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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Aufschlag auf Mini-Renten Habe ich Anspruch auf Grundrente?

Hunderttausende Deutsche haben Anspruch auf die Grundrente. t-online erklärt, was Sie über den Aufschlag auf Mini-Renten wissen sollten.
Die Rente mag zwar sicher sein, doch sie fällt mitunter schmal aus. Und das, obwohl viele Rentner lange und hart gearbeitet haben. Seit 2021 erhöht daher der Grundrentenzuschlag kleine Renten – egal, ob es sich um eine Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente handelt. t-online erklärt Ihnen, wann Sie Anspruch auf Grundrente haben, ob Sie sie beantragen müssen – und was Sie noch beachten sollten.
Habe ich Anspruch auf Grundrente?
Der Aufschlag auf Mini-Renten soll allen Rentnern zugutekommen, die gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt, aber nur unterdurchschnittlich verdient haben. Um Anspruch auf Grundrente zu haben, müssen Sie daher diese zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erworben.
- Sie haben während des Berufslebens ein Durchschnittseinkommen von 30 bis 80 Prozent des allgemeinen Durchschnittsverdienstes erzielt. Für das Jahr 2025 sind das zum Beispiel mindestens rund 1.262 Euro und maximal rund 3.366 Euro brutto im Monat.
Liegt das durchschnittliche Einkommen Ihres gesamten Berufslebens bei mehr als 80 Prozent des Verdienstes, der als Bundesdurchschnitt für die jeweiligen Jahre ermittelt wird, kann die Grundrente nicht gezahlt werden. Zeiten mit einer geringfügigen Beschäftigung werden nicht berücksichtigt.
Was sind Grundrentenzeiten?
Als Grundrentenzeiten gelten folgende, bei der Deutschen Rentenversicherung berücksichtigte, Zeiten:
- Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege
- Zeiten, in denen Sie während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen haben
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
- Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR)
Nicht zu den Grundrentenzeiten gehören Zeiten, in denen Sie:
- freiwillige Beiträge gezahlt haben
- arbeitslos waren
- Erwerbsminderungsrente erhalten haben
- in Schulausbildung waren.
Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein. Einen Antrag auf die Grundrente müssen Sie nicht stellen. Die Grundrente fließt automatisch – sofern Sie Anspruch darauf haben.
- Lesen Sie auch: Bekomme ich Grundrente, wenn ich mit Abschlag in Rente gehe?
Wie hoch ist die Grundrente?
Die Höhe des Grundrentenzuschlags hängt von zwei Faktoren ab: der Anzahl an Grundrentenzeiten und der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens. Um die Grundrente in voller Höhe erhalten zu können, müssen Sie mindestens 35 Jahre an Grundrentenzeiten aufweisen. Zwischen 33 und 35 Jahren wird der Zuschlag gestaffelt ausgezahlt – also in gekürzter Form.
Dafür nutzt die Rentenversicherung den sogenannten Begrenzungswert. Er beträgt bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, also 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes, und steigt gleichmäßig auf 0,8 Entgeltpunkte, also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes, bei 35 und mehr Jahren. Ein Rechenbeispiel finden Sie unten.
Gut zu wissen: Die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung kann dabei helfen, den Anspruch zu erhöhen oder ihn sogar erst zu begründen. Denn liegen den Finanzbehörden keine Daten aus einer Steuererklärung vor, nimmt die Deutsche Rentenversicherung als Berechnungsgrundlage einfach die Daten aus den Renten- und Versorgungsbezügen, die sie selbst auszahlt.
Davon zieht sie jedoch nur den steuerfreien Rentenanteil, allgemeine Freibeträge sowie die geltenden Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschalen ab. Sie berücksichtigt also keine weiteren Ausgaben wie etwa Krankheitskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerkosten, Spenden und Kirchensteuer, die Ihr zu versteuerndes Einkommen weiter senken würden. Die Grundrente fällt dann geringer aus als nötig oder sogar ganz weg.
Bekomme ich auch als Minijobber die Grundrente?
Das kommt darauf an, wie lange Sie als Minijobber gearbeitet haben – und ob Sie zwischenzeitlich mehr als die Minimalgrenze von 30 Prozent des Durchschnittslohnes hinaus verdient haben. Sollte das nicht der Fall gewesen sein, haben Sie keinen Anspruch auf die Grundrente. Eine Grundrente mit Minijobs allein ist nicht möglich.
Allerdings: Ein Minijob kann dafür sorgen, dass Sie überhaupt Anspruch auf die Grundrente haben – wenn Sie zusätzlich Jahre haben, in denen Sie mindestens die 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhalten haben.
Denn als Minijobber sind Sie in der Regel rentenversicherungspflichtig – außer Sie lassen sich davon entbinden (lesen Sie hier, was die Nachteile sind). Wenn Sie in die Rentenversicherung einzahlen, erwerben Sie einen entsprechenden Anspruch auf die Grundrente.
Wie berechne ich meine Grundrente?
Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt, die Sie aufgrund Ihrer Beiträge zur Rentenversicherung erworben haben. Eine Ausnahme gilt bei der Witwer- oder Witwenrente: Da sie aus den Versicherungszeiten des Verstorbenen berechnet wird, kommt es auf die Entgeltpunkte des Verstorbenen an. Mehr zum Grundrentenzuschlag auf die Witwenrente lesen Sie hier.
Wie viel Grundrente Sie erhalten, rechnet die Rentenversicherung für Sie aus. Sie können aber dennoch versuchen, Ihren Anspruch auf die Zahlung selbst zu berechnen. Das ist nicht so leicht, hier erhalten Sie eine Anleitung. Wenn Sie etwas runterscrollen, finden Sie außerdem eine Beispielrechnung.
So berechnen Sie die Grundrente
- Sie müssen den durchschnittlichen Wert Ihrer Entgeltpunkte ermitteln. Wie viele Entgeltpunkte Sie gesammelt haben, erfahren Sie in Ihrem Rentenbescheid. Beachten Sie: Jahre, in denen Sie weniger als 0,3 Rentenpunkte bekommen haben, fließen nicht in die Rechnung ein. Weniger als 0,3 Rentenpunkte bedeuten, dass Sie in diesem Jahr weniger als 30 Prozent des allgemeinen Durchschnittsverdienstes erzielt haben und damit die Voraussetzungen für die Grundrente in diesem Jahr nicht erfüllen.
- Anschließend verdoppeln Sie den Durchschnittswert Ihrer Entgeltpunkte – allerdings nur für höchstens 35 Jahre und auf 80 Prozent. Das heißt für die Berechnung: Wenn Sie im Schnitt bis zu 0,4 Entgeltpunkte gesammelt haben, müssen Sie diesen Wert verdoppeln. Wenn Sie mehr als durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte gesammelt haben, ziehen Sie die Differenz zwischen den gesammelten Rentenpunkten und dem Maximalwert 0,8 ab. Das ergibt den Grundrentenzuschlag.
- Von diesem so errechneten Zuschlag müssen Sie noch 12,5 Prozent abziehen. Am Ende erhalten Sie einen Entgeltpunkte-Wert, den Sie auf die Jahre, die Sie über der Grenze von 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes gearbeitet haben, hochrechnen müssen. So erhalten Sie Ihre zusätzlich erworbenen Rentenpunkte, die Sie in eine Zahlung umrechnen können. Ab Juli 2025 steht jeder Entgeltpunkt für monatlich 40,79 Euro.
Beispiel zur Berechnung
Klang nicht gerade einfach? Schauen wir uns das Ganze anhand eines Beispiels an: Nehmen wir an, Sie haben 40 Jahre lang gearbeitet, also einen Anspruch auf die Grundrente erworben. Davon haben Sie 20 Jahre unterhalb der Grenze von 30 Prozent des Durchschnittslohnes verdient. Die übrigen 20 Jahre haben Sie 35 Prozent des Durchschnittsverdienstes erhalten.
- Da Sie 35 Prozent des Durchschnittslohnes verdient haben, haben Sie im Schnitt einen Entgeltpunkte-Wert von 0,35 erworben.
- Da 0,35 unter dem Wert von 0,4 liegt, verdoppeln wir diesen Wert, zählen also noch einmal 0,35 Entgeltpunkte hinzu.
- Von diesem Zuschlag, also den 0,35 Entgeltpunkten, müssen Sie nun 12,5 Prozent abziehen. Sie haben einen Grundrentenzuschlag von 0,30625 erworben. Das müssen Sie noch auf die Jahre hochrechnen: 20 mal 0,30625 = 6,125. Sie sammeln also 6,125 zusätzliche Rentenpunkte. Das heißt: Ab Juli 2025 ergibt sich mit dem Rentenwert von 40,79 Euro eine monatliche Grundrente von 249,84 Euro.
Wird Einkommen auf die Grundrente angerechnet?
Ja. Erzielen Sie neben der Rente noch Einkommen, müssen Sie sich auf Abzüge bei der Grundrente einstellen. Es greifen jedoch bestimmte Freibeträge. Diese werden immer zum 1. Januar auf Grundlage der Rentenanpassung aus dem vorangegangenen Jahr erhöht.
Für 2025 gilt: Haben Sie als Single bis zu 1.438 Euro verfügbares Einkommen im Monat, wird der volle Grundrentenzuschlag ausgezahlt. Für Paare liegt dieser Einkommensfreibetrag bei 2.243 Euro im Monat.
Das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird bis zu einem Betrag von 1.840 für Alleinstehende und 2.646 Euro für Paare zu 60 Prozent angerechnet. Der Einkommensanteil oberhalb von 1.840 Euro beziehungsweise 2.646 Euro wird zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet.
Gut zu wissen
Beziehen Sie eine Witwen- oder Witwerrente, wird der Grundrentenzuschlag in der Altersrente darauf angerechnet. Das heißt: Ihre Hinterbliebenenrente sinkt womöglich. Wie genau Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird, lesen Sie hier.
Vermögenswerte, also etwa eine Immobilie, werden nicht auf den Aufschlag auf Mini-Renten angerechnet, da es keine Bedürftigkeitsprüfung gibt. Gleiches gilt für steuerfreie Einnahmen wie Einnahmen aus einem Ehrenamt oder aus einem pauschal besteuerten Minijob. Erhalten Sie Geld für die Pflege von Angehörigen, wird dieser nur dann nicht angerechnet, wenn er geringer ist als das gesetzliche Pflegegeld.
Gibt es weitere Freibeträge aus dem Grundrentengesetz?
Ja. Wer auf mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten kommt, für den gilt auch ein Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter, bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und beim Wohngeld. Einen tatsächlichen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag braucht es nicht.
Der Freibetrag beträgt 100 Euro der monatlichen Bruttorente plus 30 Prozent der restlichen Bruttorente. Er darf jedoch maximal so hoch sein wie 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. 2025 sind das 281,50 Euro.
Durch den Freibetrag wird die Rente bei der jeweiligen Sozialleistung nicht voll als Einkommen angerechnet. Rentner haben also einen höheren Anspruch auf zum Beispiel Wohngeld.
- deutsche-rentenversicherung.de: "Grundrente – Fragen und Antworten"
- bmas.de: "Fragen und Antworten zur Grundrente"
- betanet.de: "Grundrente"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa