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Kann die bestehende Rente wegen Corona gekürzt werden?


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t-online beantwortet Leserfragen
Kann meine Rente wegen Corona gekürzt werden?


Aktualisiert am 01.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Ältere Frau (Symbolbild): Die Rentenanpassung hängt auch von den Bruttolöhnen ab.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau (Symbolbild): Die Rentenanpassung hängt auch von den Bruttolöhnen ab. (Quelle: Michael Weber/imago-images-bilder)
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Wann gibt es wieder Rentenerhöhungen? Kann meine Rente wegen der Corona-Krise auch gekürzt werden? Und was ist der Nachholfaktor genau? Sie haben uns gefragt – wir geben Antworten.

Wegen der Corona-Krise waren und sind Millionen Menschen in Kurzarbeit. Das wirkt sich auch auf die Bruttolöhne aus – deshalb fürchten viele Senioren um ihre Renten.

Auch Sie haben uns viele Fragen zur Rente in Corona-Zeiten geschickt. Wir klären einige davon – und versuchen auch, Mythen aus der Welt zu räumen.

Bekommen Menschen, die 2021 in Rente gehen, weniger Geld als bisher berechnet?

Das ist durchaus möglich. "Bei einer Aussage zu zukünftigen Rentenhöhen in einer Renteninformation oder Rentenauskunft handelt es sich um eine Prognoseberechnung", teilte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund t-online mit. "Diese kann von der späteren, tatsächlichen Rentenhöhe abweichen."

Der Grund: Die Rentenhöhe hängt maßgeblich von der Lohnentwicklung ab. "Steigen die Löhne stärker, steigen auch die Renten stärker", so die DRV Bund. "Das gleiche gilt in umgekehrter Richtung, wenn wegen der Corona-Krise die Löhne langsamer steigen oder sogar sinken."

Wann gibt es wieder Rentenerhöhungen?

Die Berechnung der Rentenerhöhung hängt mitunter von den Bruttolöhnen des Vorjahres ab. Deshalb kommt eine Rentenerhöhung in der Regel dann, wenn die Löhne steigen.

Wegen der Corona-Pandemie sind die Bruttolöhne jedoch gesunken, auch die Beitragszahler insgesamt sind weniger geworden. Deshalb geht die Rentenversicherung derzeit davon aus, dass die Renten im Westen nächstes Jahr nicht erhöht werden; die Renten im Osten nur um 0,7 Prozent.

Kann meine Rente auch gekürzt werden?

Nein, da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Denn es gibt die sogenannte Rentengarantie. Die Bruttorenten werden in dem Jahr, nachdem die Löhne stark gesunken sind, nicht gekürzt, sondern bleiben maximal gleich, ändern sich also nicht.

Wie wirkt der Nachholfaktor und wann wird er wieder eingesetzt?

Der Nachholfaktor ist ein Instrument, das die Rentengarantie in die jährliche Rentenanpassung einpreist (siehe oben). Das bedeutet: Da Rentenkürzungen ausgeschlossen sind, muss die Rentenanpassung dennoch in irgendeiner Form die sinkenden Löhne berücksichtigen.

Die Rentenanpassung wird also im Umfang der ausgebliebenen Rentenkürzung, des sogenannten Ausgleichsbedarfs, im folgenden Jahr entsprechend gekürzt – allerdings maximal bis zur Hälfte. Wenn der Ausgleichsbedarf noch nicht vollständig "abgebaut" ist, wird er ins darauffolgende Jahr mitgenommen. Das gilt, bis die ausgebliebene Rentenkürzung vollständig ausgeglichen ist.

Der Nachholfaktor ist aber zurzeit ausgesetzt – bis 2025. Grund sind die 2009 eingeführten doppelten Haltelinien, die durch den Nachholfaktor gefährdet seien, so das Arbeitsministerium.

Die Haltelinien sorgen dafür, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fällt und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigt. Ab 2026 tritt der Nachholfaktor wieder in Kraft.

Wann wird eine eventuelle Erhöhung der Rente für 2021 endgültig beschlossen?

Das dauert noch. Eine endgültige Entscheidung über die Rentenanpassung zum 1. Juli 2021 fällt erst nächstes Jahr. Erst im Frühjahr liegen "alle erforderlichen Daten für die Rentenanpassung 2021 vor", teilte die Deutsche Rentenversicherung mit.

Die jährliche Anpassung wird von der Bundesregierung per Verordnung festgelegt. Der Bundesrat muss dieser zustimmen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Statement der Deutschen Rentenversicherung
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