t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Sparkassen | Jahrelang zu hohe Bankgebühren: So fordern Sie Geld zurück


Ohne Zustimmung der Kunden
Nach Gebühren-Urteil: Banken müssen Geld erstatten

Von t-online, llb

10.04.2024Lesedauer: 3 Min.
Sparkassenlogo hängt an der Fassade einer Berliner Sparkassen-FilialeVergrößern des Bildes
Sparkassenlogo an einer Filiale: Banken und Sparkassen haben jahrelang ohne Einverständnis ihrer Kundinnen und Kunden die Gebühren für Girokonten erhöht. (Quelle: Arne Bänsch)
News folgen

Finanzinstitute haben ohne Zustimmung ihrer Kunden Gebühren für Girokonten eingeführt oder erhöht. Ein wegweisendes Gerichtsurteil könnte Tausenden von Kunden helfen, zu viel gezahlte Gebühren zurückzufordern.

In einem aktuellen Urteil hat das Kammergericht Berlin Ende März 2024 in erster Instanz festgestellt, dass die Berliner Sparkasse verpflichtet war, die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden für eine Erhöhung der Girokontogebühren einzuholen. Das Gericht erklärte die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Kundinnen und Kunden haben das Recht, die zu viel bezahlten Gebühren seit 2018 zurückzufordern, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Der vzbv prüft eine Revision, um Ansprüche auf Rückerstattungen auszuweiten, die noch vor 2018 entstanden sind, erklärt der Bundesverband.

Stillschweigen ist keine Zustimmung

Ohne die Zustimmung der Kundinnen und Kunden durfte die Berliner Sparkasse Gebühren weder neu einführen noch erhöhen. Das habe das Kammergericht Berlin mit seinem Urteil bestätigt, erklärt Sebastian Reiling, Referent beim vzbv im Team Musterfeststellungsklagen.

"Kundinnen und Kunden der Sparkasse können Konto-Entgelte zurückfordern, denen sie nicht zugestimmt haben. Den an der Musterfeststellungsklage beteiligten Kundinnen und Kunden stehen laut Urteil Rückerstattungen von Beträgen zu, die sie seit dem Jahr 2018 zusätzlich an die Sparkasse zahlen mussten", so Reiling.

Einseitige Gebührenerhöhungen sind unwirksam

Die Sparkasse hatte sich bisher geweigert, die Mehrbeträge, die sie zum Beispiel bei der Umstellung vom "Girokonto Comfort" auf das "Giro Pauschal" eingenommen hatte, an ihre Kundinnen und Kunden zurückzuzahlen.

Deshalb hat der vzbv eine Sammelklage – eine sogenannte Musterfeststellungsklage – eingereicht. Knapp 1.200 Kunden haben sich angeschlossen. Das Gericht folgte der Auffassung des vzbv, wonach Bankkunden Gebührenerhöhungen aktiv zustimmen müssen, damit sie wirksam werden können.

Gerichtsurteil kann sich auf weitere Banken und Sparkassen auswirken

Bereits im Jahr 2021 bekräftigte der Bundesgerichtshof mit dem Postbank-Urteil, dass eine Bank in Deutschland die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden einholen muss, wenn sie Gebühren einführt oder anhebt. Obwohl dieses Verfahren direkt nur die Postbank betrifft, hat es eine Signalwirkung für die gesamte Bankenlandschaft in Deutschland.

Auch wenn Sie Ihr Konto bei einer anderen Bank haben, könnte es also sein, dass Sie Geld zurückfordern können. Die Verbraucherzentrale rät Ihnen, Ihre Bank aufzufordern, die Änderungen in Ihrem Vertrag rückgängig zu machen, wenn Sie diesen Änderungen nicht aktiv zugestimmt haben. Das hängt von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrages ab.

Beispiel: Sie haben 2015 ein gebührenfreies Konto eröffnet. Ab Mai 2017 wurden Ihre Kontogebühren auf fünf Euro erhöht. Im Februar 2020 erhöhte die Bank die Gebühren dann noch einmal auf zehn Euro.

Sie können in diesem Fall mindestens die Gebühren zurückfordern, die ab dem 1. Januar 2018 erhoben wurden.

  • 1. Januar 2018 bis 31. Januar 2020 = 25 Monate x 5 Euro = 125 Euro
  • 1. Februar 2020 bis 30. Februar 2024 = 60 Monate x 10 Euro = 600 Euro

Sie können mindestens 725 Euro zurückfordern. Beachten Sie, dass für eventuelle Rückforderungen eine Verjährungsfrist besteht.

Laut Verbraucherzentrale Bundesverband ist noch unklar, wann Ihre Ansprüche verjähren. Der vzbv ist der Meinung, dass Ansprüche in diesem Fall erst verjährt sein sollten, wenn sie mehr als zehn Jahre zurückliegen. Auf jeden Fall können Sie aber Rückforderungen für die letzten drei Jahre geltend machen. Das heißt: Sie können noch bis zum 31. Dezember 2023 Ansprüche bis mindestens einschließlich 2020 geltend machen.

Sollte die Bank Ihnen die Rückerstattung verweigern, können Sie über das sogenannte Ombudsverfahren – auch Schlichtung genannt – Ihre Forderungen möglicherweise trotzdem geltend machen. Darüber hinaus können Sie die Finanzaufsicht informieren.

So fordern Sie unzulässig erhobene Bankgebühren zurück

Um herauszufinden, ob auch Ihre Bank oder Sparkasse in den vergangenen Jahren die Gebühren erhöht hat, empfiehlt die Verbraucherzentrale einen Blick in Ihre Unterlagen. Wie hoch waren

  • Ihre jährlichen Kontoführungsgebühren der letzten Jahre,
  • die Entgelte für Ein- und Auszahlungen,
  • die Entgelte für Kontoauszüge,
  • die Kosten für SMS-TAN-Verfahren?

Auch weitere Gebühren der Bank könnten auf Grundlage der neuen Klauseln in den geänderten AGB erhoben worden sein.

Wenn Sie nicht wissen, welche Gebühren die Bank von Ihnen verlangt hat, können Sie eine sogenannte Entgeltaufstellung beantragen. Berufen Sie sich auf § 10 Zahlungskontengesetz (ZKG). Dieses besagt, dass die Bank Ihnen "mindestens jährlich" sowie bei Vertragsbeendigung eine Entgeltaufstellung zur Verfügung stellen muss. Banken sind dazu bereits seit 2018 verpflichtet.

Nachdem Sie Ihre Rückerstattungsansprüche geprüft haben, können Sie der Bank schreiben, um Ihre Zahlung zurückzufordern. Die Verbraucherzentrale stellt Ihnen hierfür einen interaktiven Musterbrief zur Verfügung.

Wenn Ihre Bank Ihnen mit Kündigung droht, können Sie sich an die Verbraucherzentralen wenden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft derzeit weitere rechtliche Schritte gegen Banken, die berechtigte Forderungen ablehnen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website