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EU-Parlament für Sanierungspflicht: Was jetzt auf Hausbesitzer zukommt


EU beschließt Sanierungspflicht
Was jetzt auf Hausbesitzer zukommt

Von dpa
Aktualisiert am 17.03.2023Lesedauer: 3 Min.
Bauarbeiter isoliert eine Hausfassade: Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse «E» und bis 2033 die Energieeffizienzklasse «D» erreichen.Vergrößern des BildesBauarbeiter isoliert eine Hausfassade: Wohngebäude sollen bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 die Effizienzklasse "D" erreichen. (Quelle: U. J. Alexander/imago-images-bilder)

Um bis 2050 klimaneutral zu werden, will die EU eine Sanierungspflicht von besonders ineffizienten Gebäuden durchsetzen. Wie genau sieht das Vorhaben aus?

Das EU-Parlament hat für strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden gestimmt. Demnach müssten in den kommenden Jahren viele Immobilien saniert werden. Konkret sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse "E" und bis 2033 die Effizienzklasse "D" erreichen.

Die sogenannte Gesamtenergieeffizienzklasse soll ähnlich wie bei Haushaltsgeräten auf einer Skala von "A" bis "G" angegeben werden. Das Vorhaben muss noch mit den EU-Staaten ausgehandelt werden und war zuletzt kontrovers diskutiert worden, weil unter anderem Politiker von CDU und FDP darin eine Pflicht zu teuren Sanierungen sehen.

Warum gibt es Kritik?

Es steht die Befürchtung im Raum, dass hohe Sanierungskosten auf viele Hausbesitzer zukommen könnten. "Wir können die Kosten im Kampf gegen den Klimawandel nicht auf Omas Häuschen abwälzen", kritisiert etwa der CDU-Europaabgeordnete Dennis Radtke. Die Grünen-Parlamentarierin Jutta Paulus betont hingegen, Ziel sei es, den Energieverbrauch von Gebäuden deutlich zu senken und so den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schonen.

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, warnt vor einem dramatischen Wertverlust gerade bei älteren Gebäuden. Die EU-Kommission weist wiederum darauf hin, dass sich Renovierungen durch weniger Energieverbrauch auf lange Sicht auszahlten.

Wie viele Gebäude wären betroffen?

Nach Angaben der EU-Kommission wären bei einer Renovierung von Stufe "G" auf "F" rund 30 Millionen Gebäudeteile, dazu zählen etwa Wohnungen, in der EU betroffen. Bei den in Klasse "G" eingestuften Gebäuden handelt es sich den Angaben zufolge um die 15 Prozent der Gebäude eines Landes, die am ineffizientesten sind.

In Deutschland wird die Energieeffizienzklasse noch auf einer Skala bis "H" angegeben. Deswegen und weil sich an den konkreten Plänen noch Aspekte ändern können, betont Haus & Grund, dass man den Umfang nur schätzen könne. Demnach könnten in Deutschland mehr als 7 Millionen Eigenheime betroffen sein, hinzu kämen rund 7,2 Millionen Wohnungen.

Wie teuer werden die Sanierungen?

Konkret hängt das vom Einzelfall ab. Jakob Grimm, Referent bei Haus & Grund, rechnet auf Grundlage der neuen Regeln zunächst eher mit Einzelmaßnahmen. Das könnten bessere Fenster, neuere Heizungen oder eine bessere Dämmung sein.

Für die Sanierungen soll aber auch Geld aus EU-Töpfen bereitgestellt werden. Ende 2021 hieß es vonseiten der Kommission, dass bis 2030 bis zu 150 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung stünden. Das Parlament spricht sich zudem dafür aus, dass die EU-Staaten den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen erleichtern sollten.

Gibt es Ausnahmen?

Der im Europaparlament für das Vorhaben federführend zuständige Grünen-Abgeordnete Ciarán Cuffe bekräftigte am Dienstag, dass dies vorgesehen sei. Als Beispiele nannte er kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern, religiöse oder denkmalgeschützte Gebäude und solche, die nur vorübergehend genutzt werden, zum Beispiel Ferienhäuser.

Einer Mitteilung des Parlaments zufolge könnten die EU-Staaten aber auch selbst weitere Ausnahmen erlauben, "je nachdem, ob die Renovierungen wirtschaftlich und technisch durchführbar und qualifizierte Arbeitskräfte verfügbar sind".

Was passiert bei Verstößen gegen die Vorgaben?

Das steht noch nicht fest. Cuffe betonte, dass die EU-Staaten dafür verantwortlich seien, mögliche Strafen festzulegen. Generell gilt, dass die EU-Kommission gegen ein Land, das gegen EU-Recht verstößt, ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten und der EuGH am Ende eine Geldstrafe verhängen könnte.

Warum sieht die EU-Kommission Handlungsbedarf?

Dem Vorhaben liegt ein Vorschlag der EU-Kommission zugrunde. Sie hatte diesen vorgelegt, weil Gebäude ihren Angaben zufolge für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Wenn Häuser besser gedämmt sind oder moderne Heizungen verwendet werden, kann das den Energiebedarf senken.

Die geplante Gesetzesänderung ist Teil des Klimapakets "Fit for 55", mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen. Zudem sollen Bewohnerinnen und Bewohner durch geringeren Verbrauch vor sprunghaften Kosten durch Energiepreise geschützt werden.

Wie geht es weiter?

Mit der Abstimmung im EU-Parlament sind die Pläne noch nicht beschlossen. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen noch einen Kompromiss finden, bevor die Vorgaben in Kraft treten können. Diese Verhandlungen ziehen sich in der Regel mindestens über mehrere Monate. Cuffe hofft jedoch, noch bis Mitte des Jahres eine Einigung zu finden. Änderungen an dem Vorhaben sind weiterhin möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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