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Umsatzsteuerkarussell: So funktioniert der Milliardenbetrug


Organisierter Steuerbetrug
Wie Betrüger Staaten um Milliarden erleichtern

Von t-online, sm

08.05.2019Lesedauer: 3 Min.
EU-Flagge und Euroscheine: Durch illegale Umsatzsteuerkarusselle entsteht auch Deutschland jährlich ein Milliardenschaden.Vergrößern des Bildes
EU-Flagge und Euroscheine: Durch illegale Umsatzsteuerkarusselle entsteht auch Deutschland jährlich ein Milliardenschaden. (Quelle: Stadtratte/getty-images-bilder)

Mit einem groß angelegten internationalen Steuerbetrug stehlen organisierte Banden Milliarden Euro von europäischen Steuerzahlern. Die Masche ist bekannt und sie könnte gestoppt werden. Doch auch Deutschland zögert.

Durch Umsatzsteuerbetrug auf dem europäischen Markt entsteht jährlich ein Schaden in Höhe von 50 Milliarden Euro für die Steuerzahler. Allein in Deutschland fällt durch die sogenannten Umsatzsteuerkarusselle jährlich ein Schaden von fünf bis 14 Milliarden Euro an. Das ergaben Recherchen des Journalistennetzwerkes Correctiv.

Genaue Zahlen habe das Finanzministerium nicht: Weder beim Bund noch bei den Ländern würden statistische Aufzeichnungen dazu geführt, heißt es demnach im Ressort von Finanzminister Olaf Scholz (SPD).

Wie das Umsatzsteuerkarussell funktioniert

Ermöglicht wird der Umsatzsteuerbetrug durch eine Besonderheit im EU-Steuerrecht. Denn: In den einzelnen EU-Mitgliedsländern gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Damit dies den grenzüberschreitenden Handel nicht erschwert, wurde im Jahr 1993 das europäische Mehrwertsteuersystem eingeführt. Seitdem ist der Handel zwischen EU-Ländern von der Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer befreit. Und das nutzen organisierte Verbrecherbanden gezielt aus.

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist im Grunde eine Verbrauchersteuer. Beim Handel zwischen Unternehmen wird sie weitergereicht. Das heißt, die Händler stellen sich zwar die zumeist 19 Prozent in Rechnung, holen sich aber den Betrag vom Finanzamt zurück. Erst wenn die Steuer im Geschäft auf dem Kassenbon auftaucht und der Kunde die Ware konsumiert, hat dieser die Steuer zu entrichten.

Bei dem Betrugssystem wird die Ware grenzüberschreitend im Kreis bewegt, oftmals sogar nur auf dem Papier. Betrüger lassen sich dabei Umsatzsteuern vom Finanzamt erstatten, obwohl diese für die jeweiligen Produkte nie bezahlt wurden. Diese landet als Gewinn beim Importeur.

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Die Schritte beim Karussellbetrug:

  1. Ein Unternehmen aus Deutschland importiert eine Ware aus dem EU-Ausland. Dabei fällt keine Umsatzsteuer an.
  2. Verkauft der Importeur die Ware innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen, fallen 19 Prozent Umsatzsteuer an. Diese müsste der Verkäufer (der ursprüngliche Importeur) an das Finanzamt abführen. Dafür hat er in der Regel drei Monate Zeit. Bevor dies geschieht, löst sich jedoch das Unternehmen auf und ist für den Fiskus nicht mehr greifbar. Man nennt den Importeur somit auch "Missing Trader".
  3. Währenddessen wandert die Ware innerhalb Deutschlands über verschiedene Zwischenhändler, auch "Buffer" genannt, zum letzten Glied in der Kette.
  4. Der letzte Händler ("Distributor") exportiert die Ware wieder ins EU-Ausland. Da es sich erneut um eine grenzüberschreitende Transaktion handelt, kann keine Umsatzsteuer berechnet werden. Auch wenn es sich um ein Scheingeschäft handelt, lässt er sich die vermeintlich beim Kauf gezahlten 19 Prozent Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten.
  5. Der gestohlene Gewinn wird durch Offshore-Firmen auf sichere Konten transferiert und legalisiert.
  6. Der Kreislauf beginnt von vorn.

Mit welchen Waren gehandelt wird

Im Grunde kann der EU-Umsatzsteuerbetrug auf jegliche Waren angewandt werden. Bislang handelten die Betrüger vor allem mit leicht transportierbaren und umsatzstarken Produkten, etwa Handys, Konsolen und CO2-Zertifikaten oder auch Strom.

Den Recherchen zufolge drängen die Betrüger mittlerweile auf den Markt mit erneuerbaren Energien und nutzen für ihre Umsatzsteuerkarusselle auch Ökostrom-Zertifikate. Dabei sind dann vor allem Länder mit hohem Anteil an Erneuerbaren betroffen – also etwa Deutschland und die skandinavischen Länder.

Wie sich das Betrugskarussell aufhalten lässt

Die Lösung für das Problem scheint derzeit utopisch: eine Europäische Union mit einer einheitlichen Steuergesetzgebung und einheitlichem Mehrwertsteuersatz. Doch die EU-Staaten pochen auf ihre jeweilige steuerliche Hoheit.

Also Eindämmen in kleineren Schritten. Dies wäre laut Correctiv möglich, in dem die Steuerschuld jeweils auf das letzte Glied der Kette übertragen wird – also bei der Ausfuhr der Ware fällig wird. Da es sich um eine Umkehr der Steuerschuld handelt, spricht man vom Reverse-Charge-Verfahren. Die Einführung dieses Verfahrens muss sich das jeweilige EU-Land von der EU-Kommission bestätigen lassen.

Deutschland nimmt nicht am Frühwarnsystem teil

Das Problem ist den Ländern seit spätestens 2009 bekannt. Seitdem gelang es nicht, eine gemeinsame Lösung zu finden: Die EU-Staaten würden sich "rigoros dagegen wehren, auch nur ein Quäntchen ihrer Steuerhoheit abzugeben", zitierte das Recherchenetzwerk Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft, Finanzen, Steuern und Zoll. Nur wenn die Nationalstaaten mehr kooperierten, könne Umsatzsteuerbetrügern das Handwerk gelegt werden. Den Betrug bezeichnete Moscovici als "moralisch und ethisch inakzeptabel".

Deutschland ist indes eines der sehr wenigen Länder, die nicht am sogenannten TNA-Verfahren teilnehmen, einem Betrugs-Frühwarnsystem, das mit künstlicher Intelligenz grenzüberschreitenden Betrug schneller entdecken kann. Laut Finanzministerium wird derzeit gemeinsam mit den Ländern eine Teilnahme am TNA-Verfahren geprüft.


Laut Recherchekollektiv Correctiv macht es Deutschland den Betrügern besonders leicht. So sind sowohl die Umsatzsteuern als auch die Strafverfolgung von Steuerhinterziehung Sache der Länder. Zudem werde die Strafverfolgung durch den regionalen Fokus der Finanzämter und Staatsanwaltschaften erschwert. So bereitet Deutschland dem organisierten Steuerbetrug weiter fruchtbaren Boden.

Verwendete Quellen
  • AFP
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