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Doppelte Steuer auf Rente: Urteil betrifft Millionen künftige Senioren


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Doppelbesteuerung droht
Warum das Rentenurteil Millionen künftiger Senioren betrifft


Aktualisiert am 19.07.2021Lesedauer: 4 Min.
Seniorin zählt Geldscheine (Symbolbild): Laut Bundesfinanzhof droht Rentnern eine doppelte Besteuerung.Vergrößern des Bildes
Seniorin zählt Geldscheine (Symbolbild): Laut Bundesfinanzhof droht Rentnern eine doppelte Besteuerung. (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)
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Werden Senioren doppelt zur Kasse gebeten? Deutschlands oberstes Steuergericht hat eine Entscheidung verkündet – mit großen Folgen für Millionen Senioren. Was sich nun ändern könnte.

Es ist ein wegweisendes Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH), Deutschlands oberstes Finanzgericht, hat Ende Mai die Berechnungsgrundlage für die Rentenbesteuerung gekippt. In der Folge muss sich die Rentensteuerformel ändern – mit weitreichenden Folgen für Millionen künftiger Senioren.

Konkret geht es um die Frage, ob der Bund die Renten zu Unrecht doppelt besteuert. Zwei Rentner hatten gegen ihre Finanzämter geklagt, weil sie dem Fiskus rechtswidrig überhöhte Besteuerung vorwerfen. Die beiden Klagen wurden zwar abgewiesen – doch das Urteil hat dennoch Folgen. Welche das sind, erklären wir Ihnen hier.

Was hat der Bundesfinanzhof geurteilt?

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Berechnungsweise der Rentenbesteuerung angepasst werden muss. Der Grund: Spätere Rentnerjahrgänge könnten sonst von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein, was verfassungswidrig ist.

Die Folge: Millionen künftiger Senioren müssen möglicherweise weniger Steuern zahlen als bislang angenommen. Denn wahrscheinlich ist, dass der Bund die Rentensteuer-Formel so ändert, dass der Rentenfreibetrag langsamer sinkt und dass Rentenbeiträge bereits jetzt vollständig in der Steuererklärung abgesetzt werden (siehe unten).

Darum geht es konkret

Eine überhöhte oder gar eine doppelte Besteuerung liegt dann vor, wenn die steuerbefreiten Renten niedriger sind als die eingezahlten versteuerten Beiträge. Konkret geht es dabei um folgenden Punkt: Derzeit beziehen die Finanzämter in die Berechnung des steuerfreien Teils der Rente nicht nur den sogenannten Rentenfreibetrag mit ein, sondern auch den Grundfreibetrag, der jedem Steuerzahler, egal wie alt, zusteht – und eben nicht nur Senioren.

  • Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Der Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2020 9.408 Euro und er steigt jedes Jahr etwas. Multipliziert man 9.408 Euro mit den Jahren, die ein Rentner statistisch gesehen nach der Rente lebt, rechnen wir mit 18 Jahren, erhält man immerhin die Summe von knapp 170.000 Euro.

Durch den Grundfreibetrag liegt der steuerfreie Teil der Rente also deutlich höher als ohne. Die Folge: Eine Doppelbesteuerung ist nahezu ausgeschlossen.

Rentensteuerformel muss angepasst werden

Was der Bundesfinanzhof nun entschieden hat: Weder der Grundfreibetrag noch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung darf künftig mit eingerechnet werden.

Der Grundfreibetrag diene der Absicherung des Existenzminimums und dürfe nicht noch ein zweites Mal als steuerfreier Rentenbezug herangezogen werden, heißt es in dem Urteil. "Unsere Antwort lautet nein", sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Förster zu dieser Frage, die unter Steuerrechtlern seit bald 20 Jahren diskutiert wird.

Außerdem muss die höhere Lebenserwartung von Frauen mit berücksichtigt werden. Das heißt, dass beim steuerfreien Rentenbezug nicht nur die jährlichen Rentenfreibeträge des Rentenbeziehers, sondern auch die eines möglicherweise länger lebenden Ehegatten aus dessen Hinterbliebenenrente zu berechnen seien.

Wie funktioniert die Rentenbesteuerung?

Seit 2005 gilt in Deutschland eine nachgelagerte Besteuerung von Renten. Das heißt: Menschen sollen im Erwerbsleben entlastet werden, dafür müssen sie aber später auf ihre Renten Steuern zahlen. Dafür gilt eine Übergangsphase bis ins Jahr 2040: Rentenzahlungen werden in diesem Zeitraum zunehmend besteuert, während die Beiträge zur Rente in immer größerem Maße als "Sonderausgaben" von der Steuer abgesetzt werden können.

Für das Steuerjahr 2005 konnten 60 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Mit jedem Jahr wird der Anteil um zwei Prozentpunkte größer – ab 2025 können alle Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, wie folgende Tabelle zeigt:

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Im Gegenzug steigt der Anteil der Renten, der besteuert wird, der steuerfreie Rentenfreibetrag sinkt. Der steuerpflichtige Rentenanteil hängt dabei vom jeweiligen Rentenbeginn ab – und bleibt über das gesamte Rentenleben gleich hoch.

Für Menschen, die 2005 in Rente gingen, liegt der Besteuerungsanteil und der Rentenfreibetrag bei 50 Prozent. 2020 sind 80 Prozent der Rente zu besteuern und 2040 werden volle 100 Prozent erreicht. Folgende Tabelle zeigt, wie die Renten besteuert werden:

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Wie soll die Doppelbesteuerung verhindert werden?

Die Formel zur Berechnung der Rentensteuer muss angepasst werden, um eine künftige Mehrfachbesteuerung zu vermeiden. Kurz nach der Urteilsverkündung hat deshalb Finanzminister Olaf Scholz eine rasche Steuerreform in Aussicht gestellt – für die Zeit nach der Bundestagswahl. Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs zur Rentenbesteuerung sollten Rentnerinnen und Rentner weniger Steuern zahlen.

Konkret plant Scholz, die Rentenbeiträge nicht erst 2025 steuerlich voll absetzbar zu machen, sondern bereits früher. Bisher ist das nur zu 90 Prozent für 2020 und zu 92 Prozent für 2021 möglich. Das heißt also: Der steuerpflichtige Rentenanteil würde in dem Fall von derzeit 81 Prozent von einem Prozentpunkt auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr sinken.

Steuerpläne kosten Milliarden

Die sich daraus ergebenden Mindereinnahmen "könnten sich zwischen 2020 und 2040 insgesamt auf schätzungsweise 90 Milliarden Euro belaufen", heißt es in einer Analyse des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Mehr zu den Kosten der Scholz'schen Steuerreform lesen Sie hier.

Aktuell sind zudem noch 142.000 Klagen wegen doppelter Besteuerung an den Finanzgerichten anhängig. Für diese ist aber abzuwarten, ob die Kläger von den Münchner Urteilen profitieren können, weil beide Musterprozesse von den Klägern verloren wurden.

Video | Das Rentensystem in Deutschland
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Quelle: t-online

Betrifft mich das Urteil?

Das kommt darauf an. Wenn Sie bereits Rentner sind, hat die Entscheidung wahrscheinlich kaum Auswirkungen für Sie. Anders sieht es aus, wenn Sie erst in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zum Rentner werden. Denn das Urteil betrifft vor allem Bürger, die momentan noch arbeiten und erst künftig in Rente gehen. Das zeigt auch eine Beispielrechnung von t-online. Sie finden diese hier.

Bei jetzigen Arbeitnehmern kann es zu einer doppelten Besteuerung von Renten kommen, was aber verfassungswidrig ist. Besonders für Menschen, die jetzt Mitte oder Ende 40 Jahre alt sind, hat das Urteil Folgen. Wenn sie um das Jahr 2040 in Rente gehen, ist der Rentenfreibetrag auf null Prozent gesunken.

Die Vorsitzende Richterin sagte, vor allem Selbstständigen drohe im Alter eher eine Doppelbesteuerung. Es seien außerdem Männer wegen ihrer geringeren Lebenserwartung eher betroffen, außerdem Unverheiratete stärker als Verheiratete. Tendenziell sind also Millionen künftiger Senioren von dem Urteil betroffen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Bundesfinanzhof: "Zur sog. doppelten Besteuerung von Renten I - BFH legt Berechnungsgrundlagen fest und zeigt damit drohende doppelte Besteuerung künftiger Rentnergenerationen auf"
  • Bild am Sonntag: "SPD-Kanzlerkandidat Scholz: Reiche wie ich sollten mehr Steuern zahlen"
  • Gespräch mit Isabel Klocke
  • Gespräch mit Volker Pfirrmann
  • Statement vom Bundesfinanzministerium
  • Antwort auf Kleine Anfrage der FDP-Fraktion
  • Süddeutsche Zeitung: "Bundesrichter hält Rentenbesteuerung für verfassungswidrig"
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa, AFP und Reuters
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