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Zugangsbeschränkungen - 2G, 2G-Optionsmodell, 3G, 3G plus: Was gilt wo?


Zugangsbeschränkungen
2G, 2G-Optionsmodell, 3G, 3G plus: Was gilt wo?

Von dpa
22.11.2021Lesedauer: 8 Min.
Auf dem Weihnachtsmarkt in der Altstadt von Hannover gilt 2G.Vergrößern des BildesAuf dem Weihnachtsmarkt in der Altstadt von Hannover gilt 2G. Für Restaurants, die Kultur oder größere Veranstaltungen ist 2G in Niedersachsen jedoch nur eine Option. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa./dpa)

Berlin (dpa) - Ob im Kino oder bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, beim Friseur oder im Handel: Am vergangenen Donnerstag wurden beim Bund-Länder-Treffen wichtige Weichen für den Kampf gegen Corona in Deutschland gestellt.

Die Ministerpräsidenten einigten sich wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen auf neue Einschränkungen - für die konkrete Umsetzung sind die Bundesländer verantwortlich. Wo 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) statt 3G (Geimpfte, Genesene und Getestete) gilt, zeigt ein Überblick (Stand 22. November):

-Baden-Württemberg:Ungeimpfte Menschen werden seit vergangenem Mittwoch von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. In dem Land gilt aufgrund der sich zuspitzenden Lage auf den Intensivstationen die sogenannte Alarmstufe - diese gilt, wenn der Wert von 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen zwei Tage in Folge erreicht oder überschritten wird. Die Corona-Verordnung sieht nun landesweit die 2G-Regel etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie bei den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen vor. Wer ungeimpft ist und nur einen Test vorweisen kann, bleibt auch im Kino, im Schwimmbad oder im Fitnessstudio, in Volkshochschulkursen und Musikschulen außen vor. Ausnahmen gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote. Weil in mehreren Landkreisen die Sieben-Tage-Inzidenz zudem bereits über 600 gestiegen ist, hat die Landesregierung dort eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte erlassen. Dieser Schritt wird auch in weiteren Kreisen erwartet. Noch in dieser Woche soll zudem eine neue Corona-Verordnung mit weitergehenden Maßnahmen erlassen werden.

- Bayern:Die Krankenhaus-Ampel zeigt dort rot - das heißt, dass auch in Gaststätten, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt haben. Ein alternativer PCR-Test reicht nicht mehr aus. Schon länger gilt 2G in Freizeiteinrichtungen - eine Ausnahme gibt es für Kinder unter 12 Jahren, für die noch keine Impfung zugelassen wurde. Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren gilt noch 3G plus - Ungeimpfte haben also weiter Zutritt, aber nur mit einem negativen PCR-Test. Für minderjährige Schüler, die regelmäßig auf Corona getestet werden, gilt in Gastronomie, Hotels und Ferienwohnungen eine Ausnahme von 2G. Ab Mittwoch treten in Bayern allerdings noch strengere Regeln in Kraft: Mit Ausnahme des Handels soll überall die 2G-Regel gelten, auch bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren, in Hochschulen sowie Musik- und Fahrschulen. Es dürfen sich außerdem nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen - Kinder unter 12 sowie Geimpfte werden nicht mitgezählt. Zudem gilt die 2G-plus-Regel - also Zugang für Geimpfte und Genesene nur noch mit Test. Dies gilt für Theater, Oper, Stadien sowie in Freizeiteinrichtungen und bei Messen.

-Berlin:In der Hauptstadt gelten umfangreiche 2G-Regeln. Es haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsweise zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien, ein negativer Test reicht nicht mehr. Das betrifft auch Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen oder Vergnügungsstätten wie Spielhallen, außerdem geschlossene Räume in Freizeitparks oder im Berliner Zoo genau wie im Tierpark. Auch für den Friseurbesuch gilt 2G. Ausgenommen sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Für sie reicht weiterhin ein nachgewiesener negativer Corona-Test. An diesem Dienstag will der Senat über 2G-plus-Regeln beraten.

-Brandenburg:Seit 15. November gilt in Brandenburg die 2G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheken, Clubs, Festivals und Freizeitbädern. Ausgenommen sind unter 12-Jährige, unter 18-Jährige haben mit negativem Test Zutritt. Das Kabinett entscheidet am Dienstag (23. November) über schärfere Regeln: In der Diskussion sind Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und eine Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel ohne Alltagsbedarf wie Supermärkte.

-Bremen:In der Stadt Bremen gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0. Dadurch entfällt auch die 3G-Regel in Innenräumen. Die 2G-Regel ist eine Option bei höheren Warnstufen. Restaurants, Theater, Clubs oder auch Musikschulen und Sportstätten dürfen sie anwenden.

-Hamburg:Seit vergangenem Samstag gelten in der Hansestadt verschärfte 2G-Regeln. Danach haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen wie Gastronomie, Bars und Clubs. Gleiches gilt für Sport in geschlossenen Räumen, für Freizeitchöre und Orchester sowie für körpernahe Dienstleistungen - sofern es sich nicht um Friseure, Fußpflege und medizinische Behandlungen dreht. Dort sind weiterhin Besuche unter 3G-Bedingungen möglich. Keine Verschärfungen gibt es vorerst im Einzelhandel. Hamburg hatte im August als erstes Bundesland ein 2G-Optionsmodell für Publikumseinrichtungen eingeführt. Deren Betreiber konnten seitdem frei zwischen 2G und 3G wählen.

-Hessen:Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss derzeit zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Veranstalter haben außerdem die Option, nur Geimpfte und Getestete zuzulassen. Auch für Betriebe mit Beschäftigten, die am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben, gelten nun 3G-Regeln. Bei 3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern dürfen nach den neuen Vorgaben künftig maximal zehn Prozent der Besucher Getestete sein. Die übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein. Ab Mitte der Woche verschärft das Land seine Maßnahmen. Dann gilt eine einheitliche Maskenpflicht auch an den Sitzplätzen in Schulen und Hochschulen. Das gilt auch für Übernachtungsbetriebe, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen. In der Gastronomie kann die Maske weiterhin an Sitzplätzen abgenommen werden. Alle Mitarbeiter und Besucher von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen müssen entweder geimpft oder genesen sein oder aber einen Nachweis über einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest vorlegen. Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt. 2G mit Maske und Abstand gilt in den Innenräumen von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen. 2G plus wird in Innenräumen von Diskotheken sowie in Prostitutionsstätten angewandt.

-Mecklenburg-Vorpommern:Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen ("Orange") erreichen, gilt die 2G-Regel. Dies ist in mehreren Landkreisen bereits der Fall. Ausgenommen von 2G sind Kinder unter 12 Jahren; für 12- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. 7- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen. In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel, es sei denn, die Region ist orange. Nach den kürzlich getroffenen Bund-Länder-Beschlüssen stand eine Umsetzung auf Landesebene und damit etwaige Änderungen der Regeln noch aus.

- Niedersachsen:In vielen Bereichen gilt derzeit noch die Option für 2G - etwa für Restaurants, die Kultur oder größere Veranstaltungen. Außerdem gilt eine überarbeitete Corona-Verordnung, nach der 2G etwa bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen im Innenraum sowie in der Innengastronomie ab geringeren Warnstufen verpflichtend wird. Mit einer neuen Verordnung werden die einzelnen Warnstufen ab Mittwoch noch schneller greifen. Und je höher die Warnstufe, desto mehr wird 2G zum Regelfall. Das trifft beispielsweise Veranstaltungen von 25 bis 1000 Teilnehmer, Hotels, Sport und körpernahe Dienstleistungen. In der Gastronomie soll dem Entwurf zufolge 3G nur noch in Regionen mit Warnstufe null gelten. Bei höheren Stufen sind 2G oder 2G plus aktueller Test (2G+) vorgesehen. Details will die Landesregierung am Dienstag vorstellen.

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-Nordrhein-Westfalen:Hier gilt in Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie grundsätzlich die 3G-Regel. Für Diskotheken oder Partys drinnen mit Tanz ist die 3G plus-Regel vorgeschrieben. Wenn man nicht geimpft oder genesen ist, muss man einen PCR-Test oder einen Schnelltest vorweisen, wobei der Schnelltest maximal sechs Stunden alt sein darf. Will man zum Friseur oder in die Kneipe mit PCR-Test, darf der nur noch 24 Stunden alt sein, zuvor waren es 48 Stunden. Die Kommunen dürfen jeweils auch strengere Maßnahmen einführen. Viele haben bereits 2G-Regeln für ihre Weihnachtsmärkte verhängt. Künftig sollen auch im Freizeitbereich Zugangsbeschränkungen für Erwachsene eingeführt werden, die nicht geimpft oder genesen sind. Das hat Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Düsseldorf angekündigt. In besonders sensiblen Bereichen soll sogar 2G plus gelten - also aktuelle Tests auch für Geimpfte und Genesene. Dies betreffe unter anderem Karnevalssitzungen, sagte Wüst.

-Rheinland-Pfalz:Das Land setzt seit längerer Zeit auf die sogenannte 2G plus-Regelung. Demnach ist die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Von diesem Mittwoch an wird das öffentliche Leben in Rheinland-Pfalz im Einklang mit den neuen bundesweiten Vorgaben vor allem für Ungeimpfte weiter eingeschränkt. In Innenräumen gilt dann für Erwachsene grundsätzlich die 2G-Regel. Von der ab Mittwoch gültigen 2G-Regel für Innenräume ausgenommen ist der Handel. Kinder unter 12 Jahren fallen nicht unter diese Regel. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt 3G, also Zutritt auch für Getestete. Das kann bei ihnen zusätzlich zu den Schultests etwa ein Selbsttest vor dem Sport sein.

-Saarland:Im Saarland sind seit dem 20.11. generell nur noch Geimpfte oder Genesene für Innenräume etwa von Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Veranstaltungen und Hotelübernachtungen zugelassen. Die 2G-Regel gilt auch für den Besuch etwa von Friseuren oder Physiotherapeuten. Für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen sowie von Discos und Clubs müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest nachweisen. Bei Weihnachtsmärkten können Veranstalter zwischen der 3G-Regel - nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Nachweis - oder Maskenpflicht wählen. Die bis 3.12. befristeten Regeln sind nicht an bestimmte Schwellenwerte gekoppelt.

-Sachsen:In Sachsen gilt seit Montag für große Teile des öffentlichen Lebens ein teilweiser Lockdown. Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zählen nicht mit. Auf öffentlichen Plätzen ist der Ausschank und Konsum von Alkohol untersagt. Für den Einzelhandel gilt die 2G-Regel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte, Drogerien, Apotheken und Läden für Tierbedarf. Friseure haben geöffnet. Mit Ausnahme von Bibliotheken sind alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Für Gaststätten ist ein 2G-Nachweis erforderlich. In Regionen mit einer Wocheninzidenz von mehr als 1000 werden nächtliche Ausgangssperren fällig.

-Sachsen-Anhalt:In dem Land soll die 3G-Regel konsequent umgesetzt werden oder die Veranstalter sollen selbst auf die 2G-Option setzen. Die Landesregierung begründet ihr Vorgehen damit, dass noch unklar ist, was nach dem Auslaufen der "epidemischen Notlage von nationaler Tragweite", das für Ende November geplant ist, gelten soll.

- Schleswig-Holstein:Ungeimpfte dürfen keine Innenräume von Freizeitstätten und Gaststätten mehr besuchen. Kinder bis einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind ausgenommen. Das Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt drinnen 2G, für berufliche Veranstaltungen und für Jugendliche 3G. 2G gilt in Diskotheken, bei Dienstleitungen mit Körperkontakt (Friseure und medizinische sowie pflegerische Dienstleistungen ausgenommen), Sport in Innenräumen, außerschulischen Bildungsangeboten, Touristenübernachtungen in Hotels sowie in geschlossenen Räumen auf Weihnachtsmärkten. Schüler müssen im Unterricht wieder eine Maske aufsetzen. Behörden können beispielsweise für Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereiche die Maskenpflicht anordnen. Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Ausgenommen sind weiter Kinder unter 14 Jahren.

-Thüringen:In Thüringen sollten die Kommunen in der höchsten Corona-Warnstufe drei ein 2G oder 3G-plus-Modell einführen. Jedoch setzten dies etliche Kreise und Städte lange nicht um. Am Dienstag hat das Land nun die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Demnach soll unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu Veranstaltungen nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt werden. Ein negativer Corona-Test reicht dann oftmals nicht mehr aus. Die 2G-Pflicht gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte. Außerdem waren Ausnahmen für Kinder und Jugendliche geplant. Inzwischen prüft die Landesregierung sogar noch strengere Regeln, die sich stark an den Maßnahmen in Sachsen orientieren könnten. Eine Entscheidung wird am Dienstag erwartet. Am Mittwoch ist eine Sondersitzung im Landtag geplant.

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