Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Steuererklärung 2024 Bis zu dieser Bruttorente zahlen Sie keine Steuern

Auch Rentner sind verpflichtet, bis zum 31. Juli 2025 eine Steuererklärung für 2024 abzugeben. Ob Sie betroffen sind, hängt von der Höhe Ihrer Rente ab.
Im Vergleich zu Rentnern haben es Arbeitnehmer bei der Steuer vergleichsweise bequem: Viele von ihnen sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da ihnen bereits jeden Monat Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird – ihre Steuerschuld ist damit oft schon abgegolten.
Rentner hingegen erhalten ihre Rentenzahlungen unversteuert. Lediglich Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag behält die Rentenversicherung ein, sofern sie gesetzlich versichert sind. Um Steuerschulden zu begleichen, müssen Rentner also eine Einkommensteuererklärung machen und eventuell Nachzahlungen leisten.
Steuern auf Rente? Freibeträge entscheiden
Das gilt für die aktuelle Steuererklärung 2024, die bis zum 31. Juli 2025 fällig ist, allerdings erst dann, wenn Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Teil der Rente über dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro für das Jahr 2024 liegen. Ob dann auch wirklich Steuern anfallen, hängt aber noch davon ab, in welcher Höhe Sie Ausgaben und Pauschbeträge geltend machen können – etwa aufgrund einer Behinderung oder hoher Krankheitskosten. Lesen Sie hier, was Rentner alles von der Steuer absetzen können.
Gut zu wissen: Wie hoch der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie erstmals Rente bezogen haben. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2058 muss die Rente zu 100 Prozent versteuert werden. Für frühere Jahre ist der steuerpflichtige Rentenanteil geringer. Was für Sie gilt, lesen Sie hier.
Schon jetzt komplett steuerpflichtig sind die jährlichen Rentenerhöhungen. Daher kann es in einigen Jahren allein aufgrund der Erhöhung vorkommen, dass Rentner überhaupt oder mehr Steuern als vorher zahlen müssen. Aufpassen sollten aber auch Rentner, bei denen sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben, etwa weil ihr Partner gestorben ist, oder wenn weitere Einkünfte hinzukommen, zum Beispiel aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Sie können ebenfalls aufgrund dieser Änderungen steuerpflichtig werden.
Tabelle zeigt steuerfreie Bruttojahresrente 2024
Ab wann Rentner steuerpflichtig werden, die ausschließlich die gesetzliche Rente beziehen, haben wir Ihnen in der unten stehenden Tabelle zusammengefasst. Wer beispielsweise 2024 in Rente ging und in diesem Jahr ausschließlich maximal 16.614 Euro gesetzliche Bruttorente bezogen hat, muss weder eine Steuererklärung abgeben noch Steuern zahlen. Für ältere Jahrgänge sind je nach Jahr des Rentenbeginns höhere Beträge steuerfrei. Bei Altrentnern im Westen (Eintritt vor 2005) sind es noch mehr als 21.880 Euro.
Rentenbeginn | Westen | Osten |
---|---|---|
2005 | 21.884 Euro | 20.224 Euro |
2006 | 21.355 Euro | 19.848 Euro |
2007 | 20.916 Euro | 19.531 Euro |
2008 | 20.593 Euro | 19.337 Euro |
2009 | 20.205 Euro | 19.089 Euro |
2010 | 19.753 Euro | 18.751 Euro |
2011 | 19.415 Euro | 18.499 Euro |
2012 | 19.043 Euro | 18.318 Euro |
2013 | 18.657 Euro | 18.133 Euro |
2014 | 18.344 Euro | 17.913 Euro |
2015 | 18.113 Euro | 17.779 Euro |
2016 | 17.858 Euro | 17.651 Euro |
2017 | 17.561 Euro | 17.438 Euro |
2018 | 17.289 Euro | 17.216 Euro |
2019 | 17.009 Euro | 16.997 Euro |
2020 | 16.645 Euro | 16.693 Euro |
2021 | 16.538 Euro | 16.623 Euro |
2022 | 16.511 Euro | 16.639 Euro |
2023 | 16.730 Euro | 16.730 Euro |
2024 | 16.614 Euro | 16.614 Euro |
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gelten die doppelten Beträge. Bei der Einkommensberechnung wurden 3,4 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung und 8,15 Prozent zur Krankenversicherung berücksichtigt, inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
Steuerpflicht: Rentner bilden keine Ausnahme
Eine Steuererklärung müssen Sie in jedem Fall abgeben, sobald Sie die oben aufgeführten Beträge überschreiten. Vor allem wer im Arbeitsleben in Steuerklasse 1 eingruppiert war und nie eine Steuererklärung abgegeben hat, weil er es nicht musste, wundert sich mitunter nach Renteneintritt über Post vom Finanzamt.
Stellt das Finanzamt fest, dass Sie etwa aufgrund von Pauschbeträgen oder anderen hohen Ausgaben keine Steuern zahlen müssen, können Sie sich gegebenenfalls für künftige Jahre von der Abgabepflicht befreien lassen.