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Rente: Wer Rentenpunkte für Pflege von Angehörigen bekommt


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Wer Rentenpunkte für Pflege von Angehörigen bekommt - und wer nicht


12.03.2025 - 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Mutter und Tochter: Wer Angehörige zu Hause pflegt, kann unter Umständen Rentenpunkte dafür bekommen.Vergrößern des Bildes
Mutter und Tochter: Wer Angehörige zu Hause pflegt, kann unter Umständen Rentenpunkte dafür bekommen. (Quelle: Luis Alvarez/getty-images-bilder)
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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Kann ich trotz Vollzeitarbeit Rentenpunkte für die Pflege meiner Mutter bekommen?

Die Pflege eines Angehörigen kann nicht nur eine emotionale und körperliche Herausforderung sein, sondern hat auch finanzielle und rentenrechtliche Auswirkungen. Wer einen nahen Angehörigen zu Hause pflegt, kann unter bestimmten Bedingungen Rentenpunkte erwerben – doch gilt das auch, wenn man weiter in Vollzeit arbeitet? Das fragt sich eine t-online-Leserin, die ihre 96 Jahre alte Mutter mit Pflegegrad 4 bei sich zu Hause pflegt.

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Die Regeln sind hier eindeutig: Wer in Vollzeit arbeitet, kann für die Pflege von Angehörigen keine Rentenpunkte erhalten. Das ist nur bei einer Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden möglich. Zudem gibt es weitere Anforderungen, die erfüllt sein müssen:

  • Die pflegebedürftigen Angehörigen müssen mindestens Pflegegrad 2 haben.
  • Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden.
  • Sie müssen mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, unentgeltlich pflegen.

Treffen die Bedingungen auf Sie zu, zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für Sie in die gesetzliche Rentenversicherung. Kümmern Sie sich um mehrere Personen, werden auch mehrere Beiträge fällig. Die Pflegeversicherung legt dabei ein fiktives Gehalt zugrunde, das je nach Pflegeaufwand schwankt. In diesem Artikel finden Sie eine Tabelle, die Ihnen zeigt, um wie viele Euro die Pflege von Angehörigen Ihre Rente erhöht.

Alternative: Pflegegeld

Auch wenn Sie keine Rentenpunkte erhalten, weil Sie Vollzeit arbeiten, können Sie zumindest Pflegegeld erhalten. Dieses überweist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, wenn diese in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder anderen ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen betreut wird und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.

Die pflegebedürftige Person kann frei über das Pflegegeld verfügen, gibt es aber in der Regel als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weiter. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 gibt es 347 Euro im Monat, für Pflegegrad 3 erhalten Betroffene 599 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 800 Euro und bei Pflegegrad 5 fallen 990 Euro Pflegegeld im Monat an.

Verwendete Quellen
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