Warnliste von "Finanztest" Dubiose Anbieter: Schwarze Schafe unter den Genossenschaften
Genossenschaften haben einen guten Ruf. Eigentlich. Denn windige Anbieter nutzen Lücken im Gesetz und zocken ihre Mitglieder ab. Im Extremfall ist das gesamte Geld weg. Worauf Verbraucher achten sollten.
Die Stiftung Warentest warnt vor dubiosen Geschäftemachern, die das gute Image von Genossenschaften ausnutzen. Sie nutzen laxe Vorschriften im Genossenschaftsgesetz aus und locken Interessierte mit hohen Renditeversprechen, berichtet die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer jüngsten Ausgabe. Mitglieder könnten im schlimmsten Fall ihren gesamten Einsatz verlieren.
Warnliste unseriöser Anbieter
Die meisten Angebote seien seriös, betont "Finanztest". Die Zeitschrift verwies aber auf die Warnliste der Stiftung Warentest mit Genossenschaften, über die sie bereits kritisch berichtet hatte. Darunter sind etwa die Wohnungsbaugenossenschaft "Protectum Moderne" sowie die "DWG Deutsche Wohnbaugenossenschaft". Auch die "Altersvorsorgegenossenschaft" aus Potsdam und die "Inco Genossenschaft" aus Duisburg zählen dazu. Insgesamt sind es über 60 Einträge.
Zahlen: Rund 8.000 eingetragene Genossenschaften (e.G.) gibt es in Deutschland – mit 23 Millionen Mitgliedern. Sie haben unterschiedliche Zwecke und verfolgen verschiedene Ziele. Über 1.800 sind Wohnungsbau- und ca. 860 sind Energiegenossenschaften. (Quelle: Finanztest 4/2019)
Keine reine Kapitalanlage – Sparplan hingegen möglich
Verbraucher sollten sich nur an jenen Genossenschaften beteiligen, deren Ziele sie unterstützen. Als reine Kapitalanlage sind Genossenschaften eher ungeeignet. Zeichner von Genossenschaftsanteilen beteiligen sich an einem Unternehmen – mit allen Höhen und Tiefen. Läuft es nicht gut, können die Anteilseigner ihr Geld in Teilen oder in Gänze verlieren.
Satzung: Der Förderzweck der Genossenschaft sowie die Rechte und Pflichten dieser und ihrer Mitglieder sind in der Satzung festgehalten. Mitglieder verfügen über Mitbestimmungs- und Informationsrechte.
Einige Genossenschaften bieten ihren Mitgliedern die zusätzliche Anlagemöglichkeit in Festgeld oder als Sparplan. Genossenschaften fallen zwar nicht unter die Sicherung der staatlichen Einlagensicherung. Es gibt allerdings einen freiwilligen Sicherungsfonds, der laut "Finanztest" bislang nicht einspringen musste. Zudem werden Genossenschaften von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) überwacht.
Andere Finanzangebote seien mit Vorsicht zu genießen. Darunter fallen auch sogenannte Nachranganleihen. Wie der Name schon sagt, sind diese Anleihen nachrangig gegenüber anderen zu sehen. Bei einer Insolvenz werden Nachranganleihen erst nach den vorrangig zu behandelnden Verpflichtungen bedient.
Checkliste typischer Merkmale schwarzer Schafe
"Finanztest" veröffentlicht außerdem eine Checkliste mit typischen Merkmalen, die auf dubiose Geschäftemacher hinweisen können. Vorsicht ist demnach etwa geboten, wenn eine Genossenschaft ihre Mitglieder mit hohen Renditen, vermögenswirksamen Leistungen oder Wohnungsbauprämien wirbt.
Das gilt auch, wenn das Einwerben von Kapital im Vordergrund steht oder wenn neue Mitglieder nur im Rahmen einer investierenden Mitgliedschaft aufgenommen werden, die in der Regel kein Stimmrecht beinhaltet. Bei der Führungsriege ist darauf zu achten, dass es dort keine personellen, verwandtschaftlichen oder wirtschaftlichen Verflechtungen gibt.
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Ebenso misstrauisch machen sollte ein Callcenter oder externer Vertrieb, genauso wie ein nur schwammig beschriebener Geschäftszweck, bei dem nicht klar ist, wo das Kapital der Genossenschaft investiert wird. Wenn die Mitgliedsbeiträge bei Wohnungsbaugenossenschaften in Hotels, Einkaufszentren oder Immobilienfonds investiert werden statt in Immobilien, in denen die Mitglieder wohnen können, könne dies ebenfalls ein Zeichen für mangelnde Seriosität sein.
- Nachrichtenagentur AFP
- Stiftung Warentest: Finanztest 4/2019
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