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t-online beantwortet Leserfragen: Ist die Grundrente wegen Corona in Gefahr?


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t-online beantwortet Leserfragen
Was bedeutet Corona für Betriebsrenten?


16.10.2020Lesedauer: 3 Min.
Älterer Mann (Symbolbild): Das Grundrentengesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.Vergrößern des Bildes
Älterer Mann (Symbolbild): Das Grundrentengesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Was bedeutet die Corona-Krise für die betriebliche Altersvorsorge? Wie wirkt sie sich auf die Grundrente aus? Und gibt es nächstes Jahr eine Rentenerhöhung – so wie 2020? Sie haben uns gefragt – wir geben Ihnen Antworten.

In Deutschland gibt es mehr als 21 Millionen Rentner: Viele von ihnen sind verunsichert, was mit ihrer Rente in Corona-Zeiten ist.

Wir haben Sie deshalb aufgefordert, uns Fragen zur Rente in der Corona-Krise zu schicken. Nun liefern wir die Antworten auf einige der Fragen.

Warum wurden die Renten 2020 trotz Corona angehoben?

Die jährliche Rentenanpassung beruht unter anderem auf der Lohnentwicklung des Vorjahres (siehe unten). Im Jahr 2019 war von der Corona-Pandemie noch keine Rede, die Wirtschaft brummte. Und auch die Bruttolöhne sind im vergangenen Jahr gestiegen.

Deshalb sind in der Folge in diesem Jahr die Renten erhöht worden: Um 3,45 Prozent in den alten Bundesländern, um 4,2 Prozent in den neuen.

Gibt es 2021 eine Rentenerhöhung?

Vermutlich nicht. Die Deutsche Rentenversicherung erwartet, dass die Rente im Westen nicht erhöht wird. Die Rente im Osten soll nur um 0,7 Prozent steigen.

Grundlage für die jährliche Anpassung ist unter anderem die Lohnentwicklung im Vorjahr. Die jetzigen Annahmen gehen von sinkenden Durchschnittslöhnen und einer niedrigeren Zahl an Beitragszahlern aus. Den voraussichtlich leichten Anstieg im Osten im Vergleich zur möglichen Nullrunde im Westen erklärt die Rentenversicherung mit der sogenannten Angleichungstreppe: Bis 2024 wird der Rentenwert im Osten schrittweise an den im Westen angepasst, bis er 100 Prozent erreicht hat.

Zum letzten Mal ist es 2010 passiert – im Jahr nach der Finanzkrise – dass eine Rentenerhöhung ausfiel. Seitdem sind die Renten jedes Jahr gestiegen, zum Teil kräftig.

Was passiert ab 2021 mit der Grundrente? Ist sie in Gefahr?

Nein. Das Grundrentengesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Ab Mitte 2021 werden dann die Rentenbescheide für die Neurentner versendet – diese enthalten dann gegebenenfalls einen Grundrentenzuschlag, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt.

Die Bestandsrentner werden ihre Bescheide allerdings später erhalten. Bis Ende 2022 sollen alle Rentner ermittelt worden sein, die Anspruch auf den Zuschlag auf Mini-Renten haben. Grund dafür: der enorme Verwaltungsaufwand, der mit dieser Ermittlung einhergeht. Beträge, auf die bereits ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden jedoch automatisch nachgezahlt.

Gut zu wissen: Ein Antrag auf den Grundrentenzuschlag müssen Sie nicht stellen. Sie bekommen ihn automatisch.

Was bedeutet die Corona-Krise für Betriebsrenten?

Grundsätzlich gilt: Die Betriebsrente in Deutschland ist gesetzlich gesichert. Rentenansprüche bleiben also bestehen, wenn das Unternehmen etwa insolvent geht.

Je nachdem wie die betriebliche Altersvorsorge genau ausgestaltet ist, also ob es sich um einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktzusage oder eine Direktversicherung handelt, gilt: Entweder zahlt der Versicherer die Rente oder der sogenannte Pensionssicherungsverein springt ein.

Allerdings kann es durchaus sein, dass die Pensionskasse – wegen der Corona-Krise – in finanzielle Schwierigkeiten gerät. In diesem Fall kann es auch sein, dass die betriebliche Rente gekürzt wird.

Gibt es für Rentner staatliche Corona-Hilfen?

Nein – jedenfalls keine direkten. "Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um das Einkommen der Menschen angesichts der Corona-Pandemie zu sichern", sagte ein Ministeriumssprecher zu t-online. Er verweist etwa auf die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes. "Für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung waren solche Maßnahmen nicht erforderlich."

Der Grund: "Die Zahlung der Renten war zu keinem Zeitpunkt gefährdet." Der Ministeriumssprecher verweist darauf, dass die Renten in diesem Jahr erhöht worden sind (siehe oben).

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"Mit dieser Rentenanpassung profitieren die Rentner sogar von einer deutlich besseren Einkommensentwicklung als zum Beispiel die vielen von Kurzarbeiter- oder gar Arbeitslosengeld betroffenen Menschen, die in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie sogar Einkommenseinbußen hinnehmen müssen", so der Sprecher weiter.

Grundrente soll ab kommenden Jahr fließen

Der Sprecher verweist zudem auf die Grundrente, die ab 2021 für Neurentner fließen soll (siehe oben). Diese "wird im nächsten Jahr dafür sorgen, dass diejenigen durch einen individuellen Zuschlag eine höhere Rente erhalten, die bei geringem Verdienst mindestens 33 Jahre lang nur geringe Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen konnten."

Von dem staatlichen Konjunkturpaket – etwa der gesunkenen Mehrwertsteuer – können Rentner ebenfalls profitieren.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Sprecher Bundesarbeitsministerium
  • Statement Deutsche Rentenversicherung Bund
  • capital.de
  • versicherungsbote.de
  • deutsche-handwerks-zeitung.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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