Steuer und Rente Darum ist die Steuererklärung für Rentner seit 2021 einfacher
Auch wer in Rente ist, muss unter Umständen eine Steuererklärung abgeben. Doch seit diesem Jahr gibt es eine Neuerung.
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – und zwar immer dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.
2020 lag er für Alleinstehende bei 9.408 Euro und für Verheiratete bei 18.816 Euro. Auf Wunsch stellt die Deutsche Rentenversicherung kostenlose Bescheinigungen aus. Sie enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte eingetragen werden können.
In diesem Jahr ist es erstmals nicht zwingend erforderlich, die Daten in die "Anlage R" und "Altersvorsorgeaufwand" einzutragen. Das hat zwei Gründe: Die Vordrucke zur Steuererklärung wurden neu gestaltet, außerdem geschieht die Datenübertragung von der Rentenversicherung an das Finanzamt nun automatisch.
Wann das Eintragen in die Steuererklärung noch sinnvoll ist
Sinnvoll ist das Eintragen, wenn eine elektronische Steuererklärung zum Beispiel via Elster abgegeben wird, und man sich vorab die mögliche Rückerstattung ausrechnen lassen will. Ansonsten ist es nicht nötig, die Daten noch einmal per Hand einzutragen.
Wer eine Rente bezieht und schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung beantragt hat, erhält die Bescheinigung über die für 2020 gemeldeten Daten automatisch. Sie wird zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugesendet.
Wird die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erstmalig benötigt, kann sie hier angefordert werden.
- Nachrichtenagentur dpa