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Corona-Impfung: Einige Patienten müssen zunächst selbst zahlen


Kassen und Ärzte streiten
Wer seine Corona-Impfung zunächst selbst zahlen muss

Von dpa, t-online
15.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Corona-Impfung: Die bald verfügbaren Impfstoffe sollen besser vor aktuellen Virusvarianten schützen.Vergrößern des Bildes
Corona-Impfung: In Hessen streiten Ärzte und Kassen um die Vergütung für den Pieks. (Quelle: Uwe Umstätter via www.imago-images.de)

Ab Montag steht der neue Corona-Impfstoff zur Verfügung. Doch nicht jeder bekommt die Leistung unter Vorlage seiner Krankenkassenkarte kostenlos.

Menschen in Hessen müssen eine Impfung mit dem angepassten Corona-Impfstoff selbst bezahlen und das Geld dann von ihrer Krankenkasse zurückfordern. Grund ist, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Krankenkassen im Land nicht auf eine Vergütung für die Ärzte einigen konnten. "Die Gespräche laufen aber weiter mit hoffentlich positivem Ausgang", sagte ein Sprecher der KV der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk berichtet.

Der Sicherstellungsauftrag liege bei den Kassen, erklärte die KV. Bisher liege aus Sicht der Ärzte "kein ausreichendes Angebot seitens der Kassen" vor. Daher gebe es noch keine vertragliche Vereinbarung.

Keine Einigung von Ärzten und Kassen

Seit Auslaufen der Corona-Schutzverordnung Anfang April werden die Kosten für die Impfung nicht mehr vom Staat übernommen. Bereits damals gab es Verhandlungen zwischen der Ärzteschaft und den den Kassen, bei denen sich die beiden Parteien in einigen Bundesländern nicht auf einen Vergütungssatz einigen konnten.

Daher mussten Patienten in einigen Bundesländern schon damals in Vorkasse gehen. Die Verbraucherzentrale stellt aber klar, dass die Impfung zur sogenannten Regelversorgung gehört, und es daher eine Kostenübernahme durch die Kassen geben wird.

Vor Auslaufen der Corona-Schutzverordnung lag der Satz, den Ärzte für eine Impfung abrechnen konnten, bei 36 Euro. Die Kosten des Impfstoffes waren hier noch nicht einberechnet, berichtet "tagesschau.de"

"Rechnen nicht mit einer allzu großen Nachfrage"

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung können Arztpraxen den an die Omikron-Variante angepassten Covid-19-Impfstoff von Biontech/Pfizer erstmals für die Woche ab 18. September bestellen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit angepasstem Impfstoff "für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Covid-Verlauf". Dazu gehören laut Stiko zum Beispiel Personen ab 60 Jahre und Bewohner in Pflegeeinrichtungen.

Wie hoch Angebot der Kassen und Forderung der Ärzte in Hessen auseinanderliegen, wollte die KV nicht sagen. "Es ist aber so, dass sowohl die Logistik um die Impfung als auch die Dokumentation deutlich aufwändiger sind. Und diesen Mehraufwand haben die Kassen in anderen Ländern anerkannt und honoriert, teilweise, indem sie andere Impfungen wie die Grippe höher vergüten", so der Sprecher.

Der Betrag, den Patientinnen und Patienten vorstrecken müssen, könnte nach Schätzung der KV bei knapp 35 Euro liegen. Die Kassenärzte rechnen aber "mit einer nicht allzu großen Nachfrage": Anders als in der Hochzeit der Pandemie gehe es nicht mehr um eine allgemeine Grundimmunisierung der Gesamtbevölkerung, sondern um eine Auffrischung für eine überschaubare Bevölkerungsgruppe.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Verbraucherzentrale: "Nach Ende der Corona-Verordnung: Was ändert sich nun bei Impfungen" (2.05.2023)
  • tagesschau.de: "Ärzte verteidigen hohes Honorar" (24.03.2023)
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