auch der behandelnde Arzt oder die Ärztin kann jemanden empfehlen. Denn im Idealfall ist er offen für eine weitere Einschätzung. Ein No-Go sei allerdings, sagt Meinertz, dass einfach ein befreundeter Kollege angerufen werde, der voreingenommen nur die Erstmeinung bestätigen solle. Vielmehr sollte der nach einer zweiten Meinung Gefragte nicht von vornherein auf eine bestimmte Methode festgelegt sein.

Was Patienten und Patientinnen jedoch vermeiden sollten: Noch eine Dritt- oder gar Viertmeinung einzuholen. Das verunsichert laut dem Herzspezialisten am Ende nur.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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