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Kampf um Thermomix: Lidl verliert Rechtsstreit gegen Vorwerk


Gerichtsurteil
Lidl verliert Rechtsstreit um Thermomix-Interpretation

Von t-online, neb

31.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Beliebtes Küchenprodukt (Symbolbild): Der Thermomix ist eines der wichtigsten Vorwerk-Produkte. Günstige Imitationen wie das Lidl-Produkt sind daher ein Dorn im Auge des Unternehmens.Vergrößern des Bildes
Beliebtes Küchenprodukt (Symbolbild): Der Thermomix ist eines der wichtigsten Vorwerk-Produkte. Günstige Imitationen wie das Lidl-Produkt sind daher ein Dorn im Auge des Unternehmens. (Quelle: Falk Heller/imago-images-bilder)

Ein Gerät ist Vorwerk seit Langem ein Dorn im Auge: Lidls Interpretation des beliebten Thermomix. Nun urteilt ein Gericht gegen den Discounter – doch aufgeben will Lidl seinen "Monsieur Cuisine" trotzdem nicht.

Im Streit zwischen dem Direktvertrieb-Unternehmen Vorwerk und der Discounterkette Lidl rund um die Küchenmaschine Thermomix gibt es eine neue Gerichtsentscheidung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied nach Informationen des "Spiegels" zugunsten von Vorwerk. Lidl steht seit Längerem aufgrund eines Patentstreits mit Vorwerk im Rechtsstreit.

Hintergrund ist eine Küchenmaschine mit dem Namen "Monsieur Cuisine Connect". Lidl bietet damit eine Maschine an, die ähnliche Funktionen wie Vorwerks "Thermomix" hat – allerdings zu einem deutlich geringeren Preis.

Urteil betrifft nur Geräte, die spezifisches Patent verletzen

In dem Verfahren konzentrierte sich der Streit auf ein Patent, das Vorwerk für eine bestimmte Heizung in seinem Thermomix angemeldet hatte. Nach Ansicht des Gerichts hat Lidl dieses eingetragene Patent verletzt. Der Discounter darf das Gerät, das Vorwerks patentierte Dickschichtheizungs-Technologie nutzt, in Deutschland nun nicht länger verkaufen.

Lidl hat bisher verschiedene Geräte auf den Markt gebracht – im Hinblick auf die Heizung sind diese immer leicht unterschiedlich aufgebaut. Das OLG-Urteil betrifft Lidl-Geräte, die als zu nah an der Thermomix-Heizung gelten. Entscheidend sind dabei technische Details, etwa solche, die eine gleichmäßige Erhitzung des Mixguts sowie eine Spülmaschinen-Festigkeit ermöglichen.

Das Urteil verbietet der Supermarktkette also nicht prinzipiell den Verkauf einer Küchenmaschine, sondern nur den von Geräten bestimmter Bauarten. Die Küchenmaschine war sehr beliebt bei den Kunden, das dürfte auch am Preis liegen. Während Vorwerk für sein Original 1.359 Euro verlangt, nimmt Lidl für seinen Mixer derzeit lediglich 399 Euro.

Niederlage auch in Spanien

Auch in anderen Ländern kämpft Vorwerk gegen den Discounter aus der Schwarz-Gruppe. Im vergangenen Jahr verlor Lidl in Spanien ebenfalls einen Prozess gegen Vorwerk im Streit um den Thermomix. Hier forderte Vorwerk sogar Schadensersatz.

Völlig losgelöst von der günstigen Konkurrenz ist Vorwerk trotz des Urteils nicht. Im Lidl-Shop ist das Gerät aktuell noch immer verfügbar – mit dem Hinweis: "mit geändertem Heizelement".

Verwendete Quellen
  • Nach "Spiegel"-Informationen
  • Eigene Recherche
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