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Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Mit dem Chef für die Rente sparen


Betriebliche Altersvorsorge
So spart Ihr Chef für Ihre Rente


Aktualisiert am 17.02.2025Lesedauer: 6 Min.
Eine ältere Frau (Symbolbild): Die Betriebsrente ist die dritte Säule der Altersvorsorge in Deutschland.Vergrößern des Bildes
Eine ältere Frau (Symbolbild): Die Betriebsrente ist die dritte Säule der Altersvorsorge in Deutschland. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Mit einer Betriebsrente können Sie als Arbeitnehmer zusätzlich fürs Alter vorsorgen. In diesem Fall zahlt Ihr Chef gleich mit. Doch wie funktioniert die Betriebsrente genau? Und was sollte ich beachten?

In Deutschland gibt es drei Säulen der Altersvorsorge: die gesetzliche Rente, die private – und die betriebliche Altersvorsorge, auch "bAV" oder Betriebsrente genannt. Bei dieser Variante sparen Sie mithilfe Ihres Arbeitgebers fürs Alter Geld an.

Doch was erst einmal gut klingt, kann einige Tücken haben. Wir erklären, welche das sind und wie die Betriebsrente überhaupt funktioniert.

Was genau ist die Betriebsrente?

Zunächst gilt: Betriebsrente ist nicht gleich Betriebsrente. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Wege, wie die Betriebsrente in Deutschland ausgestaltet sein kann: mittels einer Pensionskasse, eines Pensionsfonds, einer Direktversicherung, einer Unterstützungskasse oder durch Pensionszusagen.

Die Modelle unterscheiden sich in den Erträgen, aber auch in steuerlichen Fragen (siehe unten). Ein Überblick:

  • Pensionskasse: Ihr Arbeitgeber schließt mit einer Pensionskasse einen Vertrag ab. Das ist eine rechtlich eigenständige Einrichtung. Die Pensionskasse gilt als Klassiker der Betriebsrente. Wie sie funktioniert, erfahren Sie hier.
  • Pensionsfonds: Der Pensionsfonds ist ebenfalls eine vom Unternehmen unabhängige Einrichtung. Die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden in Fondssparplänen angelegt. Im Unterschied zu den anderen Modellen gibt es hier keine Garantie über die Rentenhöhe. Die Erträge, Renditen genannt, aber auch die Risiken sind bei Pensionsfonds normalerweise höher. Mehr dazu hier.
  • Direktversicherung: Eine Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für viele Arbeitnehmer gleichzeitig abschließt. Deshalb sind die Konditionen meist auch deutlich günstiger, als wenn Sie diese Versicherung selbst abgeschlossen hätten. Mehr dazu lesen Sie hier.
  • Unterstützungskasse: Unterstützungskassen verwalten meist die Betriebsrenten von mehreren Unternehmen und werden von ihnen finanziert. Für wen sie sich eignet, lesen Sie hier.
  • Pensionszusage: Hier legt Ihr Arbeitgeber Rücklagen an, aus denen später Ihre Altersvorsorge gezahlt werden soll. In der Praxis heißen solche bAV-Verträge aber nicht etwa Pensionszusage oder Direktzusage. Stattdessen nennt Ihr Arbeitgeber es häufig Altersvorsorgekonto oder Vorsorgeplan.

Von den genannten Varianten sind Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds die gängigsten. Wie hoch Ihre Betriebsrente letztlich sein wird, hängt maßgeblich von dem Betriebsrentenmodell und Ihren Beiträgen ab (siehe unten). Für die Beiträge der Betriebsrenten unterscheidet man zwei Fälle:

  • Fall 1: Ihr Arbeitgeber übernimmt die Beiträge komplett.
  • Fall 2: Ihr Arbeitgeber übernimmt nur einen Teil der Beiträge, den Rest zahlen Sie – meist direkt von Ihrem Bruttolohn. Dieses Vorgehen nennt man auch Entgeltumwandlung. Für alle Neuverträge seit 2019 ist dabei der Arbeitgeberzuschuss verpflichtend: Wenn Sie über die Entgeltumwandlung Geld in die Betriebsrente einzahlen, muss Ihr Arbeitgeber 15 Prozent dazuzahlen, wenn er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart (siehe unten). Ab 2022 greift diese Regel auch auf bestehende Verträge. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gut zu wissen: Eine Betriebsrente wird häufig monatlich ausbezahlt. Je nach Vertrag kann es aber auch sein, dass Sie eine Einmalzahlung zum Rentenbeginn erhalten. Oft können Sie zwischen diesen Varianten wählen.

Wie viel Steuern und Abgaben muss ich auf die Beiträge zur Betriebsrente zahlen?

Für Beiträge zur Betriebsrente gibt es bei Sozialabgaben und Steuern Freibeträge. Das bedeutet, bei Einzahlungen bis zu dieser Höhe fallen weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer Abgaben und Steuern an. Die Freibeträge richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind sozialabgabenfrei, bis zu acht Prozent steuerfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2025 bei 96.600 Euro pro Jahr oder 8.050 Euro pro Monat. Frei von Sozialabgaben sind demnach Beiträge bis 322 Euro (vier Prozent von 8.050 Euro). Steuerfrei sind monatlich 644 Euro (Stand: 2025). Die Beitragsbemessungsgrenze steigt zum Beginn jedes Jahres.

Was das konkret für Sie bedeutet, hat unter anderem der Geldratgeber "Finanztip" ausgerechnet. Die Zahlen stammen noch von 2024.

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3.780 Euro (Durchschnittsgehalt 2024) haben Sie unter dem Strich ein Nettogehalt von gut 2.480 Euro. Bei dem gleichen Bruttogehalt mit Entgeltumwandlung in Höhe von 180 Euro kommen auf Ihrem Konto stattdessen 2.385 Euro als Nettogehalt an, also 95 Euro weniger, Ihr sogenannter Nettoaufwand. In anderen Worten: 150 Euro Ihres Bruttos fließen in die Betriebsrente, letztlich bezahlen müssen Sie aber "nur" 95 Euro.

Es droht weniger gesetzliche Rente

Dadurch, dass Sie weniger Einkommen haben, auf das Sie Steuern und Sozialabgaben zahlen, geht auch weniger Ihres Lohns an die Rentenversicherung. So kann es passieren, dass Sie am Ende weniger gesetzliche Rente bekommen – und zwar jeden Monat. Kompensieren lässt sich das etwa durch einen höheren Zuschuss des Arbeitgebers.

Wie hoch ist meine Betriebsrente?

Wie hoch Ihre Betriebsrente ausfällt, hängt davon ab, welches Modell Ihr Arbeitgeber anbietet. Bei einer fondsgebundenen bAV locken normalerweise höhere Renditen als etwa bei einer Direktversicherung.

Bei klassischen und fondsgebunden bAV-Rentenversicherungen, also etwa bei Direktversicherungen und Pensionsfonds, erhalten Sie in der Regel einmal im Jahr eine Standmitteilung. In dieser finden Sie Informationen, wie hoch Ihre spätere monatliche Rente ausfallen wird – voraussichtlich.

In der Standmitteilung kann aber auch nur stehen, wie viel Kapital Sie bereits angespart haben – ob die voraussichtliche Rentenhöhe darin zu finden ist, hängt von Ihrer Versicherung ab.

Anders sieht es bei der Pensionszusage aus. Hier müssen Sie sich an Ihre Personalabteilung wenden, wo die Höhe der Betriebsrente zu finden ist.

Gut zu wissen

Im Internet finden Sie einige Portale, bei denen Sie ausrechnen können, wie hoch Ihre Betriebsrente voraussichtlich sein wird. Eine Garantie bieten solche Rechner jedoch auf keinen Fall.

Von Betriebsrente gehen noch Beiträge an die Krankenkasse ab

Beziehen Sie im Alter Ihre Betriebsrente, müssen Sie auf diese Einkünfte in der Regel auch Steuern und den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Dieser liegt im Durchschnitt bei 14,6 Prozent. Dazu kommt 2025 ein kassenindividueller Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,5 Prozent. Der Beitrag für die Pflegeversicherung liegt 2025 bei 3,6 Prozent, für Kinderlose bei 4,2 Prozent.

Allerdings gibt es einen Freibetrag für alle, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind. 2025 liegt dieser bei 187,50 Euro. Nur auf den Betrag, der darüber liegt, müssen Sie den Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt eine Freigrenze. Das bedeutet: Liegt Ihre Betriebsrente über 187,50 Euro zahlen Sie auf die gesamte Betriebsrente Pflegeversicherungsbeitrag.

  • Ein Beispiel: Sie erhalten im Alter 250 Euro Betriebsrente im Monat. Nach Abzug des Freibetrags müssen Sie auf 62,50 Euro (250 Euro - 187,50 Euro) 17,1 Prozent Krankenkassenbeitrag zahlen. Auf den gesamten Betrag gehen 3,6 Prozent an Abgaben an die Pflegeversicherung ab, sofern Sie Kinder haben. Sie zahlen also etwa 10,70 Euro an die Krankenkasse und 9 Euro an die Pflegeversicherung, insgesamt etwa 19,70 Euro.

Beachten Sie: Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gilt der Freibetrag für Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente nicht (AZ B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R). Zudem sollten Sie beachten: Wenn die Betriebsrente einmalig ausgezahlt wird, werden die Sozialabgaben auf zehn Jahre umgelegt. Lesen Sie hier mehr dazu.

Zudem kann es sein, dass Sie neben den Versicherungsabgaben auch Steuern auf Ihre Betriebsrente zahlen müssen (siehe unten). Diese schmälern den Betrag zusätzlich.

Wie viele Steuern muss ich auf die Betriebsrente zahlen?

Betriebsrenten sind normalerweise zu 100 Prozent steuerpflichtig. Dabei ist es egal, ob Sie die Betriebsrente als Einmalzahlung oder als monatliche Zahlung überwiesen bekommen. Wie viele Steuern Sie auf die Betriebsrente zahlen müssen, hängt von Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz ab.

Normalerweise zahlen Sie als Rentner aber weniger Steuern als ein Arbeitnehmer. Schließlich dürfte auch Ihr Einkommen im Ruhestand geringer ausfallen als zuvor.

Beachten Sie:

Betriebsrenten aus Unterstützungskassen oder Direktzusagen werden steuerlich in bestimmten Fällen anders behandelt. Und noch eine Ausnahme kann gelten: Haben Sie eine Direktversicherung vor 2001 abgeschlossen und Ihr Arbeitgeber hat pauschal versteuerte Beiträge eingezahlt, müssen Sie keine Steuern auf die Betriebsrente zahlen. Das gilt auch für manche Versicherungen, die zwischen 2001 und Ende 2004 abgeschlossen wurden. Lesen Sie hier mehr dazu.

Was sind Vor- und Nachteile der Betriebsrente?

Vorteile Nachteile
Zuschuss des Arbeitgebers Weniger gesetzliche Rente durch weniger Sozialabgaben im Beitragsalter
Oft günstiger als andere Rentenmodelle, weil Abschluss für viele Sozialabgaben und Steuern auf Betriebsrenten
Einfach, da sich Ihr Chef darum kümmert Bisweilen geringe Renditen (je nach Vertrag

Fazit: Sollte ich betrieblich vorsorgen?

Das lässt sich schwer pauschal sagen. Grundsätzlich gilt allerdings: Wenn Ihr Arbeitgeber alleine für die betriebliche Altersvorsorge zahlt, sollten Sie sich die Betriebsrente nicht entgehen lassen. Die Betriebsrente lohnt sich dann in jedem Fall für Sie.

Wenn Sie sich die Beiträge mit Ihrem Chef teilen, kommt es maßgeblich auf drei Punkte an. Diese können anzeigen, ob sich eine Betriebsrente lohnt.

  • Zuschuss des Arbeitgebers: Ihr Arbeitgeber sollte einen Großteil der Beiträge bezahlen. Dann sind auch die Kosten des Vertrages vernachlässigbar.
  • Höhe der Betriebsrente: So paradox es klingt, Ihre Betriebsrente sollte nicht zu hoch ausfallen. Denn je höher die Zahlung ist, desto mehr Sozialabgaben und Steuern müssen Sie auf die Rente zahlen. Im Jahr 2025 gilt ein monatlicher Freibetrag von 187,50 Euro. Auf Betriebsrenten, die diese Summe übersteigen, müssen Sie Abgaben an die Krankenkasse zahlen (siehe oben).
  • Kosten des Vertrages: Die Vertragskosten sollten möglichst gering ausfallen. Sie sind besonders entscheidend, wenn Ihr Arbeitgeber nicht den Großteil der Beiträge übernimmt.

Wichtig

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihre Betriebsrente weiter besparen können. Ansonsten müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen oder den alten Vertrag privat aus dem Nettoeinkommen besparen.

Ist die Betriebsrente vor Insolvenz geschützt?

Ja, die Betriebsrente in Deutschland ist gesetzlich gesichert. Rentenansprüche bleiben also auch dann bestehen, wenn das Unternehmen, für das Sie früher oder derzeit arbeiten, insolvent geht.

Je nachdem wie die betriebliche Altersvorsorge genau ausgestaltet ist, gilt: Entweder zahlt der Versicherer die Rente oder der sogenannte Pensionssicherungsverein springt ein.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Verbraucherzentrale
  • Finanztest
  • Finanztip
  • ihre-vorsorge.de

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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