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Selbstständig als Rentner: Welche Abgaben kommen auf mich zu?


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Selbstständig als Rentner: Welche Abgaben kommen auf mich zu?


09.10.2024 - 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.
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Rentnerin bei der Arbeit: Bei einer selbstständigen Tätigkeit im Ruhestand gilt es einiges zu beachten.Vergrößern des Bildes
Rentnerin bei der Arbeit: Bei einer selbstständigen Tätigkeit im Ruhestand gilt es einiges zu beachten. (Quelle: Eva-Katalin/getty-images-bilder)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Selbstständig als Rentner: Welche Abgaben kommen auf mich zu?

Auch im Ruhestand möchte manch einer weiter beschäftigt sein – oder muss es womöglich, um die Rente aufzustocken. Eine Möglichkeit, Geld zu verdienen, ist eine selbstständige Tätigkeit. Doch nicht alles, was in die Kasse kommt, darf auch dort bleiben. Welche Abgaben müssen Rentner beachten, wenn sie sich selbstständig machen?

Diese Steuern fallen an

Auch als Rentner müssen Sie auf Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Einkommensteuer zahlen. Dabei gilt: Ihr Gewinn aus der Selbstständigkeit wird zu Ihren anderen Einkünften hinzugerechnet – also etwa zu Ihrer Rente. Dadurch erhöht sich Ihr persönlicher Steuersatz. Für 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.784 Euro. Erst wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen oberhalb dieser Summe liegt, müssen Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen. Lesen Sie hier, was das zu versteuernde Einkommen ist.

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.

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Als Selbstständiger kommen unter Umständen noch weitere Steuern auf Sie zu. Eine davon ist die Umsatzsteuer. Die zahlen zwar nicht Sie selbst, sondern Ihre Kunden, Sie müssen die Steuer aber auf Ihren Rechnungen ausweisen und ans Finanzamt überweisen. Je nach Dienstleistung oder Produkt beträgt die Umsatzsteuer 19 Prozent oder 7 Prozent. Ist Ihr Jahresumsatz nicht höher als 22.000 Euro, können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und müssen keine Umsatzsteuer abführen. Lesen Sie hier, wie die Umsatzsteuer funktioniert.

Die Gewerbesteuer Ihrer Gemeinde betrifft Sie nur, wenn Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft wird. Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Dazu zählen etwa Autoren, Ärzte oder Steuerberater. Einzelunternehmer profitieren bei der Gewerbesteuer von einem Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr.

Diese Sozialabgaben fallen an

Als Rentner genießen Sie hier einige Vorteile. So müssen Sie keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – egal, ob Sie Frührentner sind oder die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist es hingegen komplizierter. Denn dabei kommt es darauf an, ob Sie als Rentner hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig sind. Lesen Sie in unserem gesonderten Ratgeber, was für Sie gilt.

Verwendete Quellen
  • gruenderplattform.de: "Rente ohne Ruhestand: Selbstständig als Rentner*in"
  • lexware.de: "Was musst du beachten, wenn du dich als Rentner selbstständig machen willst?"
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