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Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen, Antrag, Höhe, Hinzuverdienst


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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Nicht arbeitsfähig
Wann habe ich Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?


Aktualisiert am 20.04.2023Lesedauer: 5 Min.
Frau im Rollstuhl (Symbolbild): Eine Erwerbsminderungsrente kann Menschen unterstützen, die nicht mehr voll arbeitsfähig sind.Vergrößern des Bildes
Frau im Rollstuhl (Symbolbild): Eine Erwerbsminderungsrente kann Menschen unterstützen, die nicht mehr voll arbeitsfähig sind. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
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Wenn Sie nicht mehr voll arbeiten können, soll Ihnen die Erwerbsminderungsrente helfen. Doch welche Voraussetzungen gelten? Und wie hoch fällt sie aus?

Manchmal im Leben schlägt das Schicksal zu – etwa, wenn Sie wegen eines Unfalls nicht mehr richtig arbeiten können. Eine Erwerbsminderungsrente soll Menschen in diesen Situationen unterstützen und finanzielle Einbußen zum Beispiel bei chronisch Kranken abfedern, die das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben.

Doch welche Voraussetzungen gelten dafür? Wie hoch fällt die Erwerbsminderungsrente überhaupt aus? Und was sollten Sie noch beachten? t-online erklärt es Ihnen.

Welche Erwerbsminderungsrenten gibt es?

Für Berufstätige, die gesetzlich rentenversichert sind, gibt es in der Regel zwei Formen der Erwerbsminderungsrente. Eine Übersicht:

  • Die Rente bei voller Erwerbsminderung zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch bis zu drei Stunden am Tag arbeiten können.
  • Die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können, sondern nur noch für drei bis sechs Stunden täglich. Eine Sonderregel gilt hier für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind: Wenn Sie weniger als sechs Stunden täglich Ihrer bisherigen oder einer vergleichbaren Tätigkeit nachgehen können, aber mehr als sechs Stunden in einem anderen Beruf arbeiten könnten, sind Sie trotzdem teilweise erwerbsgemindert. Diese Regelung gibt es für jüngere Jahrgänge nicht.

Sie haben auch Anspruch auf die Rente bei voller Erwerbsminderung, wenn Sie in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.

In diesem Fall müssen Sie auch nicht die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen. Sofern Sie mindestens 20 Jahre lang durchweg in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen tätig waren, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die Rente bei voller Erwerbsminderung.

Gut zu wissen: Bis zum Jahr 2001 gab es die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente). Diese wurde aber durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst. Für die neue Rente bei Erwerbsminderung gelten andere Voraussetzungen.

Welche Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente gelten?

Für die Auszahlung einer Erwerbsminderungsrente, egal ob teilweise oder vollständig, müssen Sie gewisse Kriterien erfüllen.

  • Sie müssen die vergangenen fünf Jahren rentenversichert gewesen sein, das heißt: die sogenannte Wartezeit erfüllen. Von dieser Zeit müssen Sie mindestens drei Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen sein, allerdings nicht unbedingt am Stück.
  • Sie dürfen das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben.
  • Der Grund für den Arbeitsausfall muss eine Krankheit oder Behinderung sein.

Zu den Voraussetzungen gehört auch, dass aus medizinischer Sicht ausgeschlossen ist, dass Sie wieder voll arbeitsfähig werden. Die Deutsche Rentenversicherung handelt nach eigenen Angaben nach dem Grundsatz "Reha vor Rente".

Die Rentenversicherung wird also genau überprüfen, ob es nicht möglich ist, dass Sie wieder arbeiten gehen können – sofern Sie eine Reha, Kur oder andere medizinische Behandlung erhalten (siehe unten). Mehr dazu lesen Sie hier.

Gut zu wissen: Die meisten Erwerbsminderungsrenten resultieren aus psychischen Krankheiten wie Depression, Burn-Out oder einer Sucht.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Wie viel Geld Ihnen zusteht, kommt darauf an, wie viele Jahre Sie bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung sind – und wie viele Rentenpunkte Sie in der Zeit gesammelt haben.

Für die Berechnung legt die Rentenversicherung die Durchschnittswerte der vergangenen Jahre zugrunde. Doch es spielt auch die sogenannte Zurechnungszeit eine entscheidende Rolle.

Es kann gut sein, dass Ihnen bis zum eigentlichen Renteneintritt wegen der Erwerbsminderung noch viele Jahre fehlen – und somit auch viele Beiträge zur Rentenversicherung. Die Zurechnungszeit ist deshalb eine Art Ausgleich für diese Jahre, und erhöht so Ihre sonst sehr magere ausfallende Erwerbsminderungsrente.

Wichtig: Erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, sind die Zahlungen halb so hoch wie die der Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Was tun, wenn die Rentenzahlung sehr gering ausfällt?

Allerdings gilt: Im Jahr 2021 betrug eine durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente nur 877 Euro (netto, vor Abzug der Steuern). Experten raten deshalb, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, für den Fall, dass Sie erwerbsgemindert werden. Wie das geht, lesen Sie hier.

Oftmals haben Sie auch Anspruch auf Grundsicherung. Informieren Sie sich deshalb beim Jobcenter.

Beachten Sie zudem: Ebenso wie bei der Altersrente müssen Sie auch bei der Erwerbsminderungsrente Abschläge in Kauf nehmen, wenn Sie vor einer bestimmten Altersgrenze den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Diese Grenze steigt auf 65 Jahre im Jahr 2024 an – also wenn Sie in dem Jahr Erwerbsminderungsrente erhalten.

Gut zu wissen: Um zu wissen, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente sein wird, können Sie einen Blick in die jährliche Renteninformation werfen. Hier steht, wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ausfallen würde – angenommen, Sie beantragen sie sodann.

Wie beantrage ich die Erwerbsminderungsrente?

Einen Antrag auf die Erwerbsminderungsrente müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das geht grundsätzlich erst, nachdem Sie eine Reha beantragt haben. Die Versicherung verlangt dann folgende Nachweise:

  • eine Auflistung Ihrer gesundheitlichen Schäden
  • die Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte
  • sämtliche Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen (etwa Krankenkasse oder Arbeitsagentur)
  • Infos zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der vergangenen Jahre inklusive der Reha-Berichte
  • Schwerbehindertenausweis inklusive Bewilligungsschreiben
  • Allergieausweis
  • Personalausweis
  • eine chronologische Auflistung Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeiten
  • Ausbildungsvertrag oder Nachweis eines abgeschlossenen Studiums
  • jüngste Renteninformation

Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Krankheitsgeschichte am besten ausführlich und lassen sich Ihre Erkrankungen ausreichend von Ihrem behandelndem Arzt attestieren. Diese Atteste sollten Sie aber nicht im Original an die Rentenversicherung schicken, sondern nur als Kopie.

Die Rentenversicherung wird nun mithilfe medizinischer Gutachter ausführlich prüfen, ob Ihnen eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente zusteht – und wie lange. Das kann bisweilen mehrere Monate dauern.

Die DRV bewilligt die Erwerbsminderungsrente grundsätzlich nicht für immer, sondern befristet. Und zwar längstens für drei Jahre nach Rentenbeginn. Die Befristung kann bis zu einer Gesamtdauer von neun Jahren wiederholt werden. Hat sich Ihr Gesundheitszustand bis dahin nicht verbessert, erhalten Sie eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente.

Ausnahmsweise gewährt die Rentenversicherung direkt eine unbefristete Erwerbsminderungsrente, wenn unwahrscheinlich ist, dass Sie zu voller Erwerbsfähigkeit zurückfinden, da bereits alle medizinischen Maßnahmen ausgeschöpft wurden.

Wichtig: Nachdem Sie erwerbsgemindert worden sind, erhalten Sie Erwerbsminderungsrente frühestens ab dem siebten Monat. Zuvor bekommen Sie Krankengeld von Ihrem Arbeitgeber. Mehr dazu lesen Sie hier. Stellen Sie den Antrag aber schnellstmöglich, da es lange dauern kann, bis er bearbeitet ist (mehr zur Beantragung hier). Sollten die Krankengeldzahlungen auslaufen, können Sie sich auch an die Arbeitsagentur wenden – womöglich haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was mache ich, wenn mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde?

Beachten Sie: Die Rentenversicherung lehnt viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente ab. Wenn Sie einen negativen Bescheid erhalten haben, sollten Sie diesen gut prüfen. Mehr zum Rentenbescheid lesen Sie hier.

Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen den negativen Bescheid einzulegen – schicken Sie den Widerspruch am besten per Einschreiben. Dazu haben Sie aber nur einen Monat Zeit. Reichen Sie bei dem Widerspruch noch wichtige Unterlagen nach, die belegen, warum Sie nicht mehr voll arbeitsfähig sind. Hier helfen Ihnen auch Rentenberater, Sozialverbände oder Gewerkschaften.

Sollte die Rentenversicherung Ihren Widerspruch ablehnen, haben Sie noch die Möglichkeit, vor einem Sozialgericht auf die Erwerbsminderungsrente zu klagen. Doch beachten Sie: Hier sollten Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten – und das kann Sie einiges kosten.

Darf ich etwas hinzuverdienen?

Ja, das geht. Wie viel Sie hinzuverdienen dürfen, hängt aber davon ab, welche Form der Erwerbsminderungsrente Sie erhalten.

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Lange durften Sie in diesem Fall nur bis zu 6.300 Euro im Jahr dazuverdienen. Diese Regel wurde inzwischen abgeschafft. Seit 1. Januar 2023 gilt stattdessen eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die neue Mindesthinzuverdienstgrenze sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, wenn Sie täglich weniger als sechs Stunden arbeiten können. Zusätzlich gibt es eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung orientiert.

Hintergrund zum Beitrag

In einer ersten Version dieses Artikels fehlten in der Nachweis-Liste einige Angaben. Diese haben wir nun ergänzt. Zudem hieß es, die Rentenversicherung gewähre Erwerbsminderungsrente oft befristet. Tatsächlich tut sie dies grundsätzlich. Auch die Passage zum Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente haben wir präzisiert.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Finanztest
  • Finanztip
  • vdk.de
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