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Steuern auf Rente: Diese Einkommensgrenze sollten Rentner kennen


Steuererklärung 2024
Bis zu dieser Bruttorente zahlen Sie keine Steuern


09.03.2025 - 07:51 UhrLesedauer: 2 Min.
Rentnerin sichtet Dokumente: Auch im Alter kann eine Einkommensteuererklärung Pflicht sein.Vergrößern des Bildes
Rentnerin sichtet Dokumente: Auch im Alter kann eine Einkommensteuererklärung Pflicht sein. (Quelle: skynesher/getty-images-bilder)
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Auch Rentner sind verpflichtet, bis zum 31. Juli 2025 eine Steuererklärung für 2024 abzugeben. Ob Sie betroffen sind, hängt von der Höhe Ihrer Rente ab.

Im Vergleich zu Rentnern haben es Arbeitnehmer bei der Steuer vergleichsweise bequem: Viele von ihnen sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da ihnen bereits jeden Monat Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird – ihre Steuerschuld ist damit oft schon abgegolten.

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Rentner hingegen erhalten ihre Rentenzahlungen unversteuert. Lediglich Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrag behält die Rentenversicherung ein, sofern sie gesetzlich versichert sind. Um Steuerschulden zu begleichen, müssen Rentner also eine Einkommensteuererklärung machen und eventuell Nachzahlungen leisten.

Video | Geld im Alter reicht nicht aus: "Wir gehen beide noch arbeiten"
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Quelle: t-online

Steuern auf Rente? Freibeträge entscheiden

Das gilt für die aktuelle Steuererklärung 2024, die bis zum 31. Juli 2025 fällig ist, allerdings erst dann, wenn Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Teil der Rente über dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro für das Jahr 2024 liegen. Ob dann auch wirklich Steuern anfallen, hängt aber noch davon ab, in welcher Höhe Sie Ausgaben und Pauschbeträge geltend machen können – etwa aufgrund einer Behinderung oder hoher Krankheitskosten. Lesen Sie hier, was Rentner alles von der Steuer absetzen können.

Gut zu wissen: Wie hoch der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente ist, richtet sich nach dem Jahr, in dem Sie erstmals Rente bezogen haben. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2058 muss die Rente zu 100 Prozent versteuert werden. Für frühere Jahre ist der steuerpflichtige Rentenanteil geringer. Was für Sie gilt, lesen Sie hier.

Schon jetzt komplett steuerpflichtig sind die jährlichen Rentenerhöhungen. Daher kann es in einigen Jahren allein aufgrund der Erhöhung vorkommen, dass Rentner überhaupt oder mehr Steuern als vorher zahlen müssen. Aufpassen sollten aber auch Rentner, bei denen sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben, etwa weil ihr Partner gestorben ist, oder wenn weitere Einkünfte hinzukommen, zum Beispiel aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Sie können ebenfalls aufgrund dieser Änderungen steuerpflichtig werden.

Tabelle zeigt steuerfreie Bruttojahresrente 2024

Ab wann Rentner steuerpflichtig werden, die ausschließlich die gesetzliche Rente beziehen, haben wir Ihnen in der unten stehenden Tabelle zusammengefasst. Wer beispielsweise 2024 in Rente ging und in diesem Jahr ausschließlich maximal 16.614 Euro gesetzliche Bruttorente bezogen hat, muss weder eine Steuererklärung abgeben noch Steuern zahlen. Für ältere Jahrgänge sind je nach Jahr des Rentenbeginns höhere Beträge steuerfrei. Bei Altrentnern im Westen (Eintritt vor 2005) sind es noch mehr als 21.880 Euro.

RentenbeginnWestenOsten
200521.884 Euro20.224 Euro
200621.355 Euro19.848 Euro
200720.916 Euro19.531 Euro
200820.593 Euro19.337 Euro
200920.205 Euro19.089 Euro
201019.753 Euro18.751 Euro
201119.415 Euro18.499 Euro
201219.043 Euro18.318 Euro
201318.657 Euro18.133 Euro
201418.344 Euro17.913 Euro
201518.113 Euro17.779 Euro
201617.858 Euro17.651 Euro
201717.561 Euro17.438 Euro
201817.289 Euro17.216 Euro
201917.009 Euro16.997 Euro
202016.645 Euro16.693 Euro
202116.538 Euro16.623 Euro
202216.511 Euro16.639 Euro
202316.730 Euro16.730 Euro
202416.614 Euro16.614 Euro

Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gelten die doppelten Beträge. Bei der Einkommensberechnung wurden 3,4 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung und 8,15 Prozent zur Krankenversicherung berücksichtigt, inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag.

Steuerpflicht: Rentner bilden keine Ausnahme

Eine Steuererklärung müssen Sie in jedem Fall abgeben, sobald Sie die oben aufgeführten Beträge überschreiten. Vor allem wer im Arbeitsleben in Steuerklasse 1 eingruppiert war und nie eine Steuererklärung abgegeben hat, weil er es nicht musste, wundert sich mitunter nach Renteneintritt über Post vom Finanzamt.

Stellt das Finanzamt fest, dass Sie etwa aufgrund von Pauschbeträgen oder anderen hohen Ausgaben keine Steuern zahlen müssen, können Sie sich gegebenenfalls für künftige Jahre von der Abgabepflicht befreien lassen.

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