Achtung Fristende Steuererklärung abgeben: Diesen Fehler sollten Sie vermeiden

Für eine freiwillige Steuererklärung dürfen Sie sich ganze vier Jahre Zeit lassen. Doch wenn Sie die Abgabe bis zuletzt hinauszögern, könnten Sie trotzdem leer ausgehen – wenn Sie diesen Fehler machen.
Es klingt erst einmal recht entspannt: Wenn Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben dürfen, gewährt Ihnen das Finanzamt dafür bis zu vier Jahre Zeit. Doch wie das oft so ist mit Fristen: Man reizt sie gerne bis kurz vor knapp aus. Das könnte Sie allerdings teuer zu stehen kommen.
Denn wenn Sie Ihre freiwillige Erklärung zwar rechtzeitig, aber beim falschen Finanzamt abgeben, müssen Sie damit rechnen, dass sie als verspätet zurückgewiesen wird – und die erhoffte Steuererstattung bleibt aus.
Steuererklärung muss zuständiges Finanzamt rechtzeitig erreichen
Genau das musste ein Arbeitnehmer erfahren, der seine Steuererklärung am Silvesterabend in den Nachtbriefkasten des Finanzamtes einwarf – allerdings nicht bei dem für ihn zuständigen. Die freiwillige Erklärung wurde dann zwar an das richtige Finanzamt weitergeleitet, allerdings erst nach dem Jahreswechsel. Die Folge: Das zuständige Finanzamt lehnte die Bearbeitung der Erklärung ab mit dem Argument, dass die Abgabefrist abgelaufen sei.
Damit war das Finanzamt im Recht, wie der Bundesfinanzhof entschied: Es genügt zwar, dass die Unterlagen im Briefkasten des richtigen Finanzamtes eingeworfen werden. Dies war in diesem Fall aber nicht gegeben. Deshalb bestätigte das Gericht die Weigerung des Finanzamtes, den Steuerfall noch zu bearbeiten (Az.: VI R 37/17).
Späte Steuererklärung kann sich lohnen
Steuerzahler können zwar grundsätzlich bei allen Finanzämtern ihre Steuererklärung einreichen, allerdings besteht dann eben das Risiko, dass die Erklärung nicht rechtzeitig an der wirklich zuständigen Stelle eintrifft. Wer seine Erklärung erst kurz vor Ablauf der Frist abgibt, sollte daher prüfen, welches Finanzamt für ihn zuständig ist.
"Das ist gerade in Großstädten mitunter nicht einfach", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Hilfe gibt es zum Beispiel beim Bundeszentralamt für Steuern, das auf seiner Website eine Suchfunktion anbietet.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre freiwillige Steuererklärung rechtzeitig beim richtigen Finanzamt landet, kann es sich durchaus schlau sein, lange mit der Abgabe zu warten. Warum es sich lohnt, seine Steuern rückwirkend zu erklären, erfahren Sie hier.
- Nachrichtenagentur dpa