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Stehen elektronische Geschenkgutscheine vor dem Aus? Handel warnt


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Handel warnt vor Aus für elektronische Gutscheine


Aktualisiert am 08.06.2022Lesedauer: 3 Min.
Ein Ständer mit Gutscheinen: Nicht alle der hier gezeigten Guthabenkarten wären automatisch von der Regel betroffen.Vergrößern des Bildes
Ein Ständer mit Gutscheinen: Nicht alle der hier gezeigten Guthabenkarten wären automatisch von der Regel betroffen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Die EU-Kommission will Geldwäsche und Terrorfinanzierung erschweren. Als Folge daraus könnte bald der Kauf bestimmter Geschenkgutscheine deutlich komplizierter werden.

Wer Geld verschenkt, ist unkreativ; schnöden Mammon bekommen die wenigsten gern zu Weihnachten oder zum Geburtstag. Fast die Hälfte der Deutschen bedient sich deshalb regelmäßig eines Tricks – und greift zu Gutscheinen. So lässt sich immerhin beweisen, dass man ein wenig darüber nachgedacht hat, was der andere eigentlich gebrauchen könnte.

Vor allem aber: Der Gutschein-Kauf ist einfach. Häufig liegen sie in Form kleiner Plastikkarten bereits an der Ladenkasse aus. Zugreifen, bezahlen, fertig.

Genau das jedoch könnte sich nach Willen der EU-Kommission bald ändern – zumindest für eine bestimmte Art von Gutscheinen, sogenanntes elektronisches Geld, kurz E-Geld. Gemeint sind damit unter anderem elektronische Gutscheine, die sich bei unterschiedlichen Läden oder Franchise-Partnern einlösen lassen, zum Beispiel Tankgutscheine von Aral.

Aktuelle Ausnahmeregel soll entfallen

Laut einem aktuellen Referentenentwurf zur Neuauflage der EU-Anti-Geldwäsche-Vorschriften müsste künftig jeder, der einen solchen Gutschein kauft oder einlöst, seinen Personalausweis vorzeigen, damit der Kassierer im Laden die Identität überprüfen kann. Der Handelsverband HDE und der Prepaid-Verband Deutschland (PVD) schlagen deshalb Alarm. Sie sehen die "anonymen E-Geld-Produkte" vor dem Aus und warnen vor unnötiger Bürokratie.

"Bislang gibt es eine Ausnahmeregel", erklärt PVD-Vorstand Jonny Natelberg t-online. Diese sieht vor, dass eine Identitätskontrolle erst ab einem Betrag von 150 Euro nötig wird, alle E-Geld-Gutscheine mit kleineren Summen können Verbraucher derzeit noch kaufen und einlösen, ohne ihren Personalausweis zu zeigen.

"Das würde sich durch den Wegfall der Ausnahmeregel ändern", so Natelberg weiter. "E-Geld-Gutscheine und Prepaid-Karten würden dadurch sehr unattraktiv, und der Verkauf wäre verbunden mit unnötigem bürokratischen Aufwand. Insbesondere beim Verschenken dieser Produkte wäre ein solches Vorgehen völlig unverhältnismäßig und wenig praktikabel."

Was ist E-Geld – und was nicht?

Die Krux dabei: Was E-Geld ist und was nicht, ist für die meisten Menschen kaum ersichtlich. So gibt es etwa Aldi-Gutscheine, die sich sowohl bei Filialen von Aldi Nord als auch bei Aldi Süd nutzen lassen. Bei ihnen handelte es sich um E-Geld, so Natelberg, weil die beiden Discounter unterschiedliche Firmen seien.

Ähnlich sieht es aus bei Tankkarten von Aral: Da die Tankstellen von einzelnen Franchisenehmern geführt werden, ist der Gutschein elektronisches Geld, das unter die Regel fiele. Anders sähe es aus bei herkömmlichen Gutscheinen: Solchen, die auf Papier ausgestellt werden oder in Form von Bezahlkarten, die sich nur bei einem einzelnen Geschäft einlösen lassen.

Die EU-Kommission will so die Geldwäsche und Terrorfinanzierung erschweren. Kriminelle, die Gutscheine mit illegal erlangtem Bargeld bezahlen und anschließend wieder verkaufen, sollen durch den Identitätsnachweis ausfindig gemacht werden können – zumindest, wenn sie auf diese Weise auffällig viel Bargeld hin und her tauschen.

Gutscheine zählen zu den beliebtesten Geschenken

Für Jonny Natelberg ist das nur wenig verständlich. "Hier geht es um risikoarme Zahlungen kleiner Beträge", sagt er. "Eine Identifizierung macht den alltäglichen Gebrauch von Gutscheinen und Guthabenkarten auf E-Geld-Basis für die Menschen nur unnötig kompliziert, ohne dabei einen wirklichen Mehrwert im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu leisten."

Eine genaue Statistik gibt es zwar nicht, dennoch ist klar: Pro Jahr wechseln in Deutschland Millionen Gutscheine den Besitzer, darunter immer mehr der betroffenen E-Geld-Gutscheine. Auch für den Einzelhandel sind sie deshalb wichtig.

"Gutscheine sind seit vielen Jahren das beliebteste Weihnachtsgeschenk in Deutschland", sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth t-online. Unter dem Weihnachtsbaum landeten jedes Jahr Gutscheine im Wert von rund drei Milliarden Euro, darunter auch Gutscheine auf Basis von E-Geld, so Genth. "Es gibt keinen sachlichen Grund, diesen sehr erfolgreichen Geschäftszweig jetzt im Namen des Kampfes gegen die Geldwäsche einzuschränken."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Jonny Natelberg, Prepaid-Verband Deutschland
  • Statement Stefan Genth, Handelsverband Deutschland
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